Wer von Euch hat eine private Krankenversicherung? Und was ist nun besser eine höhere Selbstbeteiligung oder keine SB? Lohnt es sich die die Differenz vom günstigeren Beitrag durch SB zu sparen (für event. Arztbesuche) oder die private KV so zu nutzen wie man die Gesetzliche nutzt – nur das man wesentlich bessere Leistungen für den selben Beitrag bekommt? Hat jemand Erfahrungen damit?![]()
Private Krankenversicherung?
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Hallo,
ich persönlich bleibe lieber freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Versicherung, da ein Wechsel zurück ja kaum möglich ist. Somit halte ich es so, das ich 10% von der Summe die über 3500 ¤ geht zur Seite lege für evtl. Eigenleistungen.
Gruß
Uwe -
mit der SB ist das so eine Sache. Ganz ohne ist ungünstig, die Tarife sind zu teuer. Ich habe eine kleine SB (150€) und die in meine Kalkultation fest eingebaut. Da ich die 150€ sowieso selbst zahle (reicht für eine Grippe und zwei Zahnarzttermine...), gelte ich zusätzlich noch als "schadensfrei" und bekomme von der KV eine Rückerstattung.
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Hi,
ich bin seit vielen Jahren privat krankenversichert.
Die Frage mit der Selbstbeteiligung kann eigentlich nur jeder für sich selbst beantworten. Hierbei muss man aber berücksichtigen, dass die Selbstbehalte pro Tarif gewählt werden können. Z.B. kann der Selbstbehalt für ambulante Behandlungen ein anderer sein als für Zahnbehandlungen usw.
Jedenfalls bin ich mit der Privaten sehr zufrieden, und habe den Wechsel noch nie bereut. Trotz der Tatsache, dass mein Sohn ebenfalls bei mir privat mitversichert ist (meine Frau ist berufstätig und gesetzlich versichert), spare ich jedes Jahr viele hundert Euronen.
Ob man irgendwann wieder in die gesetzliche Vers. zurück kann ist mir völlig wurscht. Erstens bin ich mir gar nicht so sicher, dass ich das Rentenalter erreiche
, und zweitens ist bis dahin die gesetzliche Versicherung sowieso am Ende.Viele Grüße,
Didi -
In die gesetzliche zurückzukommen ist keineswegs so unmöglich wie immer gesagt wird. Bei einer "Statusänderung" ist der Weg in Gesetzliche wieder offen bzw. in manchen Fällen dann sogar wieder Pflicht.
Zum Beispiel wenn man Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze ist, sich privat versichert und irgendwann arbeitslos wird. Staus ändert sich von Arbeitnehmer auf Arbeitsloser: Wechsel zurück in die gesetzliche möglich (Pflicht wenn man weniger als 5 Jahre in der Privaten war).
Oder anderes Beispiel: Selbstständiger gibt sein Geschäft auf und geht wieder in ein Anstellungsverhältnis. Status ändert sich von Selbstständig auf Angestellter: Wechsel zurück in die gesetzliche möglich (Pflicht wenn Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze).Man muss natürlich sagen, dass es durchaus Fälle gibt, wo man mit der privaten KV irgendwann teurer fährt als mit der gesetzlichen. Nämlich dann wenn Kinder und nicht berufstätige Mutter beim einzigen privat versicherten Verdiener (Vater) mitversichert werden. In dem Fall kann's echt kostspielig werden, wobei die Leistungen natürlich immer noch DEUTLICH besser als in der gesetzlichen KV sind.
Für alle, die nicht aus der gesetzlichen rauswollen oder -können, gibt's ja immer noch die Möglichkeit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Die kann man zusätzlich zur gesetzlichen abschließen und genießt für verhältnismäßig geringe monatliche Beiträge viele Vorzüge eines Privatpatienten. Wenn einem das zu teuer wird zusammen mit der normalen gesetzlichen, empfehle ich immer einen Wechsel in eine günstige BKK und dann von dem gesparten Pflichtbeitrag eben die Zusatzversicherung. Unterm Strich selber Beitrag wie vorher in der teuren Krankenkasse, aber eben mit den ganzen Zusatzleistungen der privaten.
