Hausmeister auf geringfügiger Basis

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  • Hi,


    ich habe zwei Einfamilienhäuser die jeweils vermietet sind

    Für diese Objekte suche ich einen Hausmeister auf geringfügiger Basis.

    Kandidaten habe ich schon aus dem Bekanntenkreis.

    Ich muss den bei der Minijobzentrale anmelden.

    Und dann? Kommen zu den 538 Euro auch noch weitere Angaben auf mich zu.

    Und kann ich diesen Betrag dann als Aufwand und somit Einnahmenmindernd bei den beiden Objekten ansetzen?


    Gruss. Papst

  • Und kann ich diesen Betrag dann als Aufwand und somit Einnahmenmindernd bei den beiden Objekten ansetzen?

    Das IMHO definitiv - Du kannst ja alles entsprechend geltend machen.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Und dann? Kommen zu den 538 Euro auch noch weitere Angaben auf mich zu.

    Die 538€ sind das Nettoentgelt. Da kannst du per Daumen gut 30% draufrechnen. https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/minijob/


    Für 2 Einfamilienobjekte halte ich 538€ schon für sportlich. Da muss viel zu tun sein.

    Und kann ich diesen Betrag dann als Aufwand und somit Einnahmenmindernd bei den beiden Objekten ansetzen?

    Ich weiss ja nicht, wie das bei EFH ist, aber bei MFH ist das ja umlegbar.

    Damit mein Gehirn keine Schimpfwörter vergisst, fahre ich regelmäßig Auto :top:

  • In der Regel übernimmt bei einem EFH der Mieter die mieterseitigen Aufgaben. Der Vermieter eigentlich nur Aufgaben, die nicht umlagefähig sind. Also in seiner Zuständigkeit liegen. Behilft er sich dazu eines Erfüllungsgehilfen, dann kann er die Kosten zwar nicht umlegen aber zumindest steuerlich geltend machen. Außer die Mieter möchte nichts machen, meistens die Außenanlagen. Dann zahlt er es halt über die Umlage.

  • In der Regel übernimmt bei einem EFH der Mieter die mieterseitigen Aufgaben. Der Vermieter eigentlich nur Aufgaben, die nicht umlagefähig sind. Also in seiner Zuständigkeit liegen. Behilft er sich dazu eines Erfüllungsgehilfen, dann kann er die Kosten zwar nicht umlegen aber zumindest steuerlich geltend machen. Außer die Mieter möchte nichts machen, meistens die Außenanlagen. Dann zahlt er es halt über die Umlage.

    So hatte ich mir das halb gedacht, aber Halbwissen ist ja immer so ne Sache :sz:

    Damit mein Gehirn keine Schimpfwörter vergisst, fahre ich regelmäßig Auto :top:

  • Thema Arbeitsschutz nicht vergessen, wir haben auch mal einen ehemaligen Mitarbeiter (jetzt Rentner) geringfügig beschäftigt (in seinen eigenen vier Wänden), die hatten so verrückte Auflagen dass wir das Arbeitsverhältnis sofort wieder beendet haben

    Grüße aus Köln
    Franz

  • Die Knappschaft wird sich auch bei dir melden. Ich habe einen Hausmeister für 200 € beschäftigt und da bucht die Knappschaft nochmal 62,80 im Monat ab.


    Kann ich aber alles umlegen.

    Viele Grüße
    Oliver