Beiträge von Buckyball

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    Hat leider nicht geklappt, wäre aber auch Wahnsinn beim ersten Mal.:eek: Die Einschreibung für DV 2018 habe ich leider verpasst... :kpatsch:


    Sei froh, was willst was willst Du in einem derzeit instabilen Land? Ich bin froh das wir nach diversen Jahren wieder in Europa sind und da werden wir auch auf unbestimmte Zeit bleiben. Nebenbei, wir haben beide US Paesse.

    Ich ärgere mich gerade mit topbonus (Airberlin) rum.
    Ich habe die Mitgliedschaft dieses Jahr im Februar abgeschlossen, als klar war, dass ich mit Airberlin bzw. Etihad nach Australien fliege. Mein Hinflug war am 26.2.
    Nun zeigen meine Statusmeilen aber nicht die Meilen vom Hinflug an, sondern nur die vom Rückflug. Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Hinflug erst am 3.3 gutgeschrieben wurde, also meine Statusmeilen-Periode im März anfängt. Da aber der Flug um Februar war, würden diese Statusmeilen da nicht mehr dazu zählen! :eek:


    Was will man da machen? Selbst auf meinen Einwand, dass ja dann meine Statusmeilen vom Hinflug nur 4 Tage gültig waren wurde nicht eingegangen. Saftladen.... :mad:


    Also nach meiner bescheidenen Meinung gilt die Mitgliedschaft ab dem Tag wo sie abgeschlossen wurde, es sei denn es gibt Bedingungen die etwas Anderes sagen. Ich verstehe nicht was die mit der Meilengutschrift vom 3.3 sagen wollen. Wen interessiert das? Ist doch normal das Meilen erst x-Tage spaeter auftauchen. Denen wuerde ich Feuer unter'm ***** machen.

    beim Dell zeigte sich eine nicht zu tolerierende Schwankung im WLAN Betrieb. Bei 120er Verbindung schwankte das Dell Gerät zwischen 42 und 92 während das Asus stabil auf 85 bis 110 kam. Das Ganze habe ich in mehreren Räumen insgesamt zehn mal probiert.


    Was fuer Werte sollen das sein, Aepfel, Birnen???


    Bei meinem 13 XPS gibt es am WLAN nichts auszusetzen.

    Wie ich immer sage: Gasgriller sind Spaßkiller... :D und im Zweifel echte Killer :crazy:


    Also mein Weber Q320 macht schon ganz gute Ergebnisse, Hoolzkohle kann ich leider ncith nutzen im Moment. Aber Holzkohle gibt dem Grillzeugs schon die extra Note, keine Frage.

    Hab ich noch nie gesehen, aber ich schaue gelegentlich Antiques Roadshow wo Leute mit ihrem Zeugs zu Experten kommen. Unfassbar was da teilweise rauskommt, das beste was ich gesehn habe war jemand der eines der Originale der U.S. Unabhaengigeiterlaerung hatte. Wurde um die 3 Mio geschaetzt und fuer deutlich mehr spaeter mal versteigert.

    das kann man zu 100% ausschließen. Ich frage mich, was eine Apple Watch, die einen 5stelligen Betrag kostet, mal in 10 Jahren wert ist... fast nix?


    Mal davon abgesehen dass das Teil keine 10 Jahre halten wird, hoechstens noch den Goldwert von ein paar Euro.

    Zitat


    Kann sich jemand vorstellen, dass Smart Watches irgendwann mechanische Armbanduhren ablösen bzw. in ein Nischendasein verbannen?


    Das Smartphone war ja auch einst ein Exot und dann hat es das klassische Tasten-Mobil-Telefon komplett abgelöst.


    Ich hoffe nicht, dass man als normaler Armbanduhrträger in zehn Jahren schon old school ist.


    Wohl kaum, ich und Millionen andere Leute werden sich so einen Schrott sicher nicht an den Arm haengen.

    Hat zufaellig jemand das Canon 300mm f2.8 ISII? Ich spiele mit dem Gedanken es zu kaufen da ich einen sehr guten Preis angeboten bekommen habe. Bin mir nur nicht 100% schluessig ob es sich lohnt da ich auch das 70-200 f2.8 ISII habe.

