Tochter wurde in der Schule das Bein gebrochen - was nun?

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  • Servus Leute,

    unserer Tochter (12) wurde letzten Donnerstag zum Ende der der zweiten Pause das Wadenbein gebrochen. Die Unfallursache war ein Junge (11?) der seitlich von einem kleinen Hügel kommend in sie unvorbereitet reingerutscht ist. Er sei ausgerutscht.

    Meinte Tochter humpelte ins Klassenzimmer, ertrug die Schmerzen und rief dann zu Hause an das wir sie holen sollen. Nachdem wir das Bein gesehen hatte sind wir gleich ins Krankenhaus, mit dem Ergebnis dass das Wadenbein gebrochen ist.

    Die Schule wurde informiert, kann aber nichts dazu sagen da den Vorfall keine Lehrkraft beobachtet hat und unsere Tochter leider auch nichts gesagt hat.

    Gut, unglücklich gelaufen kann man sagen aber wie oft kommt ein aber. Der Junge der dafür verantwortlich ist, halt bereits letztes Schuljahr für "Gehfehler" an Mädchen verteilen einen Verweis bekommen und fällt in die Kategorie Störer usw..

    Zu meiner Tochter ist zu sagen, sie spielt Fußball und geht am liebsten in ihren Sportsachen in die Schule das provozierte schon oft die Jungs nach dem Motto wir zeigen dir wer Kicken kann.

    Ich werde einfach den Verdacht nicht los das sich um Absicht handelte, gerade vor dem Hintergrund der Vorgeschichte des Jungen. Mir fehlt einfach die Phantasie wie man durch einen Gleichgewichtsverlust derart stark mit den Beinen voran einem direkt in die Beine rutschen kann. Als Fußballer würde ich sagen, direkt von der Seite rein mit gestrecktem Bein da der Bruch auch mittig ist.

    Wie würdet ihr weiter agieren? Danke euch.

    BMW M3 CSL

  • Das ist eindeutig ein Schulunfall, egal wie passiert. Die Schule MUSS einen Unfallbericht schreiben. Unbedingt und sofort melden sofern nicht schon geschehen. Absolut wichtig!

    Man muss auch unbedingt beim Arzt das sagen, dass das ein Schulunfall ist. Das geht über die (extra dafür vorgesehene!) Unfallkasse und da muss man auch berichten wie das war. Ob das irgendein Lehrer gesehen hat oder nicht ist irrelevant.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Was agt denn Deine Kurze wenn Du sie ins Gebet nimmst?

    Das is mal das erste weil sonst kannst Du nix machen.

    Keine Zeugen, keine Aussage -> keine Möglichkeit für Dich

    Sagt sie nix weil sie Angst hat, oder hat sie es wirklich nicht bemerkt oder gab es vorher am Tag schon nen Vorfall.

    Hast Du den "Tatort" ;) schon mal angeschaut?

    Wenn der oben an dem Hügel mit den füßen nach vorne weggerutscht und dann runtergerutscht ist, dann kann ich mir schon vorstellen weil dann bleibt man ja nicht wie beim absichtlichen rutschen mit den Füßen am Boden sondern die sind dann wild in der Luft und wie nahe war Deine Kurze an dem Hügel?

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Hilft ja soweit alles nix. Trotzdem würde ich den Hergang deutlich ansprechend, zumal wenn das stimmt, dass der das so schon öfter gemacht hat. Schmerzensgeld u.a. hängt übrigens auch nicht von Absicht oder Unfall ab. Auch die Unfallkasse wird sich das anschauen wollen, weil die haben auch gerne ihr Geld wieder. Ist ja nicht unähnlich wie bei den BGs oder anderen ähnlichen Stellen. Wer ist schuld, wer zahlt das...

