Was kriegt denn jemand abgezogen der bei erreichen seiner persönlichen Altersgrenze AKA Renteneintrittsalter (Bei mir als erster Jahrgang genau 67) in Rente geht?
Ich hatte "persönliche Altersgrenze" als subjektiv (=eher) verstanden und nicht als das gesetzliche Renteneintrittsalter. In letzerem Fall gibt's natürlich keine Abzüge!