Bei der Krankenkassenkarte hat man ja schon gar keine Möglichkeit mehr. Dort wehre ich mich nur gegen die ePA.
Nachdem es im anderen Thread um die Online Ausweisfunktionen ging, wurde ich mittlerweile darauf aufmerksam gemacht, dass es offenbar nichts nützt, nur bei der Krankenkasse seinen Widerspruch gegen die ePA zu formulieren.
ZitatAb Januar 2025 wird die ePA neu aufgelegt, als "ePA für alle", denn bislang haben nur etwa ein Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten eine digitale Akte bei ihrer Krankenkasse beantragt, obwohl dies seit Januar 2021 möglich ist.
Ab 15. Januar 2025 kommt die "ePA für alle": Alle gesetzlich Versicherten erhalten dann eine ePA, es sei denn, sie widersprechen. Mit dieser Opt-Out-Regelung soll die ePA künftig breit genutzt werden.
Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, künftig eine Reihe von Daten in die ePA einzustellen, wenn sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen. Voraussetzung ist immer, dass der Arzt oder Psychotherapeut Zugriff auf die ePA hat – der Patient dem also nicht widersprochen und auch nicht festgelegt hat, dass er bestimmte Informationen, die der Arzt einstellen muss, nicht in seiner ePA haben will, zum Beispiel den Medikationsplan oder Labordaten.
Weitere Daten gelangen automatisch über den eRezept-Server in die ePA, es sei denn, der Patient möchte dies nicht und widerspricht. Auf dem Server liegen die Arzneimittelverordnungen, die Ärzte ihren Patienten per eRezept ausgestellt haben und dort von der Apotheke abgerufen werden. Diese Verordnungs- und Dispensierinformationen fließen künftig automatisch in die ePA, sodass die Akte auch eine „Medikationsliste“ enthält. Frei verkäufliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel werden darüber ebenfalls in die ePA eingespeist.
Das heisst ja, man muss jedem behandelnden Arzt einen Widerspruch hinlegen.
Mein Vertrauen in die Sicherheit dieser Daten ist leider nicht so groß, dass ich das so einfach hinnehme. Wie geht ihr damit um?
Gruß
Martin