Meine Noch Ehefrau hat mein E46 Cabrio schon immer gehasst. Einmal ist sie damit gefahren, kam mit dem SMG nicht klar, auch nicht im Automatik Modus. Seither ist sie nicht mehr damit gefahren und hat das Auto verflucht. Bei jedem außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt konnte ich mir die Schimpftiraden anhören... Unseren damaligen E39 Touring 523i (Zweitwagen)hat sie geliebt. Meinen jetzigen Octavia habe ich sie nie fahren lassen, nachdem ich gesehen habe wie sie den E39 und den Seat Ibiza runtergewirtschaftet und jedesmal vollgemüllt hat. Den Ibiza mit 400 EUR Restwert hab ich ihr zur Trennung geschenkt und ich genieße 04-10 mein E46 Cabrio und den Octi als "Zweitwagen".
Beiträge von Smirnoff
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Mit dem Verlass geb ich Dir recht, aber vielleicht mag er sich nicht in die volle U-Bahn reinquetschen?
Ich würde U3 Endstation einsteigen und muss Obersendling raus. Da hab ich schon die Wahl ob ich am Eingang stehen bleibe dass sich alle an mir vorbeiwühlen oder dass ich mich wenn ich raus muss durchquetschen muss. Danach darf ich zur S-Bahn (Ex)Siemenswerke latschen und auf die dauerverspätete S7 warten die dann wiederum oft knallevoll ist und da is dann auch nix mir lesen oder surfen.
Als ich damals noch in München gewohnt habe, bin ich immer U-Bahn mit dem Jobticket gefahren. Strecke war von Harras bis Frankfurter Ring und später Harras bis Garching-Hochbrück. War in jedem Fall schneller als sich am Mittleren Ring in den Stau zu stellen. Nervig waren halt wirklich immer die vollen Züge und die ganzen Assis... Auffällig ist auch, seitdem ich jetzt außerhalb von München wohne und mit dem Auto fahre, bin ich viel seltener Krank, was so Sachen wie Magen/Darm, Erkältung und Grippe angeht. Vorher pro Quartal zwei mal krank, jetzt im Jahr noch maximal einmal.
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Ken Block ist bei einem Schneemobil Unfall ums Leben gekommen.
Ken Block bei Schneemobil-Unfall verstorbenGymkhana-Legende und Rallyefahrer Ken Block ist bei einem Snowmobil-Unfall ums Leben gekommen - Hoonigan Racing Division trauert um ihr Aushängeschildwww.motorsport-total.com -
Nutriscore „D“ - da hat Harbeck doch sicher schon eine Strafsteuer drauf. Und Solidaritätsabgabe für Hersteller veganer Hafermilch….
Munter bleiben: Jan Henning
Den Nutriscore finde ich sowieso witzig. Beispiel: Backofenpommes haben Nutriscore A
Eine Kartoffel würde ich mit A bewerten, Pommes aus dem Backofen maximal mit C. Das System ist mir zu starr auf die Nährwertverhältnisse Fett, Kohlehydrate/ Zucker, Salz und Protein ausgerichtet.
Zurück zum Thema:
Inzwischen werden nicht nur mehr die Preise höher oder die Packungsinhalte kleiner, sondern beides ist im Duett erhältlich.
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Ruhe in Frieden - God save the Queen.
Ich stimme zu, dass es jetzt irgendwie anders und die Ära 20.Jahrhundert endgültig Geschichte ist. Mein ganzes Leben lang war Elizabeth II. Königin von England und jetzt gibt es plötzlich "King Charles III.". Irgendwie kein schöner Gedanke. Möchte ihm ja nichts schlechtes anhängen, aber gefühlt ist es da wie in der Politik und der Wirtschaft. Seriosität und Qualität schwindet und nichts gescheites kommt mehr nach.......
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Ich merke das vor allem bei der Nascherei.
Da sind die Eigenmarken meist dermaßen pappsüß, dass es schon nicht mehr schmeckt. Da greife ich fast immer zur Marke.
Ist natürlich Geschmacksache, viele mögen das übersüßte ja.
Im Endeffekt ist Zucker eine günstige Zutat und ein Geschmacksträger. Somit kann man bei anderen Zutaten an der Qualität (somit auch Geschmack) sparen und das ganze wieder mit Überzuckerung kompensieren. Selbiges gilt für Salz, bei TK Ware fügt man für das Gewicht mehr Wasser hinzu, somit kann man das gleiche Produkt mit 500g unter anderem Namen trotzdem billiger verkaufen, da in Wirklichkeit nur 400g vom Ursprungsprodukt drin sind. Dafür mehr Wasser, Salz und Zucker ggf. Fett. Gibt aber auch wirklich 1:1 Pendanten, da sind die Nährwerte und Zutatenlisten absolut identisch.
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Woher kommt denn die Idee, dass Du Deine Frau noch 3 Jahre lang mitversorgen mußt?
Wenn sie die 1200€ Selbstbehalt nicht erreicht, dann ist das doch nicht Dein Problem, das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun, oder?
Vllt. mußt Du ihr etwas Kindesunterhalt bezahlen (kann auch bei Wechselmodell der Fall sein, wenn die Gehälter grob unterschiedlich sind), aber mit Unterhalt für die Ex hat das ja nix zu tun (wobei sie ja mit aufgestockten Stunden und Lohnststeuerklasse 3 statt 5 dann wohl auch die 1200€ erreichen wird - und wenn nicht, dann kann sie sich ja mit dem Amt unterhalten, ihr seid dann ja keine Gemeinschaft mehr).
Die "Idee" kommt von einer Aussage der Anwältin, die ich gerne nochmal von Ihr präzisiert haben möchte. Immer vorausgesetzt es herrscht ein Anspruch drauf, dann wäre das für ein Drittel der Ehedauer zu bezahlen.
ZitatUm welche Summe reden wir da als Tranfairleistung jeden Monat? Und wie würde sich das aufsummieren über ein Jahr und/oder 4 Jahre?
Wir reden aktuell über monatlich ca. 800 EUR, ab Oktober 650 EUR durch Stundenaufstockung bis Dezember und dann ab Januar wegen Steuerklassenwechsel wird der Unterschied nochmal kleiner. Genaue Zahlen kann man hier nicht nennen, da die Gute nach Stunden und nicht Festgehalt bezahlt wird. Deshalb ist der nächste Anwaltstermin erst Ende September, wenn sich rauskristallisiert, wie sich die Stundenerhöhung praktisch auswirkt. Mit dem Ganzen " hätte, wäre, wenn und dann..." von Seiten meiner Frau konnte sie auch nicht weiterarbeiten. Sagen wir einfach mal ab Januar 500 EUR pro Monat, das im Worst Case auf vier Jahre ist 24.000 EUR. Und eines weiß ich, einen solchen Kredit bekomme ich nicht ohne Bürgen. Bei mir ist vor zwei Jahren eine Finanzierung über 1500 EUR gescheitert, weil meine Frau hätte mit unterschreiben müssen. Hätte sie getan, aber dann wollte ich die Finanzierung aus Prinzip nicht mehr. Ich war und bin Schuldenfrei, Schufa ist sauber. Begründung der Bank damals: Sie haben zwei Kinder, für die ich mit Summe X Unterhalt zahlen müsste, in Verbindung mit den ortsüblichen Lebenshaltungskosten sehen sie mich im Fall der Fälle nicht mehr als Kreditwürdig an. Ging um 30 Monatsraten a 50 EUR.......
Wollte halt den Betrag nicht im Ganzen ausgeben.
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Auf der von mir verlinkten Seite steht doch alles drin wann ein nachehelicher Unterhalt zu zahlen wäre 🤔
Ich habe mir das jetzt durchgelesen, hatte vorher tausend andere Sachen im Kopf. Eigentlich kann ich alle Punkte ausschließen, bis auf das Thema "Bedürftigkeit", wenn aus der eigenen Erwerbstätigkeit der Lebensunterhalt nicht finanziert werden kann.
Aktuell steht mit der Berechnung ihrer Teilzeitstelle und Steuerklasse 5 in den Unterhaltsberechnungen, dass sie mit ihren ca. 850 EUR bereinigten Netto "nicht Leistungsfähig" ist, deshalb erhält sie wohl Aufstockung Kindesunterhalt von mir trotz 50/50 und Wechselmodell.
Wie ich das verstehe wäre sie "gezwungen" innerhalb eines Jahres nach der Scheidung wieder Vollzeit zu Arbeiten, da der Gesetzgeber vorsieht, dass jeder sich selbst alleine versorgen soll/muss.
Wenn sie jetzt aber im Worst Case unter den 1200 EUR netto Selbstbehalt bleibt, was gut möglich wäre, ist sie weiterhin "nicht Leistungsfähig" was ihren Anteil des Kinderunterhalt angeht. Muss ich dann weiterhin mit dem Fehlbetrag X für den Kindesunterhalt aufkommen oder sie sogar wirklich auch noch die im Raum stehenden vier Jahre mitalimentieren in Form des nachehelichen Unterhalts? Für die Kinder gebe ich gerne was, aber meine Frau möchte und kann ich wahrscheinlich selbst nicht vier weitere Jahre finanziell mitschleifen.
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Smirnoff schrieb dass die Anwältin gerade im Urlaub ist... glaube ich würde erstmal abwarten bis sie zurück ist und diese Punkte mit ihr besprechen, und allenfalls wenn es dann immernoch ungerecht wirkt noch einen anderen Anwalt befragen.
So ist der Plan. Liege eben jede Nacht mit Bauchschmerzen wach, weil mir derzeit keiner sagen kann, wie es weitergeht. Natürlich kann das im Detail nur unsere Anwältin.
Im groben bin ich der selben Meinung wie shneapfla, dass der nacheheliche Unterhalt eigentlich nur sein kann bzw. in der aktuellen Höhe des Trennungsunterhalts, wenn die genannten Punkte gegeben sind, was aber nicht so ist Beruhigt mich zumindest etwas und als letzten Ausweg kann ich immernoch einen anderen Anwalt konsultieren. Derzeit gehe ich aber davon aus, dass wir das nicht benötigen.
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Dann könnten die Anwälte einen Keil zwischen die Beteiligten zu treiben versuchen um ein Geschäft draus zu machen.
Wenn zwei sich einig sind und sich auf einen gemeinsamen Anwalt einigen, der sie ggf. auch berät - besser geht´s doch nicht. Das nenne ich erwachsenes Handeln. Man hat gute Jahre miteinander verbracht, dann kann man auch im Guten auseinander gehen, wenn es doch so passt.
Genau das würde passieren, da die Anwälte verdienen wollen. Zwei Anwälte endet im Rosenkrieg. Jeder Punkt ist zwischen uns bereits geregelt, wurde von uns in einer Absichtserklärung schriftlich festgehalten und unterschrieben. Die Anwältin hat sich das kopiert und nochmal in ein offizielles Anwaltsschreiben gepackt mit dem Hinweis, dass jeder dieser Punkte besprochen und über Vor-und Nachteile aufgeklärt wurde. Damit werden wir in Kürze zu einem Notar gehen und beglaubigen lassen.
Ich sehe es ebenfalls so, man hat gute Zeiten erlebt und ist sich dafür gegenseitig dankbar. Wir sind beide der Auffassung, dass ein Streit oder Rosenkrieg niemandem etwas bringt, außer den Anwälten mehr Kohle und die Kinder würden unnötig noch mehr leiden müssen, als jetzt "nur" die Trennung ertragen zu müssen. Das Wohl der Kinder steht für uns beide auf Platz 1 und sind uns deshalb einig, trotz Trennung weiterhin als Eltern der beiden im Team zusammenzuarbeiten.
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Ist bei der Berechnung Deines unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens die Verschlechterung der Lohnsteuerklasse schon berücksichtigt?
VG
Klaus
Hallo Klaus,
die ist in der aktuellen Berechnung noch nicht drin, das heißt es sieht ab 01.01.2023 von Haus aus etwas besser aus, da sich die Einkommenslücke von alleine verkleinert.
Wenn sie die mit dem AG vereinbarten 30 Stunden statt bisher 22 Stunden durchzieht, komme ich bei meinen laienhaften Rechnungen auf ein bereinigtes unterhaltspflichtiges Einkommen, welches bei mir um 1 EUR höher ist als bei ihr. Würde bedeuten sie bekäme noch 50 cent von mir. Ist natürlich alles Käse, da sie nur nach tatsächlichen Stunden bezahlt wird und somit ihr Lohn jeden Monat schwankt..... und mir natürlich das Programm am PC fehlt, welches den Unterhalt korrekt berechnet. Habe jetzt nur mal Anhand des Ist- Standes versucht, mit anderen Zahlen die Szenarien zu berechnen.
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Um die offenen Fragen zu beantworten:
Kinder bleiben stand jetzt bei meiner Adresse gemeldet, es steht im Raum eines auf mich und eines auf sie zu melden.
Auftraggeber der Anwältin bin ich, kosten werden 50/50 geteilt. Jeder Termin findet zu zweit statt, alle Fragen außerhalb der Termine müssen per Mail an sie und CC an den Ehepartner gehen, sonst gibt die Anwältin keine Antwort.
Thema Zugewinn: Nein, es sind keine Millionen im Tresor, nur ein Notgroschen für zwei - drei Monate..... sie stimmt dem Verzicht der fairness halber zu, da wir seit jeher immer getrennte Konten hatten und uns die jeweiligen Kosten für Wohnung und Lebensmittel anteilig gemessen am Verdienst geteilt haben. Das heißt das was jeder für sich gespart hat, sollte demjenigen auch bleiben. Natürlich wurde sie von der Anwältin aufgeklärt, dass dies evtl. für sie zum Nachteil sein kann. Faktisch bleibts wohl wurscht, weil wi nix ist, kann man sich nix holen.
Rentenpunkte bekommt sie welche von mir, da sie ja weniger eingezahlt hat.
Bitte Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt unterscheiden. Trennungsunterhalt ist klar, der läuft nur bis zur Scheidung.
Im Raum steht ein nachehelicher Unterhalt für vier Jahre (1/3 der Ehedauer), der wohl aber nur unter bestimmten Voraussetzungen einklagbar ist. Hier finden sich aber nur schwammige Aussagen beim googlen.
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Für die Sonderzahlungen wurden die letzten drei Jahre als Durchschnitt genommen und dann sozusagen auf die zwölf Monate Jahresdurchschnitt addiert. Zwei der drei Sonderzahlungen sollten immer ident bleiben, da Tarifvertrag, Erfolgsbeteiligung schwankt oder kann auch ganz entfallen.
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Derzeit belaufen sich die Berechnungen für den Trennungsunterhalt folgendermaßen.
Zahlen sind verändert, aber im Verhältnis zueinander gleich
Ehefrau erhält 425 EUR für sich
Ehefrau erhält für Kind 1 (10 Jahre) 75 EUR Versorgungsausgleich
Ehefrau erhält für Kind 2 (8 Jahre) 295 EUR
Versorgungsausgleich
Summe 795 EUR pro Monat.
Somit dürfte sie Stand jetzt im Monat mit Lohn, Kindergeldanteil und Unterhalt ca. 2000 EUR netto zur Verfügung haben.
