Beiträge von scam2000

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    Auf der anderen Seite werden aber Fonds gegenüber Aktien benachteiligt. Bei Altbesitz aus vor 2008 gekauften Aktien ist bei Verkauf der gesamte Gewinn steuerfrei, bei Fonds gab es Ende 2017 den fiktiven Zwangsverkauf mit einem Freibetrag...

    korrekt und den Freibetrag kann man sich auch nur in der Veranlagung anrechnen lassen, das kriegt kaum einer ohne Beratung hin, aber immerhin 100k


    Aktienbesitz aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer ist in der Tat die einzige Möglichkeit Kursgewinne auf ewig frei realisieren zu können...


    Immerhin hat man Alt§ 23 EStG immer noch für Gold und Währungen und ist da nach einem Jahr aus der Besteuerung raus...


    Die Sozen wollen ja die AGS abschaffen und auf den individuellen Steuersatz gehen, der dann im allgemeinen deutlich über den 25%+Kist/Soli liegt... es ist schon schlicht zum Kotzen, wie man hier besteuert wird, wenn man sich anschaut, was damit passiert... eines der schlimmsten Länder der Welt diesbezüglich

    Steuerstundungsvorteile gibt es ja auch an vielen anderen Stellen, bei Immobilien zahle ich ja auch nicht auf Verdacht Steuer, nur weil der Wert steigt und ich sie innrhalb der Spekuilationsfrist verkaufen könnte. Für mich ist es ein absolutes Unding und auch entgegen unserer Steuersystematik, das auf nicht realisierte Gewinne Steuern aus der Substanz gezahlt werden sollen.

    bin sicher kein Fan der hiesigen Besteuerungsorgien, aber in dem Fall kann man es nachvollziehen, der Vergleich mit Immobilien hinkt: soweit Immobilien 'ausschütten' wird das ja auch besteuert und es geht bei der VAP prinzipiell um die Erträge aus Früchten, also Dividenden/Zinsen, die ansonsten auch direkt besteuert werden. Könnte man innerhalb eines Fonds dies zunächst unbesteuert einnehmen und erst bei Verkauf besteuern, wäre das eine Benachteiligung gegenüber dem Direkt-Invest in Aktien oder Anleihen... denke das geht nirgends auf der Welt mit halbwegs gerechten Steuersystemen via Fonds...


    die VAP ist aber nochmal besonders merkwürdig und pauschal, da man es vereinfachen wollte und nicht mehr die wahren Bestandteile auf der Ausschüttungsseite besteuert, das ist der Nachteil von 3 statt 30 Ertragsarten

    Kann ich nicht pauschal bestätigen.

    Der Kauf meines gebrauchten G31 lief problemlos ab. Auch vorher besichtigte Fahrzeuge waren meist mit guter Unterstützung des Verkaufsteams.

    guter Hinweis, an meinen G31 hatte ich mich gar nicht mehr erinnert (also den Einkaufsprozess)... das war auch eher ernüchternd und bei der kleinsten Abweichung vom Standardprozess hatte der Herr null Lust


    letztlich aber alles im Rahmen, wer weiß wie ich agieren würde, kurz vor der Rente, in einer Bahnhofshalle von Autos sitzend und die Kunden wollen im low price Segment noch ständig verhandeln und tolle Sprüche klopfen ^^


    ich hatte in den 20 Jahren 'Firmenwagen' bei BMW fast durchgängig einen Verkäufer, der nix anderes gemacht hat als an große DAX-Konzerne die Firmenwagen rauszuhauen... der war absolut top und super sympathisch und war immer für einen Spruch gut: früher war ich bei Opel, da ging kein Auto fehlerfrei raus! Ich bleibe für immer bei BMW!


    Toller Typ! Hat mir auch zwischendurch mal einen M zum Probefahren vermittelt.

    Ich verstand das eigentlich so, dass bei ausschüttenden Fonds eben die Ausschüttungen versteuert werden und die somit Aktien und deren Dividenden gleichgestellt wären.

    Oder habe ich das was mißverstanden?

    prinzipiell ja, wobei die Ausschüttung (siehe Formel im Gesetz oben) über der Mindestverzinsung, die unterstellt wird für das Jahr anhand des Basiszinssatzes, liegen muss


    wenn die Ausschüttung nicht hoch genug ist, dann wird 'Substanz' besteuert, aber nur, wenn auch ein Gewinn im Jahr vorlag, der eben nicht steuerfrei vorgetragen werden soll, was ja ein Vorteil gegenüber Aktien wäre... da aber Dividenden eines jeden Fonds immer sofort auf Seiten des Fonds mit 15% besteuert werden, ist das ganze dann noch als Ertrag der Teilfreistellung zu unterziehen... genial, aber schwer zu durchblicken

    Sie nennen beide Verbräuche - wobei du recht hast, dass es im Text missverständlich formuliert ist, da könnte man meinen, dass es der Durchschnitt über die gesamte Laufzeit ist . :trink:


    Erst aus der Tabelle ist es eindeutig.

    in der aktuellen Autobild ist ein Leserbrief zum Thema, da bestätigen sie das ... geben aber nicht wirklich zu, dass sie es mehrfach etwas missverständlich formulierten

    ;)

    Da bin ich mal neugierig, ob und was da bei meinen ausschüttenden ETFs rauskommt.


    Wobei die nur rund 1/4 meines verbliebenen Depotbestandes ausmachen. Der Rest sind Einzeltitel.

    wenn sie ausschüttend waren in 2023, dann sollte nichts passieren, die Ausschüttung müsste schon sehr gering sein, dass noch was zwangsbesteuert werden müsste...und darauf achten die Fonds dann schon. Ätzend sind die thesaurierenden Fonds, die ohne Ausschüttung von Liquidität besteuern müssen...



    Investmentsteuergesetz (InvStG)
    § 18 Vorabpauschale

    (1) Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, so tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises.
    (2) Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht.
    (3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
    (4) Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt.

    Ist alles korrekt, was Du schreibst.


    Hinzufügen möchte ich, dass ich von einer Bank angeschrieben wurde, dass die VAP gegen ggf. vorhandene Verluste im Topf "Allgemein" verrechnet werden wird, so vorhanden.

    sehr gut, wenn die Bank einen aktiv anschreibt, noch besser wäre eine relativ exakte Prognose der VAP, das kriegen die aber nicht hin


    das mit der Verrechnung gegen vorgetragene und nicht bescheinigte 'sonstige' Verluste ist natürlich korrekt!


    die Reform der Investmentbesteuerung 2018 hat es nicht wirklich viel simpler gemacht, aber immerhin ist man von ca 30 Ertragsarten eines Fonds nun auf 3 gegangen, solche Dinge wie VAP (vorher ausschüttungsgleiche Erträge...) lassen sich natürlich nicht vermeiden, weil man sonst einen Steuerstundungsvorteil hat


    letztlich ist es aber heute mit der Teilfreistellung und erstmalig eingeführten Besteuerung auf der Eingangsseite eines Fonds von Dividenden für den Normalnutzer genauso undurchsichtig wie vorher... die Korrektheit der Berechnung bei den Banken ist nur sehr schwer nachvollziehbar

    Sind die Neuwagenverkäufer besser? ;) Ich mache das Kreuzchen bei Nein. .)

    ist natürlich pauschal nicht zu beantworten, aber bei mir ist ne klare Tendenz erkennbar: Gebrauchtwagenkauf bei BMW ist nicht wirklich toll, hatte es die letzten Jahre mehrfach versucht, nicht grottenschlecht, aber sehr wenig Engagement


    ist ja auch klar, geht ja nur um relativ 'wenig'


    beim aktuellen Schwenk zur Neubestellung dann genau das Gegenteil, ein Verkäufer hat sich extrem bemüht und der andere hat mehr Glück, ist aber in der Gesamterscheinung 1a, wie ich es bisher selten erlebt habe, null affektiert, kein Schwätzer, fast schon intellektuelle Erscheinung

    aufgrund des Wegfalls der Vorabpauschale (VAP) in den letzten Jahren wegen niedriger Zinsen habe ich das Thema etwas aus den Augen verloren...