Fabio
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Die Tarifwahl sollte wirklich jeder für sich beantworten(SB). Auch sollte man , wenn möglich, sich z. B. in einem Jahr durchchecken lassen , ev. die Zähne machen lassen um in den Genuss der Beitragsrückgewähr zu kommen. D. h. Man kann die Rechnungen auch sammeln und auf einmal einreichen , dann kann man im nächsten Jahr vielleicht wieder Beiträge zurück bekommen.
Gruss
ANDIPS:
es gibt zu viele Tarife um pauschal antworten zu können -
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ich bin auch seit ein paar jährchen in der privaten und kann nur dazu raten
ich zahle locker 200Euro weniger im Monat,
die Selbstbeteiligung ist 10% von jeder Rechnung bis zu einer Höchstsumme von 300 Euro im Jahr....d.h. wenn es mal richtig teuer wird, dann braucht man trotzdem nur 300 Euro insgesamt pro jahr tragen...die leistueng sind viel besser als in der gesetzlichen, das fängt schon bei der terminvergabe bei fachärzten an - meist geht es sofort, wenn man privat ist, die gesetzlichen werden abgewimmelt mit riesen wartenzeiten...außerdem habe ich am eigenen leib erfahren,was die behandlung als privatpatient im krankenhaus bedeuted und was die behandlung als gesetzlicher bedeuted - ein himmelweiter unterschied - von der beratung angefangen bis zur behandlung
das was ich gegenüber der gesetzlichen spare,d as lege ich an, wenn der tarif von mir denn tatsächlich im alter explodieren sollte, dann habe ich eine große reserve in der hinterhand und aber bis dahin und darüber hinaus viel bessere leistungen erhalten
nicht vergessen sollte man die beitragsrückerstattung - diese nutze ich meistens, da meine rechnungen für das ganze jahr zumeist nicht als 200-300 euronen sind...die rückzahlung sind aber 3 Monatsbeiträge!
auch wenn ich mal kids haben sollte...ich hab das bei nem bekannten gesehen....was die alles anstellen und testen und machen nach der geburt des kindes (test auf krankheiten..)...beid er gesetzlichen bemühen die sich doch null!
außerdem bin auch ich überzeugt, dass das gestzliche system über kurz oder lang zusammenbricht, und das vollkommen!, udnd ann haben wir verhältnisse wie in amiland - dann ist der froh, wer schon in jungen jahren in die private gegangen ist und schon ne menge altersrückstellungen angesammelt hat
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Gleiche Situation bei mir wie bei Hufi..bin schon etliche Jahre privat, mein Frau da "nur" Teilzeit gesetzlich...mein Sohn bei mir extra versichert...also zweiter Vertrag, da er leider seit ca. 6 Jahren Diabetiker ist, weiss ich, was an einer Privatversicherung alles besser ist, zu schätzen....er bekommt alles ersetzt, auch die sog. Hilfsmittel...und ich zahle für die zwei Verträge nocht nicht einmal soviel wie vorher in der TK, obwohl Einzelzimmer, Krankenhaustagegeldvers., Chefarzt...und...und..dazu bekomme ich immer die Rechnung der Behandlungen und kann noch nachprüfen---
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ich war seit ich denken kann privat versichert, aber was ich eine schweinerei finde ist dass ich mich als student nicht privat versichern darf. mein recht auf freie versicherungs wahl ist dadurch stark eingeschränkt.
war bis dahin beim Münchner Verein. war immer sehr zufrieden, hab nie was gehabt was nicht bezahlt wurde.
sobald das studium erfolgreich beendet ist, werde ich auch wieder dahin wechseln.
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Die Beitragsbemessungsgrenze liegt ja bei 46.500 Euro. Wie funktioniert das denn, wenn man erst mit dem variablen Gehaltsbestandteil diese magische Grenze überschreitet. Dann kann man nicht in die Private? Ist das Fixgehalt entscheidend?
