Stefan,
musstest Du schon jemals "aufs Amt" gehen?
Ich durfte das schon mal machen und hab mit über 60 Bürgergeld beantragen müssen. Das ist kein Zuckerschlecken...
Da musst Du Dich erklären, warum, wieso, weshalb, finanziell "die Hosen runter lassen", und darfst die auch über unangemeldete Besuche freuen. Und wehe, Du bist dann nicht da... das Schreiben mit der Leistungsstreichung liegt dann schon im Briefkasten...
Da kannst Du dann persönlich aufs Amt und hast am Besten ein "Alibi" für den Besuchszeitpunkt, also eine Bestätigung vom Facharzt oder der Klinik über genau diesen Zeitpunkt. Einkaufen oder mit "dem Hund Gassi" wird nicht akzeptiert...
Und ich hab über 40 Jahre (fleißig) gearbeitet, war nie länger als ein paar Tage am Stück krank und das auch nur 3 Mal..., hab ohne geschenktes oder ererbtes Kapital zwei ETW und ein Haus abbezahlt, leider blieb das meiste davon bei der Ex... (Zugewinn-Ausgleich)
Wenn´s dich aber dann erwischt, dann bist du der Gearschte....
Zwei Mal Klinik, drei Mal ReHa, immer "nicht arbeitsfähig mehr als 3 Stunden" entlassen aber Rente (EU, nicht Alters) gab es erst nach langem (Rechts)Streit, so dass ich aus der Lohnfortzahlung und allen anderen Lohnersatzleistungen auf dem Weg zur Rente rausgefallen bin.
Daher durfte ich Bürgergeld beantragen...
Ob ich das nochmal machen würde? Oder andere Sozialleistungen wie Heizkostenzuschuss, Wohngeld, etc.?
Ich weiß nicht, da müsste es mir schon sehr dreckig gehen, bevor ich mich nochmal so demütigen lasse...
Mag sein, dass auch Leute mit einem Rest Empathie in den Amtsstuben sitzen und ich halt an den/die Falschen gekommen bin...
Gruß
Harald