So, es hat nicht funktioniert, der Verkäufer hat mir jedoch genau das gesagt, was du auch gesagt hast, man kann den Vertrag rückgängig machen bei 10%-Schadensersatz (im Vertrag ist die entsprechende Präzisierung, bei höherem Schaden muss der Verkäufer, bei niedrigerem, der Käufer den Nachweis liefern).
Nun sieht die Situation wie folgt aus; ich habe den Vertrag am Samstag ein paar Minuten vor Ladenschluss abgeschlossen, Sonntag war natürlich kein Betrieb und heute war ich vor Betriebsbeginn bereits dort und habe den Verkäufer, der schon da war, von meinem Problem erzählt. Er sagte, er könne dort nichts entscheiden, würde aber mit seinem Verkaufsleiter reden und ein gutes Wort einlegen. Das hat aber nichts gebracht, es kam dann der Anruf, dass er 10% verlangt. Allerdings würde ich als juristischer Laie mal behaupten, dass ich, wenn wir von der insgesamt vielleicht einen Arbeitsstunde des Verkäufers am Samstag und den 10 Minuten heute sehr wenig Schaden gemacht habe, weil das Auto in der Zeit sowieso an niemanden verkauft werden konnte, die Mobile.de Anzeige war bis heute früh geschaltet etc. Seht ihr das ähnlich oder habe ich da einen Denkfehler drin? Versteht mich nicht falsch, ich will meinen Teil zum Schadensausgleich des Händlers beitragen, nur will ich auch, dass es tatsächlich mit "rechten Dingen" zugeht.