Reich oder nicht reich, das ist hier die Frage

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  • die GRV umfaßt ja auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Krankenversicherung

    Eigene KV sehe ich da aber keine. Ausser du meinst, dass im Falle der Erwerbsunfähigkeit die KV vom Träger bezahlt wird?

    Und es ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine Erwerbsminderungs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wenn die dir zutrauen, dass du noch länger als 3h am Tag einen Rasenmäher unfallfrei bedienen kannst, dann wird die eben nicht durchgewunken.

    Es ist aber schon eine Art Grundabsicherung, mit Vorteilen gegenüber einer heutzutage marktüblich verkauften "BU". Wobei bei diesen Versicherungen ja mittlerweile auch kaum noch Berufsunfähigkeitsbezogen bezahlt wird, auch da gilt die Rasenmäherargumentation. Immerhin ist die EUR eine selbstaufbauende Rente, da einem Empfänger jährlich wenigstens 1 voller Punkt bei der Altersrente gutgeschrieben wird. Bei Geringverdienern kann das durchaus mehr als das sein, was selbst erwirtschaftet worden wäre.

    Manchmal wünschte ich mich in die 80er zurück. Man konnte Scherze machen, ohne dass sich irgendwer beleidigt fühlte, einem zwanghaft die Welt erklären wollte, die Rechtschreibung korrigierte oder „DATENSCHUTZ“ schrie. Gut, Dieter Bohlen sang, aber sonst...

  • Eigene KV sehe ich da aber keine.

    ja richtig, dann nennen wir es besser: einen Zuschuß zur KV

    aber immerhin gute 7,5% zusätzliche Leistung - welche von den Meisten gar nicht wahrgenommen werden

    Kofferraum statt Hubraum !

  • Das is aber bei den Gehältern genauso.

    Wenn alle Leute wirklich realisieren würden, wie viel für die drei Sozialversicherungen wirklich weggeht - viele sehen ja nur den AN Anteil

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Ich zahle 1000€ KK und 2000€ Rente. Jeden Monat. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht, der bin ich selbst.


    Munter bleiben: Jan Henning

    "Was ist das entwertendste was Sie dem Recht, welches wir respektieren sollen, antun können? - Erlassen und vollstrecken Sie ein Gesetz das des Schutzes unwürdig ist." Akane Tsunemori

  • Ich zahle 1000€ KK und 2000€ Rente. Jeden Monat. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht, der bin ich selbst.


    Munter bleiben: Jan Henning

    ... und bekommst darauf 3000*42% = 1260€ an Steuern quasi geschenkt !

    Das sind die Steuerschlupflöcher der Reichen an denen wir arbeiten müssen !

    Kofferraum statt Hubraum !

  • Wenn du 2000 Euro rein bezahlst, dann musst du dir um dein Auskommen im Alter keine Gedanken machen.


    Ich zahle die letzten Jahre um die 7000 ein - aber im Jahr. Monatlich könnte und wollte ich das nicht berappen.

    Dann lieber Sparpläne.

    Grüße Peter

  • Die Rentenansprüche sind übrigens nicht ins Vermögen eingerechnet.

    ... das hat auch seinen Grund. Denn würde man die Rentenansprüche ins Vermögen rechnen, müßte man die zukünftigen Verpflichtungen des Staates wie Pensionsansprüche, Leistungen an die Sozialkassen usw. in die Staatsverschuldung einrechen.


    Damit erhält man dann die implizite Staatsverschuldung. Diese ist mit 14,4 Billionen Euro ca. 6 mal so groß wie die offizielle Staatsverschuldung.


    Zitat

    Zukünftige Renten belasten die Staatsfinanzen

    Doch das ist nicht alles. Denn ein noch viel größerer Brocken ist die implizite Staatsverschuldung. Was ist das? Darunter versteht man die finanziellen Verbindlichkeiten, die durch politische Zusagen oder rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden. Dazu gehören vor allem die Ausgaben für die sozialen Sicherungssysteme, allen voran für Rente, Pflege und Gesundheit. Diese können als Quasi-Vermögen der privaten Haushalte verstanden werden, die durch den schuldnerischen Gegenpart, nämlich den Staat, finanziert werden müssen.

