Führerscheintausch Klasse 3 zu ...?

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  • Servus,

    ich habe noch den alten Klasse 3 FS, da steht u.a. Zweirad bis 50ccm / bis 50kmh. Die neue Klasse nach Tausch ist dann AM, die ist aber nur bis 45 kmh? Die 50ccm Roller die ich kenne sind lt. Schein 49kmh schnell. Dürfte man mit dem AM ja nicht fahren? Gibts dann noch was anderes, jemand ne ahnung?

  • Doch, meines Wissens nach schon weil sich eben die Voraussetzungen geändert haben.

    Gerade in Sachen 40, 45 und 50km/h gibt es in D eh ein heilloses Durcheinander weil in D gabs mal die Beschränkung auf 40km/h, in der DDR AFAIR auf 50km/h und irgendwann wurde mal plötzlich 45km/h ins Spiel gebracht.


    Wenn die Erlaubnisse im Lauf der Zeit eingeschränkt wurden, wie es in Sachen kleinere LKWs passiert ist, gäbe es eine Besitzstandswahrung wie es durch die Zusatzziffern CE 79 etc. vermerkt wird.


    Die Ziffern 79.03 und 04 beziehen sich darauf, dass eben nur max. dreirädrige Fahrzeuge gefahren werden dürfen.


    Wichtig ist: Der FS Klasse 3 beinhaltet die Klasse 4.

    Wenn diese umgetauscht wird, entspricht dies der Klasse AM und die ginge bis 45km/h

    Es ist aber auch die Klasse A1 enthalten und die gilt für Fahrzeuge bis 125ccm, 11kW und einem bestimmten Leistungsgewicht.


    Georg

    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Die Ziffern 79.03 und 04 beziehen sich darauf, dass eben nur max. dreirädrige Fahrzeuge gefahren werden dürfen

    Dreiachsig ?


    GP

    Das Meer geht bis zum Strande und dann verläufts im Sande

  • Hallo ich habe meinen Führerschein 1994 in Niedersachsen gemacht. Nur Klasse 3 damals.


    Wenn ich das richtig lese beim ADAC habe ich bis 19.01.2025 Zeit mit dem Umtausch, und bekomme dann:


    A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L

    CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,

    A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,

    BE 79.06


    Sehr unübersichtlich das ganze… Stimmt das so überhaupt?


    Habe ich hier her: https://www.adac.de/verkehr/ru…/klassen/umtauschtabelle/


    Munter bleiben: Jan Henning

    "Was ist das entwertendste was Sie dem Recht, welches wir respektieren sollen, antun können? - Erlassen und vollstrecken Sie ein Gesetz das des Schutzes unwürdig ist." Akane Tsunemori

  • Ich habe hierzu mal die FS-Stelle angerufen. Die meinen aus der Klasse 3 wird nur AM. Das wären halt nur 45kmh. das jetzt 50 drin steht kann nicht sein :crazy:

  • Ja, prinzipiell darf ich das Ding dann noch fahren, es gibt dann ja aber keinen wirkliche Besitzstandswahrung weil die jetzt eingetragenen 50 einfach auf 45 reduziert werden. Klar sofern es seit 2002 weltweit keine Hersteller mehr gibt die 2 Räder mit 50 kmh bauen und nie mehr geben wird wäre es egal.

  • Hier wird halt seither kein Moped mehr mit 50 zugelassen. Bei den mit 50 zugelassenen wird nichts reduziert.

    Durch die Regelung darfst du mit AM aber die, die bis dahin gebaut wurden, mit 50 fahren.

    Das ist doch Besitzstandswahrung.

  • Klar sofern es seit 2002 weltweit keine Hersteller mehr gibt die 2 Räder mit 50 kmh bauen und nie mehr geben wird wäre es egal

    Auch wenn's in Hinter-Kirgisistan drei Dutzend solcher Hersteller gäbe ist es egal - das Fahrzeug braucht ja für den Verkehr in D eine deutsche Betriebserlaubnis und die gibt's nur für Fahrzeuge mit 45 km/h.

    Grüße
    shneapfla
    B12 - Caddy 59 - Caddy 58 -B6 statt V12
    [X] <- Nail here for a new monitor
    Ich lebe zwar über meine Verhältnisse aber immer noch nicht standesgemäß!!