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Meine Kurze war mit ihren Freundinnen im Pausenhof, die bestätigen die Geschichte. Sie war nicht allein. Sie gingen gerade vorbei als der Junge seitlich rein ist. Keiner hat ihn kommen sehen bzw. damit gerechnet. Ich habe mir den Pausenhof angeschaut und der Hügel ist never so steil, eher flach das man stehen bleibt als weiter rutscht.

    Der Junge hat es bis heute auch nicht für nötig gehalten sich zu entschuldigen, super Klassenkamerad. ist das..

    Am Donnerstag haben wir einen Termin bei der Klassleitern zusammen mit der Rektorin, ich unterstelle dem Jungen aufgrund seiner bisherigen Auffälligkeiten pure Absicht.

    BMW M3 CSL

  • Meine Tochter ist auch so alt, ich fühle mit Dir!

    So wie Du es geschildert hast, würde ich da schon noch ein wenig weiterbohren. Nach dem Termin am Donnerstag solltest Du mehr wissen, bitte halte uns auf dem Laufenden.

    Bis dahin erst einmal alles Gute und eine schnelle Genesung für Deine Tochter!

    Und der Funke der Freiheit ist glühend erwacht!
    (Theodor Körner)

  • Meine Kurze war mit ihren Freundinnen im Pausenhof, die bestätigen die Geschichte. Sie war nicht allein. Sie gingen gerade vorbei als der Junge seitlich rein ist. Keiner hat ihn kommen sehen bzw. damit gerechnet. Ich habe mir den Pausenhof angeschaut und der Hügel ist never so steil, eher flach das man stehen bleibt als weiter rutscht.

    Der Junge hat es bis heute auch nicht für nötig gehalten sich zu entschuldigen, super Klassenkamerad. ist das..

    Am Donnerstag haben wir einen Termin bei der Klassleitern zusammen mit der Rektorin, ich unterstelle dem Jungen aufgrund seiner bisherigen Auffälligkeiten pure Absicht.

    Auch allein wär´s egal. So ist´s aber um so besser. Zahlen ansich tut ja die Unfallkasse. Aber die fragen auch nach dem Hergang. Und dann gibt man den Schädiger an, egal ob das Absicht oder ein Unfall war. In dem Formblatt wird auch nach Zeugen gefragt. Wichtig ist die Erfassung und Meldung bei der Unfallkasse vorallem wegen möglicher Folgeschäden. Lass da irgendwas sein (was der da oben verhüten möge) und dann hast den Salat für den Rest des Lebens und kannst ständig streiten. Wenn das als Schulunfall festgestellt wird, dann ist das schon mal ein Problem weniger.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Danke dir Stefan.

    Gestern waren wir zur Nachkontrolle im Krankenhaus, Bänder im Sprunggelenk sind auch durch. Klar bei so einem Unfallhergang gibts das quasi inklusive. Wir hatten die Tage ein Gespräch mit dem Klassleiter. Da der Schädiger und seine Raufkumpanen bestätigen er hat beim Fangen das Gleichgewicht verloren unterstellt er ihm keine Absicht somit ist er Fall für Ihn erledigt. Der Unfallort und die Art der Verletzung gibt m.E. die Version niemals her. Man fällt niemals mit gestreckten beim fliegend kommend von der Seite, beim Fußball schon eher wenn ich zur grätsche ansetze. Die Eltern des Verursachers wurden nicht von der Schule informiert.

    Ich hab einfach meine Zweifel an der Version da der Verursacher permanent Scheiße baut. Entschuldigt hat er sich erst nach Aufforderung vom Lehrer.

    Meine Frage nach der fehlenden Pausenaufsicht wurde entgegnete das die Pause vorbei war und alle auf dem Weg rein waren und das sei so alles korrekt und im gesetzlichen Rahmen.

    Er geht m.E. den Weg des geringsten Wiederstandes. Gut, wir geben uns damit nicht zufrieden. Warten nun auf nen Termin bei der Schulleitung.