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hauptsache http://www.central.de versichert. beste kv imho
bin seit jahresanfang bei denen und spare 50% gegenüber meiner bisherigen ( gothaer ). ausserdem ist central TESTSIEGER 


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Zitat
Original geschrieben von Powerboat3000
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt ja bei 46.500 Euro. Wie funktioniert das denn, wenn man erst mit dem variablen Gehaltsbestandteil diese magische Grenze überschreitet. Dann kann man nicht in die Private? Ist das Fixgehalt entscheidend?Entscheidend it in der Tat das Fixgehalt, allerdings mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Überstunden, Provisionen und Tantieme zählen nicht.
Ansonsten gilt m. E. besser etwas langfristig denken (Kinder z. B.).
Wenn du an der Beitragsbemessungsgrenze rumkrazt, laß es lieber. -
Torsten
Auf den Testsieger nicht allzu viel geben. Bei den ganzen Ratings schwankt das enorm.@powerboat
Provisionen zählen selbstverständlich mit - alle regelmäßig wiederkehrenden Gehaltsbestandteile. Achtung, solltest du an der Grenze rumkratzen und eine Betriebliche Altersvorsorge abschließen (Bsp. Unterstützungs od. Pensionskasse) kann es dich u. U. wieder zwangsversichern.Miha
Bevor man den Schritt wagt, sollte man sich im Vorfeld überlegen ob man es billig haben möchte, oder lieber eine Vorzugsbehandlung genießen möchte. Ich bin z.Zt. Single und sollte ich jemals Familie haben werde ich diese nach Möglichkeit privat versichern.cabriobritti
Was im Vorfeld wichtig ist (nicht der Preis, der ist völlig nebensächlich) ob du Angestellt oder Selbstständig bist.
Wenn Angestellt dann bekommst du max. 268 EUR oder 50% vom AG dazu. Daher meine Empfehlung noch eine Beitragsreduzierung im Alter mitmachen. Dein AG zahlt dann quasi indirekt deine Prämie weiter auch im Ruhestand. Wenn du noch jung genug bist kann es (gleichbleibende Gesetzgebung vorausgesetzt) gut sein das du im Alter keine KV Kosten tragen musst. Die Selbstbeteiligung solltest du auch ausschließen (Hier ist das Preisargument anzuführen) Da du, insofern keine Rechnungen eingereicht werden, eine höhere Beitragsrückerstattung bekommst (Dein AG bekommt nichts - obwohl er 50% zahlt)Wenn du Selbstständig bist dann ist ggf. eine höhere SB interessant um die mtl. Kosten zu senken. Achte darauf das du auch im "Schadenfall" die SB tragen kannst. Die AXA bietet einen Tarif mit 5.200 EUR SB an ist zwar schön günstig aber der Sinn sei dahin gestellt. Für Jungunternehmer die nicht für jeden Kappes zu Dr.Frank rennen würde ich den Continentale CS2Plus die SB beträgt 1100 EUR p.A. gute Gesamtleistungen und das beste bis zu 6 MB BRE!
Wenn du interesse hast dann kann ich ja meine Kristallkugel (Vergleichsprogramm) befragen was empfehlenswert ist. Kostenpunkt eine großzügige Spende an den Treff
Noch eine gute Tat und ich krieg wie mein 5er Angel Eyes -
Zitat
Original geschrieben von Petar
Miha
Bevor man den Schritt wagt, sollte man sich im Vorfeld überlegen ob man es billig haben möchte, oder lieber eine Vorzugsbehandlung genießen möchte. Ich bin z.Zt. Single und sollte ich jemals Familie haben werde ich diese nach Möglichkeit privat versichern.ich sagte nur: Vorsicht!
Manch einer der auf die schnelle ein paar € gespart hat, hat dann dumm aus der Wäsche geguckt, als er Frau und Kind(er) praktisch aus der eigenen Tasche mitversichern müßte. Für jemanden, der verdienstmäßig an der BMG liegt, geht der Schuß bös nach hinten los. Und dann zurückwechseln ist nicht gerade einfach. -
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Zitat
Original geschrieben von Petar
Torsten
Auf den Testsieger nicht allzu viel geben. Bei den ganzen Ratings schwankt das enorm.Absolut korrekt ! Die Central gehört übrigens nach der Gothaer (vormals Berlin-Kölnische) zu den Spitzenreitern bzgl. der Beitragsanpassungen. Ich drück´ Dir die Daumen.
