Beiträge von Denys

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    [QUOTE]Original geschrieben von Fastisfast2fast
    Deine Versicherung wird Dir 19% Mehrwertsteuer vom Zeitwert des 328i abziehen, sofern Du a) keinen Wagen kaufst oder b) einen Wagen aus privater Hand erwerben solltest ;) . Dies ist legal, hatte mich damals selbst mal diesbezgl. kundig gemacht. Ich hatte dann aber ohnehin den "Trecker" beim :) lichen gekauft. Die Versicherungen ziehen heutzutage alle Register :mad:/QUOTE]


    BJ98 und dann Regelbesteuert?


    Ich tendiere da eher zur Diff. Besteuerung (2%).


    Alles andere wäre ...na sagen wir...vermessen ;)




    Denys

    By the Way Plasma gegen LCD ;)


    Hab im Wohnzimmer nen 108 er Phillips Plasma und im Schlafzimmer nen 80er
    Samsung TFT am Kabelanschluß mit jeweils nen Digi Receiver.


    Der Plasma ist Klasse, den Samsung würde Ich am liebsten, trotz 800,-€ Neupreis, beim nächsten Sperrmüll rausstellen.



    Wenn TV dan ganz klar Plasma. Einzige Alternative ist ein 108cm LCD Panel von Phillips welches Ich mal vorgeführt bekam.


    Manko -> UVP 4999,-


    Mein Plasma in der selben Größe mit den selben Features ( Ambilight etc.) 2399,-



    Denys

    Zitat

    Original geschrieben von Spaceghost
    Das Autohaus hat mich zu dem Gutachter geschickt, da dieser alle Preise des Autohauses hat. Teile, AW, ...


    :D:D:D:D:D:D


    Entschuldigung, aber deshalb hat das Autohaus dich Sicher nicht zu dem Gutachter geschickt.....



    Völliger Blödsinn, da diese Daten jeder Gutachter hat, der mit Audaexpert, MUPS II oder änlichem arbeitet.


    Wenn Ich Fotos und deinen Fahrzeugschein hätte, könnte Ich dir mal Spaßeshalber die Geschichte Kakulieren....


    Wegen evtl. Folgeschäden an Kardanwelle und Elektrik.... wieso hat das den GA nicht interessiert?


    Sehr Merkwürdig.........


    Denys

    Dazu vieleicht mal ne Geschichte aus meiner Jugend :D


    Als Ich meinen Wehrdienst abgeleistet habe, beobachtete Ich in meiner Heimatstadt (Urlaub) mal wie ein Typ mit nem Backstein erst die Scheinwerfer eines Autos und anschließend die Frontscheibe einschlug.


    Auf meine -noch freundliche- Anfrage "Ist das Ihr Auto?" suchte er das Weite. Denys -nicht Faul- hinterher. Als Ich Ihn dann hatte schlug er mit dem Stein auf mich ein, naja, wenigsten versuchte er es.


    Ich habe Ihn dann in Form einer Körperlichen Rüge davon überzeugt, das er sowas besser sein lassen soll, und die Polizei informiert.


    Die kam dann, und dazu noch ein paar Leute. Es stellte sich heraus, daß das Auto vom Liebhaber seiner Frau war :eek:


    Der Typ stellte doch echt Strafanzeige gegen mich wegen Körperverletzung
    :eek:


    Es gab nichtmal eine Verhandlung, Verfahren wurde wegen Notwehr eingestellt.


    Aber geschwitzt hab Ich schon........

    Meine Herren, also Ich wohne ja auch im Rheinland, aber nach St.Augustin zum Jugo....das wäre mir in anbetracht der ca. 21.000 Yugoslaven, wobei man bei den meisten sehr gut Essen kann, doch ein wenig zu weit.


    Erwähnenswert ist hier sicherlich das Restaurant " Zur Treppe" in 46049 Oberhausen, Helmholzstr. -Parkhaus 50m entfernt-. Super Steaks und Top Küche, Moderate Preise.



    Mein Fav. "Das Clubsteak (600g) mit Folienkartoffel :top:




    Denys, dem der magen knurrt....

    Zitat

    Original geschrieben von waldcounter
    hab mal editiert. :)


    Aah, jetzt gehe Ich fast Konform ;)


    hast nur die Wiederbeschaffungsdauer bzw. die Nutzungsausfallentschädigung ausser Acht gelassen.




