Reisekostenabrechnung - wie geht es richtig?

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  • Ich bin gerade in einer Diskussion um Reisekostenabrechnungen in Bezug auf die Verpflegungspauschale und bin nicht sicher, wie nun die korrekte Interpretation ist. Ich glaube wir haben da sogar eine Definitionslücke. Die Regeln stehen ja hier:

    Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2025


    Folgende Fälle sind mir nicht klar:

    - Rückreise aus dem Ausland, kurze Distanz:
    Ich reise aus Ländern wie Frankreich oder der Schweiz zurück. Für den Fall, dass ich vor Ort noch arbeite ist es klar: Letzter Tätigkeitsort an diesem Tag ist das Ausland und ich setzte das Land für die Verpflegungspauschale an.
    Schwieriger finde ich die Rückreise direkt nach der Übernachtung. Hier gehen die Interpretationen auseinander. Letzter Tätigkeitsort ist halt für mich das Ausland, auch wenn das am Vortag war. Andere Meinung wäre, dass es an dem Tag keinen Tätigkeitsort gab und daher der Ort zählt, der vor 24Uhr erreicht wird...damit Deutschland. Was ist korrekt?

    - Rückreise aus dem Ausland, lange Distanz:
    Wenn ich aus den USA zurück reise und Nachmittags in den USA abreise komme ich am Morgen in Deutschland an. Für den letzten Tag habe ich also nie die USA berührt. Letzter Tätigkeitsort war aber USA. Ändert das eure Interpretation vom Sachverhalt für Reisen wie zuvor?

    - Hinreise in die USA:
    Wenn ich in die USA fliege, dann geht der Flieger um ~11Uhr. Es wird ein Mittagessen serviert, also kreuze ich "Mittagessen" in der Abrechnung an. Vor der Landung wird ein Snack serviert...ist das nun ein Abendessen? Ortszeit USA ist da ja früher Nachmittag. Kreuzt man Abendessen an oder nicht?


    Gibt es ggf. offizielle Schreiben, die solche Fälle behandeln?

    605 Nanometer. Nothing else.

  • Mal unabhaengig von der Reisekostenrichtlinie, Essen im Flieger habe ich nie angegeben. Irgendwann ist mal Schluss. Kann aber sein, dass das heute strenger gehandhabt wird.

    Vor knapp 30 Jahren wollte mir die Dame von der Reisekostenstelle mal erklaeren, dass ich bei Eco Langstreckenfluegen die erhaltene Verpflegung in Abzug zu bringen habe. Nach meiner Antwort, dass sie mich doch bitte zum Chef beleiten moege um ihm zu erklaeren, warum ich gerade kuendige, war das Thema durch.:hi:

    Ansonsten ist diese Regelung ja kaum zu durchschauen, da kann man Fehler zum eigenen Vortel ja immer mit Missverstaendnis erklaeren

  • Jepp, Zumal wenn die einmal für die Firma erledigt wurde und ein Jahr später muss mans nochmal für die EkSt machen, weil da 20,-€ in der ELSTAM stehen:rolleyes:

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Bei uns gilt folgende Richtlinie hinsichtlich Verpflegung auf der Langstrecke:

    Bei Langstreckenflügen (ab 8 Stunden Flugzeit) ist die Verpflegungspauschale für Tagesflüge um ein Frühstück und ein Mittagessen, für Nachtflüge um ein Abendessen und ein Frühstück zu kürzen.

    Bis zum Verlassen des Flughafens gilt auch immer die Zeitzone des Abfluglandes.

  • Es gibt ein interessantes Urteil dass eine unentgeltliche oder inkludierte "Verpflegung" nur dann eine vollwertige Verpflegung darstellt, wenn da auch ein Getränk inkludiert ist. Ein Wasser oder auch Tee zählt dabei nicht.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Es gibt ein interessantes Urteil dass eine unentgeltliche oder inkludierte "Verpflegung" nur dann eine vollwertige Verpflegung darstellt, wenn da auch ein Getränk inkludiert ist. Ein Wasser oder auch Tee zählt dabei nicht.

    Das ist ein Urteil eines bayrischen Gerichtes und es geht um Bier? :duw:

    An alle Mitmenschen, die es mit mir aushalten, ohne mich gleich im Wald aussetzen zu wollen: Danke :hi:

  • Das ist ein Urteil eines bayrischen Gerichtes und es geht um Bier? :duw:

    Tatsächlich habe ich in Kloster Banz davon erfahren... Hat mir die halbe Woche im Klosterstüberl refinanziert... :D

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Mal unabhaengig von der Reisekostenrichtlinie, Essen im Flieger habe ich nie angegeben. Irgendwann ist mal Schluss. Kann aber sein, dass das heute strenger gehandhabt wird.

    Naja, da was (bewusst) falsch machen ist der einfachste Weg für den AG einen Mitarbeiter los zu werden. Ein sehr erfahrener Manager hat mir mal gesagt, dass Reisekostenabrechnungen der Entlassungsgrund Nr.1 sind wenn es vor Gericht geht.

    Ansonsten ist diese Regelung ja kaum zu durchschauen, da kann man Fehler zum eigenen Vortel ja immer mit Missverstaendnis erklaeren

    Daher frage ich hier mit den unterdefinierten Fällen, die praktisch in jeder Abrechnung auftreten. Gerade der Rückreisetag aus dem Ausland.

    Bis zum Verlassen des Flughafens gilt auch immer die Zeitzone des Abfluglandes.

    Das ist zumindest eine Regelung, aber halt durchaus benachteiligend für den Reisenden, oder?

    605 Nanometer. Nothing else.

  • Naja, da was (bewusst) falsch machen ist der einfachste Weg für den AG einen Mitarbeiter los zu werden. Ein sehr erfahrener Manager hat mir mal gesagt, dass Reisekostenabrechnungen der Entlassungsgrund Nr.1 sind wenn es vor Gericht geht.