ZitatOriginal geschrieben von Petar
cabriobritti
Was im Vorfeld wichtig ist (nicht der Preis, der ist völlig nebensächlich) ob du Angestellt oder Selbstständig bist.
Wenn Angestellt dann bekommst du max. 268 EUR oder 50% vom AG dazu. Daher meine Empfehlung noch eine Beitragsreduzierung im Alter mitmachen. Dein AG zahlt dann quasi indirekt deine Prämie weiter auch im Ruhestand. Wenn du noch jung genug bist kann es (gleichbleibende Gesetzgebung vorausgesetzt) gut sein das du im Alter keine KV Kosten tragen musst. Die Selbstbeteiligung solltest du auch ausschließen (Hier ist das Preisargument anzuführen) Da du, insofern keine Rechnungen eingereicht werden, eine höhere Beitragsrückerstattung bekommst (Dein AG bekommt nichts - obwohl er 50% zahlt)Die Aussage ist nicht so ganz korrekt, da es Möglichkeiten gibt, dass auch der Arbeitgeber eine Selbstbeteiligung übernimmt - und dann sparen beide Parteien richtig Geld. Hier der passende Auszug zwecks Kopie und Übergabe an die Lohnbuchhaltung, da dieser Punkt oftmals auch dort nicht bekannt ist.
Erstattung der Selbstbeteiligung bei privaten Krankenversicherungen der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber
(Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Erlaß vom 10.10.1980 - S 2333 - 4 - V B 3)
Es ist gefragt worden, ob im Fall einer privaten Krankenversicherung eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers neben dem Krankenversicherungszuschuß nach § 405 RVO auch eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers an den Krankheitskosten vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden kann. Es wird hierzu folgende Auffassung vertreten:
Nach § 3 Nr. 62 EStG sind Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers steuerfrei, soweit sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen des Arbeitgebers geleistet werden. Hierzu gehören im Rahmen des § 405 RVO auch Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Angestellten, der eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, aus der er für sich und seine Angehörigen, für die ihm Familienhilfe zusteht, Vertragsleistungen erhält, die der Art nach den Leistungen der Krankenhilfe aus der GKV entsprechen. Steuerfrei ist aber nur der Betrag, der als Arbeitgeberanteil bei bestehender Krankenversicherungspflicht des Angestellten zu zahlen wäre, höchstens die Hälfte des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrages (vgl. Abschn. 11 Abs. 2 und 3 LStR). Weitergehende Zuschüsse des Arbeitgebers sind nach § 3 Nr. 62 EStG nicht steuerfrei.
Übernimmt der Arbeitgeber einen über seine gesetzlichen Verpflichtungen aus § 405 RVO hinausgehenden Beitragsanteil, so bleibt dieser jedoch im Rahmen des Zukunftssicherungsfreibetrages von 159,52 EUR (312,00 DEM) jährlich nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LStDV steuerfrei (Abschn. 11 Abs. 6 LStR), soweit der Zukunftssicherungsfreibetrag nicht bereits bei anderen Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers verbraucht wird.
Ein steuerfreier Ersatz einer vereinbarten Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers an den Krankheitskosten ist unabhängig von entstehenden Krankheitskosten nicht zulässig. Wird die Selbstbeteiligung jedoch infolge angefallener Krankheitskosten wirksam, so sind dem Arbeitnehmer durch die Krankenversicherung nicht gedeckte Krankheitskosten entstanden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer in diesem Fall eine steuerfreie Unterstützung bis zur Höhe der nicht gedeckten Krankheitskosten, höchstens 511,29 EUR (1.000,00 DEM) jährlich, gewähren. Wegen der weitergehenden Voraussetzungen, insbesondere wegen Beteiligung des Betriebsrates oder sonstiger Vertreter der Arbeitnehmer bei der Gewährung der Unterstützungen, wird auf Abschn. 14 Abs. 2 LStR hingewiesen.