    eventuell geht das dem ein oder anderen mit seinen Fonds ähnlich, dann nicht wundern Anfang Januar... aufgrund der vielen ETFs, die zum Teil gar nicht ausschütten, bzw. jetzt dieses Jahr dies dann doch gemacht haben, um die VAP zu vermeiden, habe ich den Überblick verloren, wo was kommen könnte und wo nicht und werde jetzt vorsichtshalber etwas mehr Geld auf den Steuerkonten vorhalten


    die VAP, die jetzt Anfang 2024 gebucht wird, bezieht sich auf 2023, der Fiskus war aber schlau und bucht die ins Folgejahr, so dass bei vielen noch Freistellungsaufträge existieren sollten... dann merkt man es nicht: ein Teil des Fonds wird besteuert ohne das Liquidität zum Besteuern fließt, somit wird die KESt einfach vom Verrechnungskonto genommen oder 'gegen den FSA gebucht', genauer: der fiktive, nicht ausgeschüttete und zu versteuernde Gewinn wird gegen den FSA gerechnet


    wenn die Fonds schlau waren und es ihre Regularien erlauben, dann haben die aber ggf schon ausreichend ausgeschüttet und die VAP wird nicht ausgelöst... habe da aber derzeit null Lust, die alle zu checken


    wenn man Pech hat, erlebt man gleich Anfang 2024 ne Buchung ins Soll :rolleyes: ... (wobei man dagegen generell Widerspruch einlegen kann seit Einführung der neuen Fonds-Besteuerung 2018...mit der alles einfacher werden sollte...)

    stimmt, kann mich noch erinnern. Ölwechsel bei 5000 km ohne Filter. Service bei 10000 km mit Filter, damals teilweise noch Einbereichsöle. Service natürlich mit Ventilspiel einstellen weil keine Hydrostössel.

    Ventilspiel manuell einstellen, wer kennt es nicht ^^ . Bei Porsche sowieso :boese: . Beim GT3 :m:


    vor 30 Jahren bei diesem Wagen gab es das tatsächlich noch...




    das mit Filter/ohne Filterwechsel tauschen des Öls hatte ich zuletzt beim Jetta 1987

    Mir hatte auch ein großer BMW Händler im Ruhrgebiet "vergessen" anzugeben, dass nicht nur die Frontschürze sondern auch die ganze Beifahrerseite des Kahreswagens gespachtelt und lackiert war.

    Dank meines Lackschichtenmessers habe ich das zum Glück vor dem Kauf gemerkt.

    Gib ihn in Zahlung, ist einfach stressfrei, wenn der Preis stimmt.

    der GT R wurde damals schon nachlackiert ausgeliefert und Mercedes hat nix gesagt... beim Verkauf dann festgestellt...


    Autobranche sind halt nur Gauner, wen wundert's


    aber dass ne Gebrauchtwagenankaufsprüfung solche Schäden nicht feststellt, ist ein Oberwitz. Eigenes Lackgerät ist unersetzlich :zf:

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    Öl ist tatsächlich so gut wie immer schwarz, weil immer genügend Öl im Motor verbleibt, um das frisch gewechselte Öl umgehende einzufärben! ;)

    prinzipiell ja


    beim aktuellen GT3 verbleibt sogar die Hälfte ungewechselt, klar, dass das immer schwarz ist, sofort


    bei einem 'normalen' Motor ohne Trockensumpf verbleiben bei Ölfilterwechsel nur geringe Anteile ungewechselt...



    aber da der Sinn vom Öl ist, den Dreck in der Schwebe zu halten, ist es ein gutes Zeichen, wenn es schwarz ist... beim Getriebeöl würde es ggf beunruhigen

    überlege den in Zahlung zu geben, die DEKRA hat ihn bewertet und es springen immerhin 27k raus bei einer Verrechnung mit dem 3er, das finde ich erstaunlich viel, ein sehr überschaubarer Verlust


    allerdings haben sie tatsächlich den Unfallschaden mit amateurhafter Spachtelung übersehen, soviel zur Sinnhaftigkeit solcher Checks... das ist wie damals in Belgien, als ich den GT3 RS kaufen wollte und der Checker einen Totalschaden attestierte... das PZ hatte aber approved und Unfallfreiheit festgestellt.