Beiträge von cucumber

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    Hallo zusammen,


    ich lese immer wieder, dass 15" Felgen auf einem E46 gefahren werden. Bei mir im Fahrzeugschein sind jedoch keine 15" Felgen eingetragen. Stimmt es, dass 15" nur auf einem 316/318 gefahren werden können, nicht jedoch auf einem 320i (Touring)?


    Vielen Dank für eure Information.

    Es gibt auch Radiowecker (bzw. kleine Stereoanlagen mit Weckfunktion), die die Lautstärke von Minute zu Minute erhöhen. Spätestens nach 5 Minuten schläft hierbei niemand mehr.

    So, kurzer Zwischenstand:


    Der Techniker hat soeben das Haus verlassen und laut Messungen sei alles in Ordnung. Man hat mir nun angeboten mir einen Temperaturfühler zuzuschicken. Diesen muss ich dann vier Tage im Kühlschrank liegen lassen und dann zur Auswertung zurückschicken. Mein Problem: Bis dahin ist die Widerspruchsfrist abgelaufen und der Techniker prognostizierte, dass das Gerät wohl keinen Defekt aufweisen wird. Jetzt muss ich mir überlegen, ob ich das Gezwitscher wirklich ertragen will oder ich das Teil wieder abholen lasse.

    Zitat

    samsung baut tolle fernseher aber kühlschränke???


    Das Design ist aber einfach toll!


    Es scheint, als würde der Kompressor nur abschalten, wenn er überhitzt. Wenn es nicht so lästig wäre, würde ich ja lachen. :rolleyes:


    Habe soeben die Temp. des Kühlschrankes um +2 Grad angehoben. Dann war Ruhe bis die Temp. erreicht war, seitdem (ca. 30 Minuten) läuft das Teil wieder.


    iÜ klingt er wie eine Zirpe/Grille. Das Geräusch höre ich noch im Schlafzimmer (am anderen Ende meiner 100qm Bude).

    Der SbS stand einen halben Tag und wurde stehend befördert. Selbst der Transport durchs Treppenhaus erfolgte nur ganz leicht geneigt.


    Die geforderte Temperatur erreichte der Kühlschrank auch problemlos circa 4 Stunden nach Inbetriebnahme. Dennoch läuft der Kompressor und der Lüfter seitdem durchweg. Wobei ich mich hier leicht korrigieren muss: Der Kompressor schaltet sich ca. alle fünf-sechs Stunden ab. Öffnet man auch nur zwei Sekunden die Tür läuft das Teil dann wieder seine sechs Stunden durch.

    Hallo zusammen,


    Ich vor zwei Tagen meinen neuen Samsung RS-H1 RSFTPE Sidy-by-Side Kühlschrank bekommen und zugleich in Betrieb genommen. Seitdem läuft durchweg der Kompressor und der Lüfter ununterbrochen. Ist das normal? Bei der Geräuschkulisse werde ich verrückt.

    Ich habe viele Bücher gelesen und natürlich auch online gespielt. Allerdings muss ich zugeben, dass mir Onlinepoker nicht wirklich gefällt. Wir haben vor circa drei Jahren eine Home-Game-Runde ins Leben gerufen und spielen seither jede Woche. Das macht Laune und verbessert das Spiel ungemein.

    Hatte ich schon erwähnt, dass ich keine Rechtsberatung übernehmen darf? ;)


    Zu deiner ersten Frage:
    Es kommt darauf an! Ich schildere nochmals die Situation:
    Dieb -> Ebay-Veräußerer -> du.
    Wenn der Dieb tatsächlich versteigern lies, dann ist wohl davon auszugehen, dass er nicht im fremden Namen gehandelt hat, oder? Oder stand in der Anzeige irgendwas in der Richtung "ich verkaufe für einen Bekannten o.ä."? Wenn dem so war, dann hast du letztlich einen Vertrag mit dem Dieb (man nennt diesen dann den "Vertrener". Wenn nicht, müsste geprüft werden, ob die beiden irgendwie zusammengearbeitet haben. Je nachdem richtet sich dein Schadensersatzanspruch an einen oder an beide (als Gesamtschuldner).


    Zu deiner zweiten Frage:
    816 I 1 bestimmt zunächst, dass du das ERLANGTE herausgeben musst. Zur Erklärung: Dadurch dass du wg. 935 BGB nie Eigentümer der Sache geworden bist, warst du hier als Nichtberechtigter zu Gange. Deshalb die Ersatzpflicht. Nach der Rechtsprechung ist indessen unter "das Erlangte" auch tatsächlich das Erlangte zu verstehen. Hast du also die Sache für 100,- ersteigert und für 300,- weiterverkauft, so musst du dem Hersteller grds. 300,- herausgeben bzw. dessen obj. Wert.


    Da sich bereits ein Anwalt eingeschaltet hat, würde ich dir den selben Weg empfehlen.

    Ich sag's mal so, du musst dem Eigentümer tatsächlich Ersatz leisten. Der Anspruch des Eigentümers richtet sich nach 816 I 1 BGB. Zwar konntest du zunächst kein Eigentum an der gestohlenen Sache erwerben. Der Eigentümer kann die Verfügung "Dieb -> mit dir" jedoch gemäß § 185 BGB genehmigen! Danach kann er von dir nach § 816 I 1 BGB das Erlangte herausverlangen. Hierbei kannst du jedoch deinen Kaufpreis nicht als Entreicherung nach 818 III abziehen. 816 I 1 will dem Berechtigten den Vermögenswert seiner Sache erhalten, was illusorisch würde, wenn man die erbrachte Gegenleistung auf die Bereicherung anrechnen könnte.


    Bezüglich deines Schadens musst du dich an den Dieb halten.


    So viel mal zu der - mir eigentlich untersagten - Rechtsberatung. ;)