    Gleiches hier. Bin da auch eher vorsichtig. Mein Chef sagt es gibt drei leichte Gründe einen MA loszuwerden: Betrug bei den Reisekosten, der Tankkarte oder der Zeiterfassung. :)

    Das ist zumindest eine Regelung, aber halt durchaus benachteiligend für den Reisenden, oder?

    Müsste sich ja eigentlich bei Hin und Rückweg aufheben, oder? Spielt ja auch nur eine Rolle wenn die Tagespauschalen sehr unterschiedlich sind.

  • Müsste sich ja eigentlich bei Hin und Rückweg aufheben, oder? Spielt ja auch nur eine Rolle wenn die Tagespauschalen sehr unterschiedlich sind.

    Daher die Frage mit dem letzten Tätigkeitsort.

    Wenn die 24Uhr Regelung zieht, dann hast du beim Rückweg ja eh nur die deutsche Pauschale, reduziert um das Frühstück im Flugzeug. Der Vortag wurde ja auch beim Abendessen reduziert, auch wenn du in New York um 22Uhr los fliegst...

    Auf dem Hinweg musst du Mittag und Abendessen abziehen, aber nimmst noch in der Regel ein Abendessen in den USA ein. Ich finde das ist ein sehr schlechter Deal.

    605 Nanometer. Nothing else.

  • Eigentlich naheliegend: Die Reisekostenabrechnungsstelle schriftlich anfragen mit der Bitte um schriftliche Auskunft. Die müssten ja ein Regularium haben nachdem sie selbst auch handeln. Eigentlich gehört sowas ja auch (Achtung Bürokratie! :D ) den Mitarbeiterin halbwegs regelmässig zur Kenntnis gebracht.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Eigentlich naheliegend: Die Reisekostenabrechnungsstelle schriftlich anfragen mit der Bitte um schriftliche Auskunft. Die müssten ja ein Regularium haben nachdem sie selbst auch handeln. Eigentlich gehört sowas ja auch (Achtung Bürokratie! :D ) den Mitarbeiterin halbwegs regelmässig zur Kenntnis gebracht.

    Die schriftliche Auskunft aus dieser Stelle ich mein Grund zur Nachfrage hier. ;) Die Auskunft ist offensichtlich falsch, aber en Detail ist die Rückantwort schwierig weil ich keine Quellen dazu finde, ob nun "letzter Tätigkeitsort" tagesübergreifend gilt. Wie ist das denn bei euch?

    605 Nanometer. Nothing else.

  • Es is richtig, dass Dienstreisenabrechnungen immer komplizierter werden, aber seid froh, wenn es nur Dienstreisen sind.

    Wenn es mal längere Entsendungen auf ne Baustelle sind, wird es erst recht komplex. Dann gehts plötzlich drum, ob das ne Betriebsstätte ist und das Ausland will die Steuer und das muss dann mit dem dortigen Finanzamt ausgekaspert werden etc.

    Ich hab Kollegen die mit den zusätzlichen Steuererklärungen für 3 Länder aus mehreren Jahren kämpfen weil die externe Firma die das bei uns abwickeln soll wegen jeder Kleinigkeit nachfragt und es is ja nicht so, dass das erst dann bezahlt werden muss, wenn die Erklärung da ist - nein, da wird schon erst mal was einbehalten.

    Ein Kollege hat mal nen Fehler gemacht, eine Wohnung zwar aufzugeben und an seine Ex als Nachmieter zu geben. Da er die aber - warum auch immer erst mal weiter von seinem Konto gezahlt hat, hat das FA in D nicht geglaubt, dass er hier keinen Wohnsitz mehr hatte. Resultat -> 20.000€ Nachzahlung Steuer in D obwohl er ein Jahr nicht hier war.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Auf dem Hinweg musst du Mittag und Abendessen abziehen, aber nimmst noch in der Regel ein Abendessen in den USA ein. Ich finde das ist ein sehr schlechter Deal.

    Wenn es nach China geht, ist es dann ja andersrum, oder? Hebt sich dann ja auf. :)

    Mit den Tagespauschalen wird man ja eh nicht reich, bei mir ist das eigentlich immer kostendeckend. Wobei je nach Land natürlich mal mehr und mal weniger...

  • In letzter Zeit war ich viel in China, da gibts 30 EUR - 6 EUR fürs Frühstück. Damit kann man auch in Peking sehr gut auskommen. :) Deutschland die 30 EUR ebenfalls (ich zumindest).

    Aber auch die 60 - 70 USD in den USA, 55 GPB in UK haben gereicht. Oft bin ich mittags aber in diversen Kantinen und hab Frühstück im Hotel. Da bleibt halt nur das Abendessen. Wenn ich lange weg bin, mache ich mir aber auch mal ne Brotzeit im Hotelzimmer. Richtig essen gehen, ist mir wenn ich alleine unterwegs bin dann irgendwie auch zu fad.

  • In nordischen Ländern z.B. kein Feierabendbierchen und kein gehobenes Essen.

    Ich war vor einiger Zeit für nen Revamp auf Island.

    Bier 0,3 10,5 - 14€

    Ne gageliche Pizza (vor dem aktuellen Preisanstieg überall) 25 - 30€

    Die Reise hat mich Geld gekostet, da auch die Überstunden nur auf ein Zeitkonto gingen.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Bei den Spesensätzen die hier genannt werden, ist die Geschäftsreise ja wirklich meistens ein Zuschussgeschäft.
    Aktuell bin ich weltweit bei 95.- CHF/Tag, oder mit Beleg für die Mahlzeiten 115.-CHF/Tag.