Beiträge von jannes123

Registrierte und angemeldete Benutzer sehen den BMW-Treff ohne Werbung
Hier registrieren oder anmelden!
Auch aufgrund massiver Botzugriffe limitieren wir eventuell die Anzahl der eingeblendeten Beiträge für Gäste.
    Zitat

    für ein gestaffeltes Bremsmanöver entschieden: Der sogenannte Geschwindigkeitstrichter begann sechs Kilometer vor der Baustelle mit 100 km/h


    WTF :mad: Wozu braucht es 6 Kilometer vor dem Baustellenbeginn dafür schon eine Geschwindigkeitssenkung :rolleyes: :confused:


    Davon abgesehen - in D ist die Rechtssicherheit höher zu werten als die Rechtsrichtigkeit. Insofern ist es nachvollziehbar, dass man die bestandskräftigen Bescheide nicht aufheben möchte.
    In der Außendarstellung hätte man das ganze sicherlich geschickter lösen können. 10/15 € Verwarngelder belassen; Bußgelder zurückzahlen wäre eine wie ich finde annehmbare Idee gewesen. Denn eines ist gewis; die entstehenden öffentlichen Gesamtkosten für die Rückabwicklung des schlammels trägt im Ergebnis ohnehin wieder der Autofahrer / Bürger :rolleyes:



    Für die Gartenhecken ja. Allerdings ein Mix aus Holz und Mauer als alten Klinkersteinen.
    Mit Akkuschrauber, Wasserwaage und dem passenden Holz kannst eigentlich nicht viel falsch machen. Für die Wand würden sich Terrassendielen anbieten. Zur Bodenbefestigung (Einschlaghülsen, schief + spiel) könntest Alternativen ins Auge fassen: U-Pfostenträger die einbetoniert werden oder Aufschraubhülsen die man auf alten 50x50 Gehwegplatten schraubt.

    Hallo,


    auch ohne das Urteil des LG Hagen hätte ich hier immer einen Fall von § 10 StVO gesehen, d.h. hier gilt nicht rechts vor links.


    Viele Grüße
    Klaus Ernst



    Sehe ich genauso.
    Wobei m.M.n. baulich einfach schlecht gelöst. Rechts-vor-links hat auch verkehrsberuhigende Aspekte --> hätte man den Teil bis zum Gully mit asphaltiert kannst dir den Board sparen und hast R v L.

    Habe mir selbst das Huawei P8 lite vor einem 1/4 Jahr ca. gekauft. Bedienung, Anordnung, Hardware, Leistung alles top. Macht einen ordentlichen Eindruck und würde es daher empfehlen, WENN, ja wenn, einem das handling gefällt. Ich persönlich bin kein Fan dieser inzwischen riesigen Geräte. Modelle der Größenordnung IPhone 5s gefallen mir besser. Auch das IPhone 6 liegt trotz gleicher Größe wie beim P8 Lite m.M.n. einfacher und schöner in der Hand. Geschmackssache. Ausprobieren. Rein technisch klare Kaufempfehlung in dem Preis/Leistungsbereich.

    Habe auch nochmal fix bestellt. Kann man ja nicht viel falsch machen; alle Pakete bei nur 12 Monaten Laufzeit. Ich hatte Sky bereits längere Zeit als Leihgeschenk eines Freundes stehen, haute mich nicht komplett vom Hocker, aber dennoch nett zu haben. Und da spätestens im April mit Beginn der MotoGP-Saison (Eurosport2) das knabbern an den Fingernägeln und Überlegen wieder stattfinden wird, kann ich das auch gleich jetzt schon ordern :D

    Die WPC-Variante mit Hohlkammern würde ich nicht nehmen wollen, da m.M.n. nicht sonderlich stabil. Bei WPC kommt hinzu das es auch nach wenigen Jahren stark ausbleicht; zudem wird das Zeug in der prallen Sonne ***weine heiß :mad:


    Ich hatte deshalb auf Holz zurück gegriffen und diese gestrichen (Terrassen-Öl). Vorteil: Kann jederzeit nachgestrichen werden. Zudem wirkt Holz durch seine struktur auf der Fläche einfach schöner (aber Ansichtssache).


    Persönlich habe ich die Terrasse außenherum mit Steinplatten und in der Mitte mit Holzdiesen versehen. Schick; aber nicht ganz einfach die Höhen hin zu bekommen.
    (Google "holz-stein terrasse")
    Ich hatte als Holz sibirische Lärche genommen. Wenn es eine Nummer besser sein darf -> Bankirai. Aber auch teurer.

    Ordnungsamt-> wird im Hinblick auf ein Gewerbeanmeldung i.d.R. nicht prüfen ob hier oder dort eine Werkstatt betrieben werden darf. M.m.n. ist die nachzuholende Anmeldung eine reinie Formalie.


    Finanzamt -> bringt bei einer gewerblichen Tätigkeit dessen Gewinn aus dem Nebenverdienst vermutlich unter der Freigrenze liegt auch wenig Dampf.


    Sportlich wird das erst wenn das Bauamt für eine im reinen Wohngebiet betriebene und lärmende Werkstatt mit einer Nutzungsuntersagung um die Ecke kommen sollte.
    Ich würde mich an die Bauaufsicht wenden.

    Ich muss dazu meine Wohnung verkaufen. Was ist wenn der Käufer gleich rein will?


    Verkauf von Beginn an mit der Maßgabe, dass Übergabe erst Anfang 2015 sein wird.
    Dann weiß der Käufer auch gleich bescheid und kann entsprechend planen oder von Interesse abstand nehmen. 2015 ist wie genannt a) nicht mehr weit hin zumal Abwicklung dauert, bzw wird Käufer b) auch Kündigungsfristen haben, sofern Eigennutzung beabsichtigt wird.
    Wird dann im Kaufvertrag entsprechend geregelt wann Übergabe der Wohnung erfolgt; meist ist der Kaufpreis auch in dem Falle Anfang 2015 erst fällig.

    Klar.
    Aber:
    Wie viele Werkstattleiter lassen von den eigenen MA während der Arbeitszeit einen privaten Grill für den Chef schweissen?
    Oder das private Auto von den Azubis waschen oder polieren?
    Oder, oder, oder ...


    Privatwirtschaft vs. öffentl. Dienst
    Des einen freiwilliges Kann ist des anderen verpflichtendes Muss.


    je nachdem wie die Dienststelle organisiert ist - von kein Problem bis quasi unmöglich


    Sehe ich ähnlich. Es wird auch gründe geben einen Strafzettel legal zurückzunehmen. Den gleichen Grund auf einem "richtigen" Strafzettel notiert und akra dabra -> verschwunden.




    2.) Die Strafzettel schreibt hier das Bürger- und Ordnungsamt. Nicht die Polizei.


    Das in der Tat schon schwieriger da unterschiedlicher Laden. Da wird dann Kolleges Daddy einen beim Ordnungsamt kennen ;)
    Anders gefragt: Mal in Erwägung gezogen das Kollege die brav zahlt und einen auf dicke Hose macht :confused:

    Es war einfach ungewohnt, in einem Badezimmer bodentiefe Fenster vorzufinden. So etwas haben wir noch nie gesehen. Aber das wäre zu regeln, klar.


    Ich auch nicht; aber je nach weiterer Aufteilug im Bad kann ich zumindest mir das sehr ansprechend vorstellen. Das hat was. Vorausgesetzt es entstehen keine unnützen und unbrauchbaren Nischen vor dem Fenster. Genau das könnte aber passieren; denn ich nehme an zwischen WC und Fenster kommt eine Badewanne? (Der Höhe des Anschlusses nach).

    ...
    Da ja nun jeder Haushalt zahlen muss (sollte ;) ) und somit sowohl die Fernsehwerbung, Plakatwerbung wegfällt, als auch die Kontrolleure, verstehe ich nach wie vor nicht, daß der Beitrag nicht gesunken ist.
    Im Gegenteil, die wollten ja sogar noch mehr.