    Nach Berechnungen der Stiftung Marktwirtschaft und des Forschungszentrums Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg lag die implizite Staatsverschuldung im Sommer 2022 bei 330,2 Prozent des BIP. Die verdeckten Schulden der Bundesrepublik sind somit mehr als fünfmal so hoch wie die offiziellen, die im Jahr 2022 bei 2,37 Billionen Euro oder 61,2 Prozent des BIP lagen. Tatsächlich betrug der Gesamtschuldenstand des Staates im Sommer 2022 rund 14,4 Billionen Euro, erläutert der Ökonom Bernd Raffelhüschen, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft. Einschließlich der verdeckten Verbindlichkeiten ist die Bundesrepublik mit knapp 400 Prozent der Wirtschaftsleistung verschuldet. Bezieht man auch die Sondervermögen mit ein, steht das Land sogar noch tiefer in der Kreide. In der Diskussion um die Schuldenbremse spielen aber weder die implizite Staatsverschuldung noch kreditfinanzierte Sondervermögen eine Rolle.

    Quelle: https://www.nordkurier.de/poli…l-seiner-schulden-2324583


    Keine rosigen Aussichten ...

  • Meine Aussage von oben würde ich sogar noch dahingehend erweitern, dass jeder Anspruch auf Zahlungs, ohne gleichwertige Gegenleistung, Vermögen darstellt. Damit würde sogar der Empfänger bedingungsloser Zahlungen des Staats, auch Bürgergeld genannt, über Vermögen verfügen. Das ist zwar nicht liquide, aber das sind viele andere Vermögensformen auch nicht


    BU ja, gibt ja die entsprechende Rente - wobei die Hürden, die zu kriegen teilweise bis unter die Gürtellinie gehen - aber KV?


    Die KV der rentner hat sogar einen großen Vorteil, man zahlt KV Beiträge nur auf seine gesetzliche Rente und nicht auf alle übrigen Einkünfte, wie als freiwillig Versicherter. Das kann im Alter schon ganz schön was ausmachen.


    Du in Knasst gehst. Das sind höchstspezialisierte Anwälte und Steuerprofis, gegen die treten dann Ermittler und Staatsanwälte denen man großzügig nach 15 Jahren 6000 brutto im Monat zahlt.


    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man gar nicht in den Grenzbereich gehen muss. Selbst bei Sachen, die eigentlich vollkommen klar sind hilft es, wenn der eigene Anwalt beim Finanzamt anruft, denen in Ruhe den Sachverhalt erörtert und erklärt, dass der Mandant bereit wäre zu klagen. Im internationalen Steuerecht gibt es auch Bereich, wo man schlicht einen Anwalt mit entsprechenden Verbindungen braucht wenn man erfolgreich sein will. Als Stichwort nenne ich nur mal "Verständigungsverfahren" was wohl nie zum Erfolg führen wird, wenn Oma Müller es beantragt. Und auch nicht zu vergessen, dass das Steuerrecht inzwischen so komplex ist, dass der übliche Sachbearbeiter im Finanzamt mit etwas aus der Reihe fallenden Fällen auch nicht klar kommt, auch da hilft ein Anwalt sehr beim eskalieren.


    1: Was haben Sie im letzen Jahr verdient?

    2: Was haben Sie davon noch?

    3: Bitte überweisen Sie dem Finanzamt das.... :ough:


    Dann ist es doch noch gut gelaufen, ich empfinde das oft als "Überweisen sie uns alle Einnahmen, wir schauen was sie vielleicht zum Leben brauchen und überweisen die Hälfte davon zurück" ;):duw:

  • Dann ist es doch noch gut gelaufen, ich empfinde das oft als "Überweisen sie uns alle Einnahmen, wir schauen was sie vielleicht zum Leben brauchen und überweisen die Hälfte davon zurück" ;):duw:

    DIe Kinder schauen gestern Robin Hood, das kriegt ein Kollege mit -> "Aha, wieder der Film wo der Böse am Ende gewinnt..." :hehe:

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Es ist wie im Angestelltenverhältnis - die GRV zahlt die Hälfte der KV-Beiträge, bezogen auf die Rentenhöhe. Auch zur PKV bekommt man denselben Zuschuß und das sogar wenn man nicht Pflichtversichert ist.

    Das stimmt nicht.


    Man kriegt im von GRV einen Zuschuss zur PKV. Und bemisst sich eben an der Rentenhöhe und beträgt max. das, was die GRV in GKV zahlen müsste, als eben derzeit 7,x% von der Rente.

