Ich bin gerade in einer Diskussion um Reisekostenabrechnungen in Bezug auf die Verpflegungspauschale und bin nicht sicher, wie nun die korrekte Interpretation ist. Ich glaube wir haben da sogar eine Definitionslücke. Die Regeln stehen ja hier:
Folgende Fälle sind mir nicht klar:
- Rückreise aus dem Ausland, kurze Distanz:
Ich reise aus Ländern wie Frankreich oder der Schweiz zurück. Für den Fall, dass ich vor Ort noch arbeite ist es klar: Letzter Tätigkeitsort an diesem Tag ist das Ausland und ich setzte das Land für die Verpflegungspauschale an.
Schwieriger finde ich die Rückreise direkt nach der Übernachtung. Hier gehen die Interpretationen auseinander. Letzter Tätigkeitsort ist halt für mich das Ausland, auch wenn das am Vortag war. Andere Meinung wäre, dass es an dem Tag keinen Tätigkeitsort gab und daher der Ort zählt, der vor 24Uhr erreicht wird...damit Deutschland. Was ist korrekt?
- Rückreise aus dem Ausland, lange Distanz:
Wenn ich aus den USA zurück reise und Nachmittags in den USA abreise komme ich am Morgen in Deutschland an. Für den letzten Tag habe ich also nie die USA berührt. Letzter Tätigkeitsort war aber USA. Ändert das eure Interpretation vom Sachverhalt für Reisen wie zuvor?
- Hinreise in die USA:
Wenn ich in die USA fliege, dann geht der Flieger um ~11Uhr. Es wird ein Mittagessen serviert, also kreuze ich "Mittagessen" in der Abrechnung an. Vor der Landung wird ein Snack serviert...ist das nun ein Abendessen? Ortszeit USA ist da ja früher Nachmittag. Kreuzt man Abendessen an oder nicht?
Gibt es ggf. offizielle Schreiben, die solche Fälle behandeln?