Alles anzeigenHallo alle (befristete) CE-Inhaber,
ich hab meinen (befristeten) CE nach Ablauf nicht verlängern lassen. Ich hab mal jetzt auf der Fahrerlaubnisbehörde nachgefragt, was ich denn zur Reaktivierung alles benötigen würde und ob dass nur mit der Gesundheitsprüfung geht (gut, ist schon ein paar Jahre her mit dem Ablauf).
Antwort: Nein, muss in der Fahrschule erneut gemacht werden mit vollem Programm (1. Hilfe, Sehtest, Gesundheitsprüfung, Theorie- und Praxisstunden, Theorie- und Praxisprüfung) und wird dann wieder befristet auf 5 Jahre erteilt.
Hab dann dankend das ganze ad Acta gelegt, das rechnet sich für mich nicht.
Also immer schön brav rechtzeitig verlängern lassen sonst wird´s teuer.
Gruß
Harald
Habe meinen alten Führerschein bereits 2000 umgetauscht. Da stand für den CE (alter 2er) noch ein Datum in der Zukunft drin, konnte mir also überlegen, ob ich das Ganze mitmache. Ich habe mich dann dagegen entschieden, denn wenn ich den CE zwischen dem 32. (Ausscheiden aus der Bw) und dem 50. Lebensjahr nicht gebraucht hatte, dann brauche ich ihn auch später nicht mehr. Die Entscheidung war aus heutiger Sicht absolut richtig. Selbst einen 7,5 t musste/durfte ich nie fahren, obwohl ich auch heute noch die Berechtigung dazu habe.
Aber man darf nicht übersehen, dass gewisse PKW / Anhängerkombinationen wirklich die 3,5 t überschreiten.