Hallo zusammen,
da hier sehr viel Kompetenz versammelt ist würde eure Meinung zu folgendem Rechtsstreit interessieren.
Beauftragt wurde eine Firma mit der Erstellung einer Webseite mit Webshop. Die Fertigstellung sollte rechtzeitig zu Beginn der Hauptverkaufssaison abgeschlossen sein. Die Umsetzung erfolgte nur sehr schleppend so der Zeitplan nicht mehr halten war. Wir hatten zu dem Zeitpunkt nichts, auch keinen Testzugang um etwas testen zu können.
Daraufhin wurde eine Frist zur Fertigstellung gesetzt.
Was dann folgte ist wirklich interessant. Die Antwort war eine einseitige Kündigung der weiteren Zusammenarbeit und die Ankündigung einer Anwaltschaftlichen Vertretung um die Restforderung einzuklagen.
Das passierte auch...
Nun, Rechtsanwälte tauschten sich munter aus und produzieren ordentlich Kosten (Rechtsschutz greift erst ab Klage im Vertragsrecht bei Firmen)
Ich bin sehr unzufrieden mit unseren Anwalt da dieser keinen Versuch unternimmt das Ganze positiv zu gestalten (denken über einen Wechsel des Anwalts nach). Nach ewigen hin und her sollen wir nun einen Vergleich zustimmen wo wir den Shop testen können (eigentlich bin ich ja gespannt was da kommen würde denn uns wurde vorher nie die Möglichkeit zum Test eingeräumt) und wenn "alles" passt wir die Restzahlung vornehmen sollen.
Es wird aber nicht alles passen, und jedes Schreiben über die RA produziert Kosten - darum gehts mir primär.
Da ich der Meinung bin das uns hier keine Schuld trift und wir die Zusammenarbeit auch nicht beendet haben finde ich den Ganzen Ablauf mittlerweile mehr als Suspekt.
Ich bin sogar der Meinung das unsererseits eine Klage auf Schadensersatz eigentlich die richtige Antwort gewesen wäre da wir nicht wie vereinbart zur Hauptsaison den Onlineshop hatte. Da der Umsatz im 7 Stelligen Bereich liegt, reden wir hier nicht von einem unerheblichen Betrag von dem ausgegangen werden kann.
Das war natürlich alles nur eine Kurzform.
Danke für eure fachkundigen Meinungen.