Hallo Servus zusammen,
Ich habe einen etwas sonderbaren Fall - den ich in der Richtung noch nicht hatte. Damit ich keinen Fehler begehe, würde ich mich über Tipps sehr freuen
Mein Auto habe ich an einen Händler verkauft. Und Ende letzter Woche abgeliefert.
Da ich einen Steinschlag in der Scheibe hatte (die Scheibe hat eine längere Lieferzeit) wurde ein Abzug vom Kaufpreis i.H.v. 300 Euro vereinbart.
Das Auto habe ich zum Händler noch angemeldet hingefahren. Abmeldung erfolgt durch den Händler. Der Kaufpreis wurde gleich überwiesen.
Jetzt ruft mich das Autohaus heute an - in der Nacht wäre die Scheibe gerissen. Das wäre kein großes Problem, da dies ja meine Versicherung tragen müsste.
Sie würden mir die Abtretungserklärung für die Versicherung gerne per Email senden.
Den Steinschlag hatte ich auch gleich nachdem ich ihn hatte nach Rücksprache mit meiner Versicherung vor 3 Monaten von einer Fachfirma
begutachten lassen - die waren der Meinung, dass die Scheibe getauscht werden müsse. Ein Reparaturversuch würde vermutlich die Scheibe
zerstören.
Jetzt frage ich mich, ob die nicht einfach die Reparatur selbst versucht haben, und jetzt doch ne neue Scheibe bezahlen lassen möchten.
Wie seht ihr das ganze? Ist der Gefahrenübergang schon erfolgt? Oder hätte der Händler einen Anspruch?
Besten Dank
viele Grüße