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.
Gruß Rainer
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Zitat
Original geschrieben von MiHa 307SW
Für jemanden, der verdienstmäßig an der BMG liegt, geht der Schuß bös nach hinten los. Und dann zurückwechseln ist nicht gerade einfach.Kannst du das etwas nüher erläutern?
Wenn ich an der BMG liege, zahle ich ja in der Gesetzlichen einen bestimmten Betrag, den gleichen Betrag, als wenn ich 50.000 Euro mehr verdiene. Genau so verhält es sich doch auch in der Privaten, egal was ich verdiene, ich zahle den gleichen Preis.
Klar, dass ich Frau und Kinder in der Privaten extra bezahlen müsste. Aber was spielt es da für einen Unterschied, ob man knapp an der BMG dran ist oder nicht? Die letztendlich zu zahlenden Beiträge sind doch jeweils für Gesetzliche und Private gleich. Oder meinst du, dass es einem "Reichen" leichter fällt, dann auf einmal in der Privaten noch 2 Personen mehr mit zu versichern?
Da ich sowieso nicht vor habe, mich zu binden, ist für mich IMHO die Private gar nicht so schlecht.
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Zitat
Original geschrieben von Powerboat3000
Klar, dass ich Frau und Kinder in der Privaten extra bezahlen müsste. Aber was spielt es da für einen Unterschied, ob man knapp an der BMG dran ist oder nicht? Die letztendlich zu zahlenden Beiträge sind doch jeweils für Gesetzliche und Private gleich. Oder meinst du, dass es einem "Reichen" leichter fällt, dann auf einmal in der Privaten noch 2 Personen mehr mit zu versichern?Bei der gesetzlichen sind Familienangehörige kostenlos mitversichert (noch), bei der privaten mußt du den vollen Beitrag für die Familienmitglieder selbst zahlen. Die 50% Arbeitgeberbeitrag übrigens auch. Wenn du dann dicht an der BMG bist, kannst du dir ausrechnen, was dann noch übrig bleibt.
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Zitat
Original geschrieben von MiHa 307SW
Bei der gesetzlichen sind Familienangehörige kostenlos mitversichert (noch), bei der privaten mußt du den vollen Beitrag für die Familienmitglieder selbst zahlen. Die 50% Arbeitgeberbeitrag übrigens auch. Wenn du dann dicht an der BMG bist, kannst du dir ausrechnen, was dann noch übrig bleibt.Hallo hallo,
dass mit den 50% selbst übernehmen ist bzgl. der Familienangehörigen nicht ganz korrekt.
Der Arbeitgeber muß, wenn die Familienmitglieder im selben Vertrag mitversichert sind, auch hier 50% der Beiträge übernehmen, maximal aber bis zum durchschnittlichen AOK Höchstsatz. Werden die Familienmitglieder bei einer anderen Gesellschaft versichert, dann muß er nichts übernehmen - ist aber trotzdem Verhandlungssache.Mensch, wie seid Ihr denn alle drauf? Ist ja Hochkonjunktur für Halbwissen hier, da die Aussagen immer als endgültig gepostet und nicht ein bischen auf die eigene Meinung eingeschränkt werden.
Gruß Rainer
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Zitat
Original geschrieben von AlpinaMäuserich
Mensch, wie seid Ihr denn alle drauf? Ist ja Hochkonjunktur für Halbwissen hier, da die Aussagen immer als endgültig gepostet und nicht ein bischen auf die eigene Meinung eingeschränkt werden.Gruß Rainer
Hallo Rainer,
schön, daß Du mit gutem Beispiel vorangehst.
Meines Wissens übernimmt der Arbeitgeber einen Betrag von max. 350,00 € im Monat für den Versicherten.
Einig sind wir uns auch darüber, daß für Familienangehörige seperate Verträge abgeschlossen werden müssen und das wird (ich gehe mal von dem Partner + ein Kind aus) deutlich teurer als bei der gesetzlichen KK.Deshalb riet ich ja nur, gut über den Wechsel nachzudenken.
CU
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