Privater Autoverkauf - Käufer will höheren Preis im Kaufvertrag

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  • Servus liebe Leute,

    ich brächte jetzt mal Euer Schwarmwissen.
    Ich will meinen Audi A2 aktuell privat verkaufen (Auto 21 Jahre alt - 241tkm gelaufen) und heute will jmd kommen und den Wagen für seine Bekannte kaufen. Er übernimmt dies, da er laut seiner Aussage mit dem Audi A2 und dessen Problemen vertraut ist. Er würde mit dem Geld und Ausweis der Käuferin kommen. Er hätte nur eine Bitte, dass ein höherer Preis im Kaufvertrag benannt wird, als vereinbart. Dies würde die Dame so benötigen.
    Okay, ich will nicht immer gleich das negativste vermuten, bin aber dennoch unschlüssig ob der Sache. Der Käufer sagte bereits, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen werden soll und ein Standard ADAC Vertrag mit Abmeldeklausel etc abgeschlossen werden soll.

    Nun natürlich meine Frage, was davon zu halten ist?
    Welche Probleme könnten hier auf mich zukommen, wo lauert die Gefahr?
    Würde ein Zusatzpapier reichen, in dem man dies vielleicht sogar schriftlich so festhält?! Hätte das irgend einen Bestand falls irgendwas wäre?

    Danke schon jetzt für Eure Infos :)

  • Nein

    Erstens rechtens mehr als fragwürdig. Weiss ned ob Betrug oder Ukrukunden Fälschung.
    Zweitens kommt er danach, will das Auto zurückgeben, wegen schwerwiegenden Mängeln und das Geld zurück. Dann hat es dich.

    Kurzum Nein

    Lieber V8, wie 800V

  • Nein

    Erstens rechtens mehr als fragwürdig. Weiss ned ob Betrug oder Ukrukunden Fälschung.
    Zweitens kommt er danach, will das Auto zurückgeben, wegen schwerwiegenden Mängeln und das Geld zurück. Dann hat es dich.

    Kurzum Nein

    Da schließe ich mich zu 100 % an. Da ist was faul. Kaufpreis gleich Vertragspreis. Wer das nicht mag, da vorne ist das Gartentor. Da würde ich nicht eine Sekunde drüber diskutieren. Egal, warum da ein anderer Preis drin stehen soll.

  • Und da meinst du gilt nicht, der Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Rückgabevereinbarungen sowie dem Hinweis auf Bastlerfahrzeug?

    Schwerwiegende verschwiegene Mängel, zählt dies nicht.
    Da du ja mit "krimineller" Absicht gehandelt hast.

    Lieber V8, wie 800V

  • Das was faul ist, wäre für mich außerfrage. Ich überlege eben nur, welchen Ärger ich dann ggfls. damit hätte oder haben könnte. Ob er/sie/es dann Ärger am Hals haben, wäre mir im Grunde egal. Ich würde das dann nur irgendwo noch schriftlich eben festhalten wollen, dass der geänderte Kaufpreis Wunsch des Käufers war.

  • Schwerwiegende verschwiegene Mängel, zählt dies nicht.
    Da du ja mit "krimineller" Absicht gehandelt hast.

    Ok, den Part muss ich zugeben verstehe ich nicht ganz. Gerade wenn ich eben nen Schrieb hätte, dass den Wunsch den Käufers dahingehen so äußern würde.

  • Ok, den Part muss ich zugeben verstehe ich nicht ganz. Gerade wenn ich eben nen Schrieb hätte, dass den Wunsch den Käufers dahingehen so äußern würde.

    wie stellst dir das vor, einen Vetrag machen, wo bekräftigt, das der andere Absichtlich gefälscht ist,, für die Steuern etc.
    gute Nacht.

    Google sagt, Vetrag ist eine Urkunde.
    § 267 StGB - Einzelnorm

    Lieber V8, wie 800V

  • Nicht nur wegen des Kaufpreises.

    X kauft im Namen von Y. Mit deren Ausweis. Y steht im Kaufvertrag. X begeht danach mit dem Fahrzeug eine Straftat.

    Der Käufer steht vor mir mit seinem Ausweis (Echtheit prüfen), oder der Käufer für jemand anderes weist sich ebenso aus, und dessen Name und Daten inkl. Persoausweisnummer kommt als Zusatz in den Vertrag. Wenn nachher die Streife vor deiner Türe steht, kannst du sauber nachweisen, was gelaufen ist.