    Nee Nee. Der Gebührenzahler wird im kommenden Jahr ganz deutlich vom neuen System, bedingt durch ein erhebliche Gebührensenkung, profitieren :eek:
    -> 5,76 € p.a. weniger :crazy: :crazy: :crazy: ...hier :rtfm:

    Wenn ich das von gähnender Langeweile geprägte Rennen in Malaysia betrachte, ist der Sound vielleicht sogar ein zweirangiges Problem.
    Natürlich finde ich den Sound auch nicht berauschend; kann mich aber auch nicht wirklich darüber aufregen, da der Fernseher eh immer auf leise
    gestellt war und ist, um das gesabbelte vom H.Wasser nicht ertragen zu müssen:flop:


    Sehr positiv empfand ich allerdings in Australien, das die Stimmung auf den Rängen plötzlich rüber kam:top: Gut, bei vielen Terminen in
    Bernie´s Rennkalender der Einöde auch kein Argument, aber zumindest in Europa könnte das vielleicht interessant werden.

    Freispruch wird und kann es rechtlich nicht geben.


    Doch, wenn die Selbstanzeige als wirksam gewertet wird.



    Wird die Selbstanzeige als wirksam gewertet, was derzeit wohl wahrscheinlich ist, ist die Höhe der hinterzogenen Steuern nicht relevant. Dann ist die Frage, wie hoch die Strafe sein mag.


    Dann keine Strafe on top. Steuerzahlung nebst Zinsen.
    Die Frage ist nur, in welcher Form eine SA wirksam gewertet werden, wenn diese 3,5Mio Nachzahlung vorsieht; aber mit 27Mio tatsächlich endet.
    Hinzu kommt, das Bratwurst-Uli die SA nicht aus freien Stücken abgegeben hat (Nachforschungen des Stern; sh Einwand seines eigenen Verteidigers) - Thema Steuerehrlichkeit - die SA allerdings sehr wohl vor Bekanntwerden bei den Behörden eingereicht wurde.

    Interessante Taktik die die Anwälte um UH fahren: http://www.spiegel.de/wirtscha…nbarungseid-a-957915.html


    Für mich ist das schon fast eine Verhöhnung des Gerichtes...
    Er selbst hat immer wieder kommunziert er habe sich selbst und die von ihm getätigten Geschäfte nicht mehr unter Kontrolle gehabt.
    Auf der anderen Seite lässt er offenbar vor Gericht verlauten:
    " Mehrfach schiebt er Vontobel die Schuld zu: "Das hat die Bank von sich aus gemacht" oder "Das habe ich gar nicht gemerkt". Oder: "Ich habe das nicht entschieden!" "


    Ist es nicht so, dass das Urteil des BGH nur die termingerechte Abgabe (also vor dem Zeitpunkt des Beginns der Ermittungen) bestimmt?
    Soweit ich gehört habe, ist in diesem Urteil nicht eindeutig geklärt, ob die SA vollständig und allumfassend sein muss.


    Wenn wir vom gleichen Urteil sprechen ging es dort in Zusammenhang jetzt mit Hoeneß um die Frage der Bewährung bei einer Hinterziehung von über 1Mio Euro. Kommt allerdings nur zum tragen, wenn keine oder keine vollumfängliche Selbstanzeige vorliegt. Außerdem hatte im genannte Fall der Schuldner im Gegensatz zu Hoeneß wohl nicht mit den Behörden kooperiert.
    Also eine vollumfängliche SA liegt m.M.n. nicht vor. Allerdings kooperiert Hoeneß.
    Dafür ist die Schuld aber weeesentlich höher als im Urteil... Zudem bleibt der Hintergedanke zum Urteil von Peter Graf, der meines wissens ebenso kooperierte (?).


    ...man muss abwarten. Aus meiner Sicht kann es in anbetracht der bisherigen Erkenntnisse keine Bewährung mehr geben. Alles abdere wäre aus meiner Sicht eine schallende Ohrfeige für alle übrigen Steuerzahler in D.