Leute, seit der letzten Ănderung der Versicherungsbedingungen gilt GRUNDSĂTZLICH: Veranstaltungen auf ZU DIESEM ZWECK fĂŒr den Allgemeinverkehr gesperrten Strassen sind automatisch NICHT mehr versichert (auf gut deutsch: die Versicherung zahlt zwar, nimmt dich aber dann in RegreĂ). Das ist eventuell beim eigenen Wagen ja noch - fĂŒr schmerzfreie Fahrer - akzeptabel, der Maximalschaden ist halt der Totalverlust, aber beim Fremdschaden wirst Du ggflls. Deines Lebens nicht mehr froh.
Konsequenz: wer weiterhin auf Rennstrecken - egal unter welchen Auspizien und bei welcher Versicherung er gerade ist - fahren will sollte tunlichst eine spezielle Versicherung fĂŒr derartige Veranstaltungen abschliessen!
Ob das anders aussieht wenn der Veranstalter einen gegenseitigen HaftungsausschluĂ von den Teilnehmern verlangt entzieht sich meiner Kenntnis, wĂ€re mir aber trotzdem zu riskant. Fahrsicherheitstrainings sind AFAIK nicht von dieser Ănderung betroffen!
ICH habe jedenfalls meine Fahrten auf der NS und anderen Rennstrecken beendet - war ne schöne Zeit, möchte es fĂŒr nichts missen, aber irgendwann istÂŽs auch gut...
Ganz so einfach ist das nicht. Es gibt auch noch keine Urteile darĂŒber. Ein befreundeter Richter meinte dass ist so schwammig formuliert und auch zum Thema Regress nicht so einfach (max 5k erstmal). Ich fahre erstmal normal weiterâŠauf tk/VK wĂŒrde ich auf der Rennstrecke eh nicht hoffen.