    Aber so ist das eben heutzutage, da wird aus falschen ideologischen Gründen eben ein Auge zugedrückt und später wundert man sich. Ich kann meine Bekannten nun verstehen warum die Ihre Kinder auf private Schulen schicken. Ich habe die Notwendigkeit bisher nicht gesehen, bisher.

    BMW M3 CSL

  • Schulunfall bleibt Schulunfall. Das muss festgestellt werden, unabhängig von einer individuellen Schuld.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Alles Gute und einen schnellen und kompletten Heilungsverlauf für deine Tochter. Nach deinen ausführlichen Schilderungen wird rechtlich nichts rauskommen. Einzig positiv, wobei positiv in mehrfach „ „ steht ist, dass es als Schulunfall zählt und somit bei der Heilvorsorge das volle Register gezogen werden kann. Schöner wäre es gewesen, wenn das Ganze nixht passiert wäre, keine Frage. Gute und schnelle Besserung an deine Tochter. Alles Gute. ??

  • Schulunfall bleibt Schulunfall. Das muss festgestellt werden, unabhängig von einer individuellen Schuld.

    Da das kein unerheblicher Unfall war, der Verursacher eine entsprechende Historie hat, würde ich die Schulverwaltung (nach dem Gespräch, je nachdem wie dies ausfällt) schriftlich auffordern, den Sachverhalt umfassend und lückenlos aufzuklären. Es geht eben um Verletzung der Aufsichtspflicht, die Aussage zum gesetzlichen Rahmen ist imho Augenwischerei, und um eine Körperverletzung.

    Knowledge is knowing that a tomato is a fruit. Wisdom is knowing not to put it in a fruit salad

  • Absolut! Nur ich befürchte…am Ende wird alles im Sande verlaufen.

    Mag sein. Eine Aufforderung zur Aufklärung kann man aber nicht in die Rundablage P schieben. Da ist Handlungsbedarf. Es müssen dumme Zettel ausgefüllt werden. Und man fragt sich, ob da nicht noch was nachkommt. Vielleicht hilft es wenigstens, dass man zukünftig nicht mehr wegschaut und nichts mehr dahingehend passiert.

    Knowledge is knowing that a tomato is a fruit. Wisdom is knowing not to put it in a fruit salad

  • Welche Nationalität hat denn der Junge?

    Nur weil du geschrieben hast dass da aus ideologischen Gründen ein Auge zugedrückt wird.

    Eines Tages wird dein Leben vor deinen Augen vorüberziehen.
    Sorge dafür, dass es sehenswert ist.

  • Kann und sollte man sicher, hätte für mich aber keine Prio. Bei einem 11-jährigen kommt strafrechtlich eh nichts raus. Schulaufsichtlich muss eine Absicht auch erstmal nachgewiesen werden. Wichtig ist die Absicherung des Schadens, alles andere ist, bei allem Verständnis, letztlich Geplänkel ohne Ergebnis. Sorry wenn ich das so nüchtern betrachte, privat tät ich den Saukrüppel auch lieber gestern als heute übers Knie legen.

    Den Bericht an die Unfallkasse kann man ja entsprechend anfassen. Und wie schon geschrieben, Schmerzensgeld etc. scheitert ja nicht an Absicht oder nicht Absicht. Der Schädiger ist bekannt und streitet es ansich ja nicht ab, nur die Absicht. Schützt aber halt nicht vor Forderungen.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Den Bericht an die Unfallkasse kann man ja entsprechend anfassen.

    Du meinst so, dass die Vorsatz vermuten? Und damit evtl. ein Unfallgutachten anfordern?

    Knowledge is knowing that a tomato is a fruit. Wisdom is knowing not to put it in a fruit salad

  • Ein Anwalt sorgt bei der Schulleitung und dem Amt aber für den entsprechenden Ernst.

    Wie gesagt, falls die Gespräche fruchtlos verlaufen...

    Und der Funke der Freiheit ist glühend erwacht!
    (Theodor Körner)