Schweizer Auto als Österreicher fahren

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  • Hallo allerseits!


    Folgendes Problem: Ich wohne hier in Österreich (Vorarlberg) gleich an der schweizer Grenze. Mein Vater hat den Hauptwohnsitz in der Schweiz und darum natürlich auch einen schweizer Führerschein usw.


    Ich habe gehört, dass ich sein Auto (Firmenauto mit CH Kennzeichen) nicht in Österreich bewegen darf.


    Stimmt das bzw. wenn ja, was kann ich tun, damit ich es doch fahren darf?


    mfg Meuse

  • Zitat

    Original geschrieben von Meuse
    Ich habe gehört, dass ich sein Auto (Firmenauto mit CH Kennzeichen) nicht in Österreich bewegen darf.


    Das hört sich doch irgendwie unsinnig an! Wie siehts denn dann bittesehr mit Leuten aus, die z.B. zum Skiurlaub inne Schweiz fahren. Müssen die ih Auto dann an der Grenze stehenlassen, oder was? :gpaul:

  • Hä?


    es geht darum, ob ich (als Österreicher) mit einem schweizer Auto in Österreich fahren darf. hat imho irgendwas mit dem zoll zu tun


    mfg Meuse

  • Hallo!


    Ich denke, dass das korrekt ist!


    Ich kenne den Fall aus Griechenland... Ein Deutscher griechischer Abstammung ist mit seinem PKW (deutsche Zulassung) nach Griechenland gefahren und hat das Auto dort einem Verwandten geliehen... Dieser wurde vom Zoll aufgegriffen, die das Fahrzeug sofort beschlagnahmt haben... (Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen neuen SL). Der Deutsche mußte das Fahrzeug beim Zoll für 50 TEUR :eek::eek::eek: auslösen!!!!


    Da geht es darum, daß der Einfuhrzoll mit solchen Geschichten in der Vergangenheit umgangen wurde... Deshalb auch diese drakonischen Strafen...


    Ich denke mal, daß das auch so ist mit einem schweizer Fahrzeug, das Du als Österreicher in Österreich bewegst...


    Aber mal dumm gefragt, warum hast Du Deinen Wohnsitz nicht auch in der Schweiz????? ;)


    Gruß


    Shadowmak

  • Das kann durchaus sein, ich hab jedesmal ein riesen Theater wenn ich meinen Wagen in D in der Werkstatt habe und dann mit einem in D eingelösten Leihwagen in die Schweiz zurück fahre. Da das in D eingelöste Fahrzeug in CH nicht verzollt ist und die ja nicht wissen wann ich es wieder rausbringe muss ich jeweils ein Formular ausfüllen welches mir für 4-10 Tage erlaubt das Fahrzeug in CH zu bewegen. Fahr ich nach den 4-10 (ja nach Formular und Person dies ausfüllt.....) nicht wieder raus, kommen die mich zuhause abholen usw. Letzte Mal gings sogar soweit dass ich angeben musste wohin ich fahren würde mit dem Auto in CH bis ich CH wieder verlassen würde :gpaul: Da bin ich aber noch am abklären ob der Unfug rechtens war, nur will mir niemand so richtig Antwort geben von den Zollleuten die ich bisher am Tel. hatte, weil die wohl ihre Kollegen die den Unfug ausgefüllt haben nicht blosstellen wollen :mad:


    gruss paolo

  • Danke für die Antworten!


    So in etwa hab ich mir das ja auch gedacht. Weiß nicht zufällig jemand von euch, ob es da nicht vielleicht doch eine Möglichkeit gibt, das Auto hier zu fahren (evt. auch mit Formularen oä)


    Ich und der rest der Familie wohnen in Österreich, mein Vater arbeitet und wohnt darum in der Schweiz.

  • Hallo!


    erdem:


    Wie Du das bei meinem Beispiel mit Griechenland lesen kannst, ist das auch innerhalb der EU so... Das wird auch noch so lange so bleiben, bis wir eine einheitliche MWSt. haben und es keine Einfuhrzölle für z.B. Luxusartikel (wie mache Autos) in einzelnen Staaten gibt.


    Gruß


    Shadowmak

  • Tja...
    ist doch irgendwie schade, dass die Schweizer sich nicht an der EU beteiligen möchten. Dann gäbe es den ganzen Stress nicht... ;)


    Gruss
    Andreas

  • Gesetzilche Lage ist (leider) klar:


    Ein Österreicher mit dem österr. FS darf kein Auto mit ausl. Kennzeichen länger als 1Mo lenken, ausser der Besitzer sitzt im Auto, oder es handelt sich um die Überstellungskennzeichen.


    Genaueres unter :


    http://www.wkw.at/docextern/ab…temp/Ausl-Kennzeichen.htm


    Der Grund liegt an unglaublich niedrigen KFZ-steuern und Abgaben in Ö. :mad:


    LG aus Wien!

    Diesel & Automatik! Sonst noch Fragen?

  • Naja, so wie ich diesen Text interpretiere, ist es mir doch erlaubt, das Auto einen Monat hier in ÖSterreich zu bewegen.


    Da das Auto ja selten länger als einen Tag in A ist, darf ich es doch uneingeschränkt fahren!? oder habe ich da was falsch verstanden?


    mfg und danke für die Bemühungen
    Meuse

  • Ich würde meinen, zu 99% wird nichts passieren.


    Wenn Du aber an einen supereifrigen Zollbeamten stosst, könnte er das Gesetz blöd auslegen:


    "...
    Grundsätzlich ist diese Auslegung sehr restriktiv.
    Sobald mit dem Fahrzeug Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein typischer Inländer vornimmt (in die Arbeit fahren, berufliche Dinge erledigen, Einkaufen fahren etc.) wird ein dauernder Standort im Inland anzunehmen sein."


    und


    "...Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet wird (bis zum Gegenbeweis) vom § 82 Abs. 8 KFG die Vermutung aufgestellt, dass diese Fahrzeuge einen dauernden Standort im Inland haben. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne inländische Zulassung ist dann nur während einem unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Monat zulässig."


    und dann hast Du nur Scherereien. :mad:


    LG aus Wien!

    Diesel & Automatik! Sonst noch Fragen?

  • Werde wohl am Montag mal beim Zoll anrufen und nachfragen. Bin mir zwar ziemlich sicher, dass 2 verschiedene Beamte 2 verschiedene Dinge von sich geben werden, aber naja :rolleyes:


    mfg