    ;)

    Naja, in dem Gutachten steht doch die Wiederbeschaffungsdauer,oder?


    Das ist die Zeit die man etwa braucht um ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt zu beschaffen.



    Diese Zeit bist du ohne Auto, und das muss dir ersetzt werden mit deinem Regelsatz (je nach Fahrzeug zwischen 27 und 91 Euro).


    Wenn du dir desweiteren ein neues Fahrzeug kaufst (gleich- oder besserwertig) fällt für dich die MwSt an, also wird die MwSt für dein altes Fahrzeug bezahlt.

    Zitat

    Original geschrieben von Transporter
    Man ist das kompliziert :apaul:


    Also bekomm ich von der Versicherung Reperaturkosten netto: 11745,48€
    und der rest wert von 3300€?


    Also den Wagen den wir kaufen wollen kostet um 19000€. Was zahl ich den noch drauf???




    Ne Schätzung?



    3600€ :)



    [ 19000 minus ( 14900 plus 10 Tage mal 50€) 15400]

    Zitat

    Original geschrieben von Transporter
    Man ist das kompliziert :apaul:


    Also bekomm ich von der Versicherung Reperaturkosten netto: 11745,48€
    und der rest wert von 3300€?



    Nein.


    hab es doch klar geschrieben. Solltest du nicht reparieren bekommst du WBW minus Restwert minus MwSt. wenn du das Auto behalten willst.


    Wenn du die Kiste abgibst bekommst du WBW ( 14900) minus MwSt.

    Zitat

    Original geschrieben von waldcounter
    14490,74 falls du ihn reparieren lässt
    11600 bekommste falls du dir einen neuen kaufst
    9747,90 falls du nix machen lässt und geld haben willst.


    würd ich jezz mal so daraus sagen



    Erkläre mal Bitte

    Hat jemand nen Gutachter gerufen? :D



    Die Versicherung wird folgendermaßen abrechnen:


    WBW 14.900 ( Regel oder Differenzbesteuert?) ich Vermute mal Regelbesteuert.


    abzüglich Restwert 3300,-


    sind für dich erstmal 11600,- weniger MwSt.
    9747,-


    oder du gibtst das Auto weg und kassierst 14400 minus MwSt
    =12521,-


    Wertminderung gibts nur wenn Repariert wird.


    In deinem Fall spielt die Quälität der Reparatur keine Rolle :cool:


    Wenn du Reparierst, gibts nach Repnachweis die Netto Rep kosten + Wertminderung + Nutzungsausfall.


    Noch Fragen?


    Ahja, solltest du dir ein gleichwertiges oder besseres Auto Kaufen (mit Nachweiß) bekommst du die MwSt. noch wieder + die Wiederbeschaffungsdauer (10 Tage?)



    Dies ist keine Rechtsberatung.

    Wenn exakt die selbe Stelle getroffen wurde, ist das nicht so witzig für den Gutachter.


    Wenn der erste Schaden schon die erneuerung der Heckteile gerechtfertigt, ist i.d.R. beim 2 ten Treffer kein weiterer Wirtschaftlicher Schaden entstanden.


    Wenn nicht......naja, das Gutachten möchte Ich nicht machen.....

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    Ahja.........

    Als Sachverständiger möchte Ich dazu folgendes sagen:


    UPE Aufschläge ist die Kalkulation (Verdienst) der Rep. Werkstatt.


    Die können anfallen, wenn du die Teile in einer kleinen Werkstatt Kaufst oder auch nicht wenn du in der Niederlassung kaufst. Der GA geht eben davon aus das sie anfallen.


    Verbringung ist der Aufwand um das Fahrzeug zb. von der Werkstatt zum Lackierer zu bringen. Sind nach den allermeisten Urteilen der LGte erstattungsfähig.


    Die Stundensätze einer Markenwerkstatt stehen dir zu, nicht mehr aber auch nicht weniger.


    85€/St erscheinen mir allerdings arg wenig. Bei BMW ist unser mittlerer Verrechnungssatz z.b. 110€


    Ansonsten kann Ich meinen Vorrednern nur beipflicheten...ein guter Anwalt boxt dir dein Recht durch.


    Wenn alle Geschädigte das hinnehmen würden, machten die Versicherer die Gesetze :flop:


    Zur Info kann ich noch diesen Link ans Herz legen.



    Denys