    Der tatsächlich Beitrag zur PKV spielt null komma null Rolle.

    Ich bekomme z.b. ca 70€ Zuschuss zur PKV bei einem monatlichen Beitrag von 680€. Der Rest ist privater Spaß.

  • Mein Mutter ist 80. Sie bekommt 1600€ aus der Ärzteversorgung Altersrente. Und nein, sie hat keine Kindererziehungsausfallzeiten, wire haben durchgehend eingezahlt, ist für 1000€ im Monat noch bei mir in der Praxis angestellt und macht ~1000€ monatlich beim DRK Blutspendedienst als Teamärztin. KK (Barmer) kostet 300€ monatlich. Wenn ich sie kündigen würde oder nur geringfügig beschäftige zahlte sie über 600€, weil dann auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnet würden. Wie ich bei Detlev lese würde das auch für Privat reichen..... :gpaul:


    Schöne neue Welt... Jan Henning

    "Was ist das entwertendste was Sie dem Recht, welches wir respektieren sollen, antun können? - Erlassen und vollstrecken Sie ein Gesetz das des Schutzes unwürdig ist." Akane Tsunemori

  • Mein Mutter ist 80. Sie bekommt 1600€ aus der Ärzteversorgung Altersrente. Und nein, sie hat keine Kindererziehungsausfallzeiten, wire haben durchgehend eingezahlt, ist für 1000€ im Monat noch bei mir in der Praxis angestellt und macht ~1000€ monatlich beim DRK Blutspendedienst als Teamärztin. KK (Barmer) kostet 300€ monatlich. Wenn ich sie kündigen würde oder nur geringfügig beschäftige zahlte sie über 600€, weil dann auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnet würden. Wie ich bei Detlev lese würde das auch für Privat reichen..... :gpaul:

    War sie zwischenzeitlich privat versichert und ist deshalb nicht in der KVdR oder wird Bezug aus der Ärzteversorgung bzgl. KV anders behandelt als GRV?

  • Das stimmt nicht.


    Man kriegt im von GRV einen Zuschuss zur PKV. Und bemisst sich eben an der Rentenhöhe und beträgt max. das, was die GRV in GKV zahlen müsste, als eben derzeit 7,x% von der Rente.

    Der tatsächlich Beitrag zur PKV spielt null komma null Rolle.

    Ich bekomme z.b. ca 70€ Zuschuss zur PKV bei einem monatlichen Beitrag von 680€. Der Rest ist privater Spaß.

    Ist das nicht im Angestelltenverhältnis genauso, dass der AG die Hälfte zur PKV bezahlt, jedoch max. den Betrag welchen die GKV kosten würde?

  • War sie zwischenzeitlich privat versichert und ist deshalb nicht in der KVdR oder wird Bezug aus der Ärzteversorgung bzgl. KV anders behandelt als GRV?

    Du bist und bleibst freiwilliges Mitglied....


    Munter bleiben: Jan Henning

    "Was ist das entwertendste was Sie dem Recht, welches wir respektieren sollen, antun können? - Erlassen und vollstrecken Sie ein Gesetz das des Schutzes unwürdig ist." Akane Tsunemori

  • Das ist ja genau das, was ich geschrieben habe. Das deckt sich aber nicht ganz mit der Aussage von Ulf.

  • Du bist und bleibst freiwilliges Mitglied....


    Munter bleiben: Jan Henning

    In der KVdR zahlt man keine Beiträge auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.


    Scheidet allerdings aus wenn man zu mehr als 10% in der zweiten Arbeitslebenshälfte nicht gesetzlich versichert war. Dann ist man nur "freiwilliges Mitglied" und Beiträge sind auf alle Einnahmen fällig. Daher meine Frage ob zwischenzeitlich privat krankenversichert.

  • Das ist ja genau das, was ich geschrieben habe. Das deckt sich aber nicht ganz mit der Aussage von Ulf.

    Ok, ich hatte Ulf genau so verstanden. Die GRV verhält sich im Prinzip wie ein Arbeitgeber.

  • Ok, ich hatte Ulf genau so verstanden. Die GRV verhält sich im Prinzip wie ein Arbeitgeber.

    Genau, so hatte ich das auch gemeint. Den Sonderfall Freiwillige GKV hatte ich nur nicht berücksichtigt.

    Kofferraum statt Hubraum !