Eure Biographien und Lebensläufe bis zur Rente und darüber hinaus

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  • Was kriegt denn jemand abgezogen der bei erreichen seiner persönlichen Altersgrenze AKA Renteneintrittsalter (Bei mir als erster Jahrgang genau 67) in Rente geht?

    Ich hatte "persönliche Altersgrenze" als subjektiv (=eher) verstanden und nicht als das gesetzliche Renteneintrittsalter. In letzerem Fall gibt's natürlich keine Abzüge! ;)

    Grüße
    shneapfla
    B12 - Caddy 59 - Caddy 58 -B6 statt V12
    [X] <- Nail here for a new monitor
    Ich lebe zwar über meine Verhältnisse aber immer noch nicht standesgemäß!!

  • Ah, jetzt ja.

    Ich hatte das so formuliert, weil zur Zeit ja jeder Jahrgang seine eigene Grenze hat und ich daher vermeiden wollte "mit 67" zu schreiben damit nicht jemand der 1962 geboren ist, meckert dass er ja mit 66 Jahren und 8 Monaten das Eintrittsalter erreicht hat.

    Ist schon schlimm genug, das

    a) ich als erster Jahrgang voll bis 67 arbeiten soll und

    b) ab dem Jahrgang 1958 das Renteneintrittsalter nicht mehr pro Jahrgang um einen Monat sondern gleich um 2 Monate angehoben wird. Wenn das schon erhöht wurde, warum dann nicht gleichmäßig. :m:

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Das ist zwar richtig, aber da eine ehemalige Regierung in ihrer unendlichen Weisheit beschlossen hat, alle Zeiten an weiterführenden Schulen nach der allgemeinen Schulpflicht nicht mehr anzurechnen, schafft das keiner der studiert hat oder ähnliches.

    Darüber hab ich mich schon N Seiten vorher mal beschwert weil ich da den Unterschied nicht sehe, ob jemand eine Lehre macht oder auf der Schulbank sitzt. Dass da keine Beiträge einfließen ist klar - aber warum wird das eine angerechnet und das andere nicht?

    Dass nichts eingezahlt wird ist kein Argument weil die Rente sich ja nur nach den eingezahlten Beiträgen richtet und nicht nach der Dauer.


    Vor 67 schafft das höchstens einer der das 8-stufige Gymnasium absolviert hat und dann ein Studium nur bis zum "Bätscheler" absolviert, das zudem nur 6 Semester dauern darf.

    Dann ist er mit 21 theoretisch fertig und darf , je nachdem wie viel Zeit noch bis zum 22. Geburtstag verbleibt wenn er eine Arbeit gefunden hat, einige Monate früher gehen.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Also in meiner letzten Rentenauskunft vom 11.8.23 stehen die FOS-Jahre noch drin, ab dem 15.11.1979 (da bin ich 17 geworden). Das waren 19 Monate.

    Von daher schaffe ich die 45 Jahre locker.


    Mein Regelrenteneintritt wäre im August 2029, ohne Abschlag könnte ich im August 2027 gehen und mit 13,2% Abschlag zum 1.12.2025.


    Ich hab zwar nicht vor mit dem Arbeiten aufzuhören (die 20 - 25 Std. die Woche sind eine schöne Abwechslung), werde aber dennoch ab 1.12.25 (sofern sich bis dahin an der Rechtslage nichts ändert) mit Abschlag in Rente gehen. Zuverdienstgrenzen gibt es ja nicht mehr.


    Da ich ja vorerst weiter arbeite, bekomme ich dann beim Regelrentenalter auch die volle Rente.

  • Also in meiner letzten Rentenauskunft vom 11.8.23 stehen die FOS-Jahre noch drin, ab dem 15.11.1979 (da bin ich 17 geworden). Das waren 19 Monate.

    Von daher schaffe ich die 45 Jahre locker.

    Lies mal genau nach. Drinn stehen tut bei mir das Studium auch - aber zählen tut es nicht mehr für die 45 Jahre. Nur für die 35 Jahre "langjährig.

    Lies hier mal nach:

    Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)


    Zitat


    Rente nach 45 Jahren: Was wird berücksichtigt?

    Für die Berechnung der 45 Jahre werden folgende Zeiten zusammengerechnet:

    • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit.
    • etc....

    Nicht berücksichtigt werden:

    • Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden.
    • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
    • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
    • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


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  • ... zu den Schulzeiten:


    Schülerinnen und Schüler
    Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr sind Anrechnungszeiten für die spätere Rente
    www.deutsche-rentenversicherung.de


    Zitat


    Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit. Allerdings kommt die Zeit nicht automatisch in Ihr Rentenkonto. Wir brauchen von Ihnen Unterlagen darüber, bis wann Sie die schulische beziehungsweise berufsvorbereitende Einrichtung besucht haben. Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Maximal können insgesamt acht Jahre angerechnet werden.

