Beiträge von 320d_Racer

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    Vielen Dank für Eure aufrichtige Anteilnahme. Es tut immer gut zu wissen, dass der ein oder andere ihn gekannt und geschätzt hat. Das ich Euch Bescheid gebe, hat er gewollt und war ein Teil seines letzten Willens. Zudem finde ich es nur fair, er hat das Forum hier oft genutzt und es sehr geschätzt. Alles Gute auch für Euch.

    Ihr Lieben,

    es fällt mir schwer Euch mitzuteilen, dass mein Mann gestern nach langem Kampf gegen das MM in Frieden in meinen Armen eingeschlafen ist. Das Forum hier hat ihm viel Trost, Hoffnung und Kraft geschenkt. Danke ein jedem von Euch, der ihn kannte und wertgeschätzt hat. Ich kann es immernoch nicht fassen wie leicht auf einmal alles ging nach fast 6 Jahren Kampf gegen den Krebs. Nie hat er aufgegeben, immer Hoffnung gesehen für uns und unsere kleine Tochter. Marcus hinterlässt ein großes Loch bei uns allen und auch die Erinnerung mag das Herz nicht heilen - zumindest noch nicht.

    Es grüßt Euch herzlich

    Marcus' 'Ehefrau Nadine

    Ich halte mich an das, was das Ministerium veröffentlicht hat.

    Dann mal viel Erfolg. Aber selbst im Gesetz vom Ministerium steht:

    (1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person


    • 1.im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat,
    • 2.während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 oder § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat,
    • 3.eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war, oder
    • 4.Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Mai 2011 geltenden Fassung oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes oder Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz geleistet hat

    Der Steuerklassenwechsel erfolgte zum November. Das heißt, die ersten sechs Monate des Berechnungszeitraums galt die Steuerklasse 5, die zweiten sechs Monate galt die Steuerklasse 3. Wie die Elterngeldstelle mit so einer Situation zu verfahren hat, steht in der weiter oben verlinkten Infobroschüre des Bundesministeriums. Wie du nun von hier aus auf dem September kommst, der nie zur Diskussion stand, verstehe ich nicht.

    Das kann man auch gut hier nachlesen:

    http://www.welt.de/finanzen/verbr…Elterngeld.html

    Zitat

    Will ein junges Ehepaar das Optimum an Elterngeld beziehen, muss es häufig schon weit vor der Niederkunft den richtigen Steuerklassen-Mix haben. Wechseltder Partner mit weniger Gehalt etwa von der V in die III, erhöht er sein Nettoeinkommen und dadurch das spätere Elterngeld.Doch der Zeitdruck ist hoch.
    Der Umstieg muss mindestens sieben Monatevor dem Monat passiert sein, in dem der Mutterschutz beginnt, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Sonst haben verheiratete Berufstätige, bei denen einer deutlich weniger verdient, dicke finanzielle Nachteile. So früh denkt aber kaum jemand an die Steuer.


    Im Mai Mutterschaftsgeld, also müsste doch da auch Mutterschutz gewesen sein.
    Somit ab April 7 Monate zurück bin ich im September. Also sollte der Wechsel im August schon gewesen sein?


    Das darf nicht sein. Meine Frau ist mit Wirkung November in die 3 gewechselt und hat somit die letzten sechs Monate in der Steuerklasse 3 verbracht. Somit muss diese doch auch berücksichtigt werden.

    Verstehe ich nicht? 6+6=12


    Lebensmonate 1 und 2 zahlen sie gar nichts.

    Hatte ich bereits schon mal geschrieben. Im Falle von Mutterschutz bleiben effektiv 10 Monate über. Berechnet wird immer ab Geburt an. Habt ihr etwa 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld bekommen, dann gibt es kein Elterngeld für diese Zeit, aber die 12 Monate laufen trotzdem weiter.


    Am besten fahre ich nochmal selbst hin.

    Viel Erfolg.


    Lachen musste ich mal als Wolfgang einen Druck für ein Gemälde hielt und ca. EUR 250 versenkte.

    War dann was wertloses auf Pappe gemalt.

    Manchmal muss ich auch echt inne halten, wie manche Anbieter denken, den großen Schnapp zu machen. Heute eine Dame, die stolz meinte, die Möbel sind von ihrer Ur Ur Ur Großtante. Dass man sich mit 18. und 19. Jahrhundert vertut, kann passieren, dass das dann aber Massenware aus den 70er Jahren war, naja. :rolleyes:

    Wir haben das Teil nun auch 1,5 Jahre. Babybrei wird schon lange nicht mehr mit gemacht. Kann soweit nichts negatives sagen. Nervig ist nur das blöde Gebimmel, wenn das Teil fertig ist. Das schaltet sich nicht von alleine aus.

    Ja über 1.000 Euro wid es dünne. Die Folge mit den Figuren hab ich auch gesehen. Aber letztendlich liegt die Entscheidung beim Verkäufer. Hätte durchaus sein können, dass mit Geschick auch 1.500 Euro erzielt wären.

    So langsam kann ich kein Geschirr und Porzellan sehen. Wer will solchen Plunder kaufen? Klar was schickes von KPM macht schon was her.

    Der Händlerkreis ist meist auch sehr selektiv. Susanne bietet zu 90% nur auf Schmuck. Waldi mag kein Porzellan. Fabian mag gewisse Dinge auch nicht. Wolfgang bietet meist aus Anstand mit und Ludwig hat oft ein Herz für Verkäufer, auch wenn er mit den Figuren einen Schnapp gemacht hat.