Ist das rechtlich okay ???

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  • Habe letztes Jahr im September eine 3er BMW E36 bei eienm Autohaus gekauft. Er hat ziemlich viel Sonderausstattung. Im Kaufvertrag steht von dieser Sonderausstattung leider gar nichts. Wenn ich wegen irgendwas reklamiern würde, dann hätte ich ja gegen sie nichts in der Hand. Deshalb würde ich wissen, ob sowas überhaupt rechtlich okay ist! Oder was man machen kann!

  • Zur Not kann man über BMW rausfinden, mit welcher SA das Fahrzeug produziert wurde. Damit läßt sich beweisen, daß Du z.B. nen BC nicht nachträglich selbst eingebaut hast.
    Die ganzen Händler sind doch in ihren Beschreibungen luschig.
    Bei Gebrauchten steht ja meist nur Ausstattung und dann folgt ne wilkürliche Liste.
    Bei meinem M waren in der Liste die Sportsitze, die beheizten Spiegel und die Nebelscheinwerfer erwähnt, als ob das nicht alles Serie wäre


    Georg


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    Als 3er-Fahrer seit 16 Jahren, pflichtgemäß als 3. registriert
    Und hier ist mein Baby

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Hi Riccon


    Wenn Du mir per PM deine Fahrgestellnummer und eine Faxnummer zukommen läßt bekommst Du umgehend deine Ausstattungsliste ab Werk


    Gruß Ärisch


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    Aus Freude am Fahren

    Viele Grüße Hermann


    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."Albert Einstein