Da in mein Jahresgehalt die Sonderzahlungen einfließen, welche sich aber nur auf drei Monate im Jahr belaufen, ist mein berechnetes Netto über 1000 EUR höher, als es tatsächlich in den anderen neun Monaten ist. Mir bleiben somit nach Abzug des Unterhalts noch ca. 1400 netto im Monat bei ab Januar Steuerklasse 1. Davon muss ich Miete, Strom, Telefon/Internet, Lebensmittel, Benzin bezahlen ( nördl. Münchener Umland)
. Kurzum, ein Jahr Trennungsunterhalt kann ich überbrücken, sollten die Beträge aber auch für die nachfolgenden vier Jahre "nachehelichen Unterhalt" gelten, bin ich abgebrannt. Das heißt ich müsste umziehen und zwar nicht innerhalb der Region, da derzeit eine zwei Zimmer Wohnung mit 50qm das gleiche kostet wie unsere aktuelle 4 Zimmer mit 90qm, sondern müsste entweder Richtung bayr. Wald umziehen oder in die neuen Bundesländer.
Da kann ich dann mit meinem mindestbehalt von 1200 EUR bestehen, hätte aber meine Kinder quasi "verloren", was ich nicht möchte.
Nebenjob bin ich gerade auf der Suche, nur beisst sich da der Hund selbst in den Schwanz bisher, da es entweder Arbeitszeiten sind, wo ich meinem Hauptberuf nachgehe oder es ist unflexibel Montag bis Freitag, wo ich aber je zwei oder drei Tage die Kinder betreuen soll.
Wenn jemand im nördlichen Münchner Umland etwas flexibles kennt, wo ich wechselnd jedes zweite Wochenende und unter der Woche wechselnd je Montag, Dienstag und je Mittwoch, Donnerstag, Freitag anpacken kann, gerne PM.
Eins muss man mir aber noch erklären, auch wenn es rechtlich wohl korrekt ist.
Wieso muss ich meiner Frau so viel bezahlen, dass sie netto viel mehr zur Verfügung hat als ich, obwohl wir beide die gleichen Lebenshaltungskosten haben. Würde ja nichts sagen, wenn das so berechnet würde, dass nach Abzug des Unterhalts beide meinetwegen gleich 1700 Netto haben, aber 1400 zu 2000 zu ungunsten des "Zahlungspflichtigen" will mir nicht in den Kopf.
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Habe gerade mal meine Frau gefragt.
Trennungsunterhalt musst du bis zur rechtskräftigen Scheidung bezahlen, danach nicht mehr.
Dann halt nur noch den Kinderunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Der Kinderunterhalt entfällt, da beide zu gleichen Teilen das Sorgerecht haben und die Kinder zu gleichen Anteilen betreut werden.
Wäre ja eine gute Nachricht, wenn ich nach der rechtskräftigen Scheidung nichts mehr an Unterhalt an sie zahlen muss.
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Danke schon mal für die ersten Antworten.
Prinzipiell geb ich euch mit dem eigenen Anwalt Recht, allerdings würde ich den nur als "Ultima Ratio" ziehen, wenn ich wirklich offensichtlich verar...... würde. Ein eigener Anwalt würde unweigerlich zum Rosenkrieg führen, was keiner will.
Auf den Zugewinn (kein Ehevertrag), sowie die eheliche Wohnung (zur Miete) und auf meine zwei Autos verzichtet sie, wird noch notariell festgehalten. Sorgerecht der Kinder ist wie gesagt 50/50. Sie stockt aktuell die Stunden auf und ist ja auch nach der Scheidung "verpflichtet" wieder in Vollzeit zu gehen.
Prinzipiell ist alles geregelt, möchte nur wissen, für was ich nach der Scheidung noch verpflichtet bin. Eigentlich doch nichts, da wir die Kinder im Wechselmodell betreuen, sie wieder Vollzeit arbeiten geht bzw. das auch muss und auch sonst hat sie ja durch die Ehe wie oben genannt keine Nachteile erfahren.
