Haben die überhaupt geschrieben, dass sie der Nebenkostenabrechnung widersprechen?
Ja. Ich gebe es etwas verkürzt wieder.
Wir zeigen an, dass wir unser Mitglied XXX außergerichtlich vertreten.
Mitglied legte Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung über € 626,24 vor, die bisher nicht beglichen wurden (was nicht stimmt, sie hat die unter Vorbehalt bezahlt).
Im Namen unseres Mitglieds widersprechen wir der Abrechnung. Mangels Vorlage entsprechender Belege, die die Posten aus der Abrechnung belegen können, ist es unserem Mitglied unmöglich, die RIchtigkeit zu prüfen.
Aufforderung bis zum 30.5. Belegeinsicht zu gewähren (ohne das näher zu beschreiben).
Sollte die Belegeinsicht zu einem Ergebnis kommen dass die Abrechnung in der Höhe richtig ist, wird das Mitglied den Betrag begleichen. Sie regen einen Mahnstopp an bis zur Sachverhaltsklärung.
Ich sehe nur nicht, warum die rechtlich ein Einwurfeinschreiben, dass der Postbote irgendwo hin geworfen haben könnte, von dem der Inhalt nicht dokumentiert ist als rechtlich gut ansiehst?
Ich kenne das nur so bei formalen Dingen. Diverse Juristen verfahren auch so und unser Arbeitsrechtler sagt, alles andere macht keinen Sinn - Ausnahme Boten- oder Selbstzustellung in den Briefkasten im Vier-Augen-Prinzip.
Hier auch mal ein Link, wo konstatiert wird, dass Emails ohne Beweiswert gesehen werden.
Was dann? Wäre gut wenn du sowas etwas vollständiger formulierst, sonst ist es schwer darüber zu reden, was sinnvoll sein könnte.
Meine Intention ist, formal alles richtig zu machen und nicht direkt nur für die Beantwortung eines Briefs einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Möchte formal korrekt agieren, wenn das Thema dann weiter eskaliert, dass dann im Zweifel auch ein Rechtsanwalt später übernehmen kann ohne zu sagen "Pech, da haben Sie eine Frist durch Formfehler versäumt."
EDIT:
Am 11.12.24 hat sie "unter Vorbehalt" im VW-Zweck den die Nebenkostenabrechnung bezahlt.