Zitatfür ein gestaffeltes Bremsmanöver entschieden: Der sogenannte Geschwindigkeitstrichter begann sechs Kilometer vor der Baustelle mit 100 km/h
WTF Wozu braucht es 6 Kilometer vor dem Baustellenbeginn dafür schon eine Geschwindigkeitssenkung
Davon abgesehen - in D ist die Rechtssicherheit höher zu werten als die Rechtsrichtigkeit. Insofern ist es nachvollziehbar, dass man die bestandskräftigen Bescheide nicht aufheben möchte.
In der Außendarstellung hätte man das ganze sicherlich geschickter lösen können. 10/15 € Verwarngelder belassen; Bußgelder zurückzahlen wäre eine wie ich finde annehmbare Idee gewesen. Denn eines ist gewis; die entstehenden öffentlichen Gesamtkosten für die Rückabwicklung des schlammels trägt im Ergebnis ohnehin wieder der Autofahrer / Bürger