    Höheren Kaufpreis im Vertrag würde ich auch nicht akzeptieren. Deshalb:

    Kurzum Nein

    An alle Mitmenschen, die es mit mir aushalten, ohne mich gleich im Wald aussetzen zu wollen: Danke :hi:

  • Das was faul ist, wäre für mich außerfrage. Ich überlege eben nur, welchen Ärger ich dann ggfls. damit hätte oder haben könnte. Ob er/sie/es dann Ärger am Hals haben, wäre mir im Grunde egal. Ich würde das dann nur irgendwo noch schriftlich eben festhalten wollen, dass der geänderte Kaufpreis Wunsch des Käufers war.

    Ohne Hellseher zu sein, auf dieses Ansinnen kann nur ein Nein kommen. Und selbst wenn ein Ja käme, siehe die Antwort von Dominik. Das ist eine Vertragsurkunde.

  • Würde ich auf Grund der abgelaufen HU tun, ja

    Noch besser. Du hast nachher nen Vertragspartner, den du unter Umständen nicht erreichst, der nichts vom Autokauf weiss?? Und die Kiste bleibt angemeldet. Auf dich.

    Zum höheren Kaufpreis: Könnte der Trick sein, dass derjenige das tatsächlich im Auftrag macht, und den höheren Kaufpreis einfach auf dem Wege nur weiterreicht. Tritt nicht selber auf, keine Einnahme..... paar hundert Mücken eben mal so gemacht.

    An alle Mitmenschen, die es mit mir aushalten, ohne mich gleich im Wald aussetzen zu wollen: Danke :hi:

  • So schlecht ist der Markt für den A2 nicht, ausser man hat unrealistische Preisvorstellungen. Die gehen alle in kurzer Zeit übern Tresen. Vor allem, wenn nix leuchtet, runterhängt, oder sonst defekt ist.

    An alle Mitmenschen, die es mit mir aushalten, ohne mich gleich im Wald aussetzen zu wollen: Danke :hi:

  • Okay, also das mit dem Kaufpreis ist klar vom Tisch.

    War auch mein normales Gefühl und auch der Verstand. Also Kaufvertrag richtig eintragen und dann sollte es damit aber im Normalfall ja passen wenn sonst alles vertraglich korrekt eingetragen ist. Das mit der privaten Ummeldung habe ich bisher immer so gemacht bei meinen Verkäufen. Im Falle des Audi verstehe ich auch, dass dies für den Käufer sinnvoll ist, da eben der TÜV/HU sei 8/25 abgelaufen sind und somit eine Überführung auf Achse anders nicht möglich wäre.

  • So schlecht ist der Markt für den A2 nicht, ausser man hat unrealistische Preisvorstellungen. Die gehen alle in kurzer Zeit übern Tresen. Vor allem, wenn nix leuchtet, runterhängt, oder sonst defekt ist.

    Tja, so gut scheint er nicht zu sein. Bei mir ist der Wagen ja durchaus gut, nur äußerlich nicht so chic. Da TÜV/HU fällig, will auch keiner so wirklich den kaufen. Ich will im Grunde auch nur 3k.

  • Könnte der Trick sein, dass derjenige das tatsächlich im Auftrag macht, und den höheren Kaufpreis einfach auf dem Wege nur weiterreicht. Tritt nicht selber auf, keine Einnahme..... paar hundert Mücken eben mal so gemacht.

    Ist auch genau mein Gedanke.
    Und selbst, wenn ich selbst dadurch keine Nachteile hätte, würde ich sowas nicht mitmachen.

    Von daher, egal warum, ich würde das nicht machen.

  • (Auto 21 Jahre alt - 241tkm gelaufen)

    nur 3k.

    Dafür isser tatsächlich zu teuer. 3k mit min. 1 Jahr gültiger HU, maximal. Grobe Optikmängel sind nicht so toll.

    Ohne HU sehe ich den unter 2k. Und ich schaue mir den Markt hier schon lange an. Mit HU als 2004er kriegste das Geld. Problemlos.

    Was wäre so schwer dran, den drüberzuprügeln? Viel zu machen?

    An alle Mitmenschen, die es mit mir aushalten, ohne mich gleich im Wald aussetzen zu wollen: Danke :hi: