Moinsen,
hab grad anruf von einer bekannten bekommen.
Ihr hund Labrador hat auf ihrem Grund einen kleinen yorksher (schreibt man das so?) totgebissen.
Ich weiß das kleine Vieh selber und der Tathergang war folgender, dass der kleine Hund öfter oder eig. immer frei rumläuft, auf den Grund meiner bekannten lief und einer ihrer Hunde den gepackt hat und totgebissen hat.
Nun will die Besitzerin des Yorksher, dass der Labrador erschossen bzw. eingeschläfert wird.
Ich meinte dann nur, dass ich da ned groß diskutieren würde, denn:
a. der Yorksher lief unbewacht frei rum
b. der Yorksher betrat fremden grund an dem an den Zäunen jeweils hinweisschilder sind, dass sich dahinter Hunde befinden
c. der Labrador nur sein Revier bewachte und wenn das kleine Ding draufgeht hat er eben Pech gehabt, wäre der Hund unter Aufsicht gewesen bzw. ned frei rumgelaufen wäre es nie dazugekommen.
Für mich siehts zumindest so aus, als wäre die Aufsichtspflicht des getöteten Hund verletzt worden, denn er betrat fremden Grund, lief frei rum.
Oder gibts da rechtlich irgendwas anderes?!