Da würde ich mich als Kapitalanleger bedanken, denn dann kann ich die Kosten innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung sofort als Werbungskosten geltend machen und muss sie nicht abschreiben. Mega Sache! Gerne!
Ich glaube du verwechselst da etwas. Es ist genau umgekehrt. Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG:
"Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten)."