ZitatOriginal geschrieben von Pascal78
Die Anwaltliche Einigungsgebühr trägt jeder selbst.
gegen
Zitat
Denn im Vergleich steht, dass die Anwaltliche Einigungsgebühr der Kläger zu tragen hat
ZitatOriginal geschrieben von Pascal78
Die Anwaltliche Einigungsgebühr trägt jeder selbst.
gegen
Zitat
Denn im Vergleich steht, dass die Anwaltliche Einigungsgebühr der Kläger zu tragen hat
Zitat... Gymnasiasten natürlich ...
... na ja, Gymnasiasten halt, DIE Elite ...
:flop: Könnte sich aber auch um Schützen oder Hundehalter handeln...
Zitat... "Försterei" ...
... "grünen Alien"...
Gleich vorweg, ich war weder am Gymnasium noch bin ich bei der Polizei noch fühle ich mich sonst irgendwie angesprochen.
Weil die Versicherung nicht die Höhe des Schadens berücksichtigt sondern einfach (nach Tabelle in den Versicherungsbedingungen) bei einem Schadensfall eine Rückstufung um X Klassen vornimmt.
Egal ob du 500 Euro oder 20000 Euro Schaden hast.
War bei mir in den letzten Jahren auch so. Ein Wechsel des Tarifes innerhalb der HUK24 war immer günstiger als die Verlängerung des alten Vertrages.
Diese Jahr würde es ca. 40 € teuerer werden.
Zu meiner Überraschung lag gestern die neue Beitragsrechnung im Briefkasten und siehe da, auf den Cent der gleiche Betrag wie letztes Jahr.
Einer von den zwei Ordnern heißt in Wirklichkeit "Program Files (x86)", der wird vom Explorer je nach Sprachversion nur anders angezeigt. Das ist seit Vista so.
Der andere heißt wirklich "Programme (x86)".
Ist etwas blöd, weil man beim Installieren in den Ordner "Program Files (x86)" installieren muss, tut man das nicht, kommt genau das heraus was bei dir der Fall ist, du hast den Ordner "scheinbar" doppelt.
Wenn man es mal weiß, dann ist es aber kein Problem.
EDIT:
Kannst selbst anschauen wenn du dir die Eigenschaften der Ordner anzeigen lässt.
Du kommst also auch nicht ins BIOS? Mit keiner von beiden Tastaturen? An keinem USB Anschluss?
Funktionieren andere USB Geräte, z.B. USB Speicherstick?
Ich verwende dazu Mp3tag. http://www.mp3tag.de Freeware
ZitatOriginal geschrieben von mueckenburg
Aber frag' mich nicht nach der Dosierung, vielleicht 0,5 l DanKlorix auf 1l Wasser - ist der Fleck noch da, war es zuwenig.
... und ist das ganze Hemd weg, war es zu viel!
SCNR
Aber einen Versuch ist es wert, auch wenn ich es anfangs etwas geringer dosieren würde. Noch "kaputter" kann es ja nicht werden.
ZitatOriginal geschrieben von motobiker999
Bei DHL ist maximal 60 x 60 x 120 möglich.
Als normales Paket, ja. Als Sperrgut ist aber auch größer möglich.
Siehe hier. (Dort unter Sperrgut)
Kostet dann 9,90 (Paket bis 20 kg) + 20,00 (Sperrgutzuschlag) = 29,90 Euro.
ZitatOriginal geschrieben von zinn2003
Endlich mal einer der den Post Nr.4 gelesen hat.
Jetzt hab ich ihn auch gelesen. Richtig gelesen.
Könnte an fehlenden Codecs liegen.
Schau mal hier: K-Lite Codec Pack
Schau mal ob da damit zurecht kommst.
http://www.camp-firefox.de/forum/viewtopic.php?t=15302
Habs nur mal kurz überflogen, schaut gut aus, habs aber nicht komplett durchgetestet.
ZitatOriginal geschrieben von mueckenburg
KK und paypal finde ich super, die vereinfachen das Leben erheblich.
Wenn bei eBay-Sofortkauf der Verkaufspreis von ähnlichen Produkten ähnlich ist, gibt bei mir häufig die Paypal-Möglichkeit den Ausschlag, für welchen Anbieter ich mich entscheide. Ich habe definitiv wenig Bock, für jede Kleinigkeit eine Überweisung klarzumachen, wenn ich es auch mit einmal Passwort und drei Klicks bekommen kann.
Bei amazon nur die KK, ganz klar.
Sehe ich absolut genauso. Ebay mit Paypal als Möglichkeit bekommt bei mir den Vorzug, der Bequemlichkeit wegen.
Und alle andern Sachen wo es geht mit KK.
Ich zahl auch beim Einkaufen wo es geht mit Karte, EC oder KK. Bargeld nur, wo es nicht anders geht.
Ich würde es so sehen:
Dein Fahrverbot endet genau am 06.08.09 24:00 Uhr.
Solltest du, aus welchen Gründen auch immer, zu diesem Zeitpunkt deinen Führerschein noch nicht in den Händen halten und du wirst kontrolliert, dann verstößt du gegen die Mitführungspflicht des Führerscheines. (= Ordnungswidrigkeit = 10 Euro?)
Aber das Fahrverbot hat zu diesem Zeitpunkt keine Wirkung mehr. Hast du ja schriftlich.
Auszug aus http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html
ZitatSicherheitseinbehalt durch Vermieter
Ist eine vollständige Abrechnung nicht möglich, etwa weil eine Betriebskostenrechnung noch fehlt, ist der Vermieter grundsätzlich nicht berechtigt die ganze Kautionssumme zurückzuhalten wenn mit großer Sicherheit zu erwarten ist, daß nur ein geringer Betrag zur Nachforderung anstehen könnte und die Kautionssumme diesen Betrag bei weitem übersteigt.
Der Vermieter hat dann den übersteigenden Teil bereits an den Mieter auszuhändigen. Der Vermieter ist aber berechtigt, eine gewisse Sicherheitsreserve zurückzuhalten. Die Höhe des Betrags hängt von den konkreten Umständen ab.
Hier steht auch noch was dazu:
http://www.anwalt.de/rechtstip…-rueckzahlung_000070.html
ZitatIn dem Fall einer ausstehenden Betriebskostenabrechnung kann die Kaution also bis zum Ablauf der maßgeblichen Abrechnungsfrist zurückbehalten werden. Dabei ist der Vermieter zu keiner Teilabrechnung verpflichtet. Gerechtfertigt ist diese Regelung deshalb, weil der Vermieter beim Auszug des Mieters nicht über alle erforderlichen Daten der Versorgungsunternehmen verfügt. So kann es durchaus vorkommen, dass der Mieter – abhängig vom Zeitpunkt seines Auszuges - seine (volle) Kaution erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode erhält, also nach bis zu 12 Monaten.
Zu beachten ist allerdings, dass der Vermieter lediglich einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten darf, der sich an der Höhe der zu erwartenden Nachforderungen nebst Sicherheitszuschlag zu orientieren hat. Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, einen Teil der Kaution an diesen herauszugeben.
Oder einfach bei Google
Ich war beruflich mal 2 Nächte im Hotel Bayerischer Hof in Dresden.
Durchaus zu empfehlen, wenn auch nicht ganz günstig.
Alle Sehenswürdigkeiten sind zu Fuß erreichbar.