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Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage an euch, da dieses blöde Thema sicher schon einige durchgemacht haben.
Meine Frau und ich sind nach elf Jahren Ehe einvernehmlich zum Entschluss gekommen, uns scheiden zu lassen. In aller Freundschaft, ohne Streiten und immer zum Wohle unserer beiden Kinder. Da wir uns Anwaltskosten sparen wollen und in allen Themen einig sind, haben wir uns eine gemeinsame Anwältin genommen. Soweit so gut.
Nun zum eigentlichen Thema:
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt.
Ich: Vollzeit + Erfolgsbeteiligung + Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld mit Steuerklasse 3 ergibt ein unrealistisch hohes Monatsnetto, ist aber so wohl korrekt
Sie: Teilzeit 20-24 Stunden, kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld, Steuerklasse 5 sehr kleines Netto.
Ihr ahnt schon, ich darf erstmal brutal viel Trennungsunterhalt blechen. Und zwar so viel, dass ich mir hier in der Region nicht mal mehr eine kleine Bude leisten kann. Zwei Zimmer kosten 1000 EUR warm und ca. 1400 bleiben mir. Kinderbetreuung im 50/50 Wechselmodell.....
Wie sieht das mit dem nachehelichen Unterhalt aus? Ich weiß nur, dass sie wohl ca. vier Jahre unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf hätte. Unsere Anwältin hab ich so verstanden, dass der Betrag vom Trennungsunterhalt wohl für die vier Folgejahre identisch bleibt, was mein absoluter Ruin wäre. Könnt ihr das so bestätigen oder liege ich seit vier Nächten umsonst schlaflos im Bett?
Meine noch Frau hat wegen der Ehe keine Nachteile erfahren a la Karriereknick, Studium abbrechen etc. Sie war Einzelhandelskauffrau und ist es bis heute. Google spuckt auch nur schwammige Antworten aus.
Anwältin ist leider gerade im Urlaub.
Bringt mir doch mal Licht ins dunkel mit hoffentlich positiven Antworten.
Vielen lieben Dank
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Als Todt Teamchef war, Brawn der Chefstratege und Byrne der Konstrukteur ging es innerhalb kürzester Zeit aufwärts bei Ferrari. Wenn die Italiener bei Ferrari das Zepter übernehmen, dann ist wieder Grande Casino bei den Roten.
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Danke für die Antworten. Ich habe die Original BMW Software auf dem Motorsteuergerät und diese weiße veraltete Zusatzbox drinnen. Kiste läuft und möchte ich deshalb nicht mehr anfassen. Inzwischen bin ich ja auch betagter geworden und die Fahrten sind meist nur noch gemütlich und kein Dauervollgas mehr. Die versprochenen 306PS erreicht er sicher nicht, hab ich auch noch nie nachgemessen. Bei den 3000km p.a. kann ich aber wohl auch S+ oder 102 verschmerzen, auch wenn es mir irgendwie widerstrebt
Ansaugtemp ist beim Anfahren ohne Fahrtwind im Sommer bei teils 100°C. Sinkt zwar mit Fahrtwind sofort auf 50-60 Grad. Ist aber alles andere als Optimal, das ist mir bewusst.
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Ich habe die letzten 12 Jahre seit meinem Kompressorumbau (E46 M54B30) Ultimate 102 oder Superus getankt, da G-Power S+98 "vorschreibt". Mir ist das jetzt mal zu blöd geworden Aufgrund der Spritpreise. Habe auf die restlichen ca. 12 Liter testweise 30 Liter S95 E10 draufgetankt. Bis jetzt merke ich keine Veränderung, bin allerdings nur Stadt und Landstraße gecruised. Auf der Autobahn werde ich am Sonntag mal bisschen flotter fahren. Eigentlich sollte die Klopfregelung das beim E46 locker wegstecken, falls die 95 Oktan zu wenig sind?