    Was ich bisher im Netz gesehen habe ist slebst mit dem 2x extender die Bildqualitaet noch absolut super.

    Moin,


    hier treiben sich ja einige Beamte rum. Schwiergermutter ist leider verstorben und nun gibt gibt es ja einige Dinge zu organisieren und wer was wie wo zahlt usw.


    Sachverhalt ist, Schwiegermutter war die Witwe eines ehmaligen Beamten der Bundespost.


    Nun gehts um das Sterbegeld von (3). Was heisst denn "so erhalten die in Absatz 1 genannten Kinder Sterbegeld, wenn sie berechtigt sind".


    Ich werde aus dem "wenn sie berechtigt" sind nicht so ganz schlau bzw. wie die Berechtigung definiert ist.


    Danke, BB


    § 18 Sterbegeld



    (1) Beim Tode eines Beamten mit Dienstbezügen oder eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die Abkömmlinge des Beamten Sterbegeld. Das Sterbegeld ist in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge des Verstorbenen ausschließlich der Zuschläge für Personen nach § 53 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, des Auslandsverwendungszuschlags und der Vergütungen in einer Summe zu zahlen; § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend beim Tode eines Ruhestandsbeamten oder eines entlassenen Beamten, der im Sterbemonat einen Unterhaltsbeitrag erhalten hat; an die Stelle der Dienstbezüge tritt das Ruhegehalt oder der Unterhaltsbeitrag zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1.
    (2) Sind Anspruchsberechtigte im Sinne des Absatzes 1 nicht vorhanden, so ist Sterbegeld auf Antrag zu gewähren 1. Verwandten der aufsteigenden Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern sowie Stiefkindern, wenn sie zur Zeit des Todes des Beamten mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder wenn der Verstorbene ganz oder überwiegend ihr Ernährer gewesen ist,
    2. sonstigen Personen, die die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen haben, bis zur Höhe ihrer Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe des Sterbegeldes nach Absatz 1 Satz 2 und 3.


    (3) Stirbt eine Witwe oder eine frühere Ehefrau eines Beamten, der im Zeitpunkt des Todes Witwengeld oder ein Unterhaltsbeitrag zustand, so erhalten die in Absatz 1 genannten Kinder Sterbegeld, wenn sie berechtigt sind, Waisengeld oder einen Unterhaltsbeitrag zu beziehen und wenn sie zur Zeit des Todes zur häuslichen Gemeinschaft der Verstorbenen gehört haben. Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Dienstbezüge das Witwengeld oder der Unterhaltsbeitrag tritt.
    (4) Sind mehrere gleichberechtigte Personen vorhanden, so ist für die Bestimmung des Zahlungsempfängers die Reihenfolge der Aufzählung in den Absätzen 1 und 2 maßgebend; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann von dieser Reihenfolge abgewichen oder das Sterbegeld aufgeteilt werden.

    Zitat

    Einerseits war es eine "schnelle" Erlösung - andererseits die Frage nach dem warum.
    Daß es so schnell nun ging, hätte keiner gedacht. Sie ist noch selbst mit dem Rollator zum Krankentransport in die Klinik gegangen - eine Woche später - alles Vorbei. Irgendwie unwirklich für mich und uns.


    Trotzdem Hut ab davor, daß sie sich selbst und Ihrer Familie viel ersparen wollte,
    obwohl die Ärzte bei Ihrer Einlieferung meinten, sie könnten noch viel richten, wenn sie mitmacht. Leider wollte sie das nicht.



    Mein Beileid, auf der anderen Seite haette ich meiner Oma gewuenscht diese schnelle Wahl zu haben statt bis zum Ende mit dem Krebs zu kaempfen.

    Es müssen ja nicht "Hans Martin" Allüren sein, aber in so einer Sendung, wo es ja um 1,5 Mio € ging, sollte man doch etwas mehr BIß zeigen und Spannung rein bringen. Den Sieg gönne ich ihr, aber Weg dahin war fade....


    Gruss
    Jürgen


    Keine Ahnung was Du meinst mit " mehr BIß zeigen und Spannung rein bringen", wenn es um 1,5 Mio € geht ist mir das doch schei$$egal ob das einer vor der Glotze toll findet.