    ... die hatten bei mir schon vor ewigen Zeiten eine Bescheinigung der FOS angefordert und die haben sie auch bekommen.


    Spielt aber für mich keine Rolle, denn für die Rente mit Abschlag reicht es langjährig versichert zu sein. Besonders langjährig ist nicht erforderlich.

  • ... wenn Du die 45 Jahre voll hast, kannst Du auch schon 2 Jahre früher ohne Abschlag gehen.

    Sorry Heinz, das stimmt nur für bestimmte Jahrgänge. Meine Frau hat nächstes Jahr zum Renteneintritt die 45 Jahre mehr als voll = knapp 48 Jahre. Jahrgang 1961 muß zu den 45 Jahre mindestens 64 Jahre und sechs Monate alt sein. Ohne Schwerbehinderung.

  • ... versthe ich nicht. Natürlich schaue ich mir vordergründig an, was mich selbst betrifft.


    Aber ich hab jetzt mal in den Renteneintrittsrechner ein fiktives Geburtsdatum 15.06.1961 eingegeben.


    Da ist der Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte auch 2 Jahre vor dem Regelrenteneintritt



    Aber dann stimmt das ja mit den zwei Jahren. Bei Jahrgang 1961 ist der Regelrenteneintritt mit 66 Jahren und 6 Monaten. Sie kann als besonders langjährig Versichtert zwei Jahre früher gehen, also mit 64 Jahren und 6 Monaten. Das war je meine Grundaussage, dass man mit 45 Jahren zwei Jahre vor dem Regelrenteneintritt ohne Abschlag gehen kann.

  • Heinz lies den Link den ich angegeben habe.

    Für langjährig versichert (35 Jahre) werden die Zeiten angerechnet

    Für besonders langjährig versichert (45 Jahre) werden sie NICHT angerechnet.

    Man kann mit Abschlägen zwei Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter gehen und das schreibst Du ja - aber es ging ja um die 45 Jahre die man mit Studium nicht zusammen bekommt weil der "normale" STudent damals mit 19 Abi gemacht hat, danach zu den Fahnen geeilt wurde, also mit 20 das Studium begonnen hat und seltenst vor dem 25. Lebensjahr fertig war.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Wir haben das auch schon vor einigen Jahren erfahren müssen, als wir den Ruhestand meiner Frau geplant haben.

    Wenn man sich da nicht an einen Rentenberater von der GRV wendet, versteht man betsimmt irgendwas falsch.

    Das ist mittlerweile so mit Ausnahmeregelungen gespickt, dass man da mit dem, was man so im Internet finden KANN überhaupt, sehr leicht in die Irre läuft.

    Ich kann nur jedem raten, sich an die GRV direkt zu wenden um die Planung zu machen. Geht wohl ab 55.

  • Bei mir sind's ja im Gegensatz zu Dir nur 19 Monate, die davon betroffen sind und ich hatte am 01.08.27 die 45 Jahre auch ohne die 19 Monate voll.


    Ein Grund mehr für mich am 1.12.25 die Rente mit Abschlag zu nehmen und weiter zu arbeiten. Mein Halbtagsjob ist relativ gut bezahlt und einen Firmenwagen gibt's on top. Da wäre ich schön blöd, drauf zu verzichten, auch wenn es eigentlich nicht mehr nötig wäre. Und ganz ohne Aufgabe, wäre es mir sowieso zu langweilig.

  • Heinz, du solltest dir jeden Tag darüber klar sein, daß du dich damit in einer vergleichsweise luxuriösen Situation befindest.


    Bei vielen "normalen" Arbeitnehmern mit "normalen" Jobs und "normalen" Gehältern sieht die Lage deutlich anders aus.


    Der BMW-Treff im Allgemeinen und einzelne Mitglieder im Besonderen sind nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

  • Das ist mir durchaus bewußt. Ich habe aber auch dafür bezahlt - mit Lebenszeit. Keine Zeit für die Familie, keine Zeit für die Ehefrau, woran die Ehe letztendlich zerbrochen ist usw.


    25 Jahre 55 - 60 Std. die Woche an 6 Tagen die Woche mit 2 Wochen Urlaub im Jahr und dann noch 7 Jahre mit 50 Std. die Woche an 5 Tagen auch mit 2 Wochen Urlaub im Jahr.


    Die Überstunden, die ich während meines Lebens gemacht habe, kann ich bis zur Rente gar nicht mehr einbringen, selbst wenn ich morgen den Bleistift beiseite lege.


    Dass man sowas nur macht, wenn es sich lohnt, sollte klar sein. Ob ich den Weg nochmal so gehen würde, weiß ich nicht, aber jetzt bin ich eben in der glücklichen Situation davon zu profitieren.