Hier ist auch so ein Urteil des OLG Köln aus 2010.
Da fährt einer mit rotem Kennzeichen zur Disko und parkt irgendwo in der nähe. Als sie rauskommen, ist der Wagen weg.
Versicherung zahlt nicht. Der hat geklagt und verloren.
Hier ist auch so ein Urteil des OLG Köln aus 2010.
Da fährt einer mit rotem Kennzeichen zur Disko und parkt irgendwo in der nähe. Als sie rauskommen, ist der Wagen weg.
Versicherung zahlt nicht. Der hat geklagt und verloren.
Gell, klingt interessant, oder ?!:p
Was für einen Herstellungswert ein iPhone hat würde mich schon interessiere, ich denke der reine Materialwert liegt unter 60.- €uro.
Materialkosten für iPhone 4 sind $ 187,51
btw. Zulassungsvorschriften und Versicherungsbedingungen können, müssen aber nichts gemeinsam haben.
Gruß
Henry
Hast Du Recht, Henry.
In einem anderen Urteil habe ich den Hinweis gefunden. Es nennt sich "Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk (KfzSBHH)"
http://www.gdv.de/Downloads/Be…gen/KfzSBHH_Maerz2010.pdf
ZitatAlles anzeigenA.3.1
Alle versicherungspflichtigen, nicht zugelassenen Fahrzeuge, wenn sie auf
Ihre Veranlassung mit einem Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilten
a amtlich abgestempelten roten Kennzeichen
b roten Versicherungskennzeichen oder
c Kurzzeitkennzeichen
deutlich sichtbar versehen sind.
ZitatVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(5) Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen sind nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1, 6 und 7 auszugestalten und anzubringen. Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Kennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Absatz 12 Satz 1 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 und 3 nicht vorliegen.
Unter Abs. 5 steht:
Zitat(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
Habe ich das richtig verstanden; "normale" Kennzeichen müssen fest angebracht sein, aber Kurzzeitkennzeichen nicht?
Was heisst denn im Gesetzestext "nicht fest"?
Hmm, da muss man aber die Ausweiskopie mitschicken. Ich würde's nicht machen.
icePatrick hat natürlich Recht.
Ein Virenscanner mit den aktuellsten Virendefinitionen soll auf jeden Fall installiert sein.
Moin hunny,
deaktiviere DEP über die Kommandozeile und starte den Rechner neu.
http://www.wintotal.de/tipparchiv/index.php?id=1042 (weiter unten)
Naja, BMW bräuchte einen eigenständigen Sportwagen, ähnlich SLS oder R8.
Ein Wagen a la BMW Nazca wäre nicht schlecht.
Was sicherlich auch daran liegt, dass ein E92 Kotflügel aus Kunststoff hat, die eine vergleichsweise hohe Wärmedehnung (im Vergleich zu Stahl/Alu) haben. Da sind die Spaltmaße nach vorne (Kotflügel ist in x-Achse an der Türseite fixiert) aus technischer Sicht nötig. Wenn ein Auto rundum aus Stahlblech besteht, ist das sehr viel einfacher.
Insofern: Spaltmaße sind definitiv ein Indikator für Qualität - aber nicht ausschließlich.
Nur zur Info, es handelt sich dabei um ein mineralverstärktes Polyamid/ABS Kunststoffgemisch der Firma Lanxess (Triax DP 3157), das sehr geringe Wärmeausdehnung ausweist und sehr hohe Steifigkeit besitzt. Die Teile können bis zu 200°C Wärme aushalten, ohne sich dabei zu verformen. (z.B. in der Lackieranlage).
Ich glaube nicht, dass am Rohstoff liegt.
ARD Panorama berichtet, dass 'unsere' Abgeordnete im Europäischen Parliament Frau Plagiatus Koch-Mehrin seit 2009 an keiner einzigen Sitzung teilgenommen hat. Aber sie kassiert fleißig € 8.000 monatlich, plus Zulagen.
http://daserste.ndr.de/panoram…v/2011/kochmehrin137.html
Weiter schwänzen
ZitatEin Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem „Rotlicht-Sünder“ zusammenstößt. Ein Autofahrer müsse sich an die Regeln halten – auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor (Az.: 22 U 67/09).
I Love NY ist kein Logo, sondern ein Markenzeichen (Trademark) und diese Markenzeichen (nur in Verbindung mit schwarzem Text, Herz und der Schriftart American Typewriter) ist weltweit patentiert (unter anderem auch für Nizza Klasse 35)
Seit 1976 hat die Stadt NY ca. 3.000 Einstweilige Verfügungen gegen die Nutzung von ähnlichen Markenzeichen durchgesetzt, darunter auch T-Shirt Produzenten.
Auf der anderen Seite hat das US-Patenamt die Klage der Stadt NYC gegen einen T-Shirt Hersteller aus NC zurückgewiesen, der I Love NC T-Shirts produzierte und verkaufte. Die Begründung war, dass er die Buchstaben blau statt schwarz bedruckte und eine andere Schriftart benutzte.
Auf jeden Fall wäre ich vorsichtig mit solchen Unternehmungen.
Bei KIA sind es sogar 7 Jahre.
Danke. Ist das denn jetzt der, der auch schon auf hyundai.de abgebildet ist, oder ist dort noch der alte i30 zu sehen? Ich blick da nicht so ganz durch. V.a. auch deshalb, weil -wie Du schreibst- das Frontdesign des i30 immer noch nicht final fest zu stehen scheint. Wie kann das denn sein...?
http://www.hyundai.de/konfi/i30
Auf dem Link ist der Teaser vom neuen i30, den man bereits als Konzeptzeichnung gesehen hat (Dass, das eine Zeichnung ist, erkennst Du an der Unterschrift rechts unten)
Alles ist bisschen durcheinander. Die Pressefotos, die Hyundai vor IAA veröffentlicht hat, zeigte eine Nase mit einigen Details, die am Messe-Fahrzeug fehlten (Chrome-Streben am Grill, nach unten gebogene Lufteinlässe usw.). Das hat auf der Messe natürlich für Verwirrung gesorgt.
Das Auto von der Messe und die Konzeptzeichnung (Teaser) sehen fast identisch aus.
Am 29.09.2011 ist die Neueröffnung des Saturn am Hansaring in Köln (nach Umbau)
Ipad 2, 16GB, Wifi für 379,-
Michael, der Lichtschalter beim Hyundai i40 ist links am Instrumententrager angebracht. Ich bin auch kein Fan von Hebeln.