Unterhaltsrecht - Ehescheidung

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  • Hallo Zusammen,


    ich hätte mal eine Frage an euch, da dieses blöde Thema sicher schon einige durchgemacht haben.


    Meine Frau und ich sind nach elf Jahren Ehe einvernehmlich zum Entschluss gekommen, uns scheiden zu lassen. In aller Freundschaft, ohne Streiten und immer zum Wohle unserer beiden Kinder. Da wir uns Anwaltskosten sparen wollen und in allen Themen einig sind, haben wir uns eine gemeinsame Anwältin genommen. Soweit so gut.


    Nun zum eigentlichen Thema:


    Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt.


    Ich: Vollzeit + Erfolgsbeteiligung + Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld mit Steuerklasse 3 ergibt ein unrealistisch hohes Monatsnetto, ist aber so wohl korrekt


    Sie: Teilzeit 20-24 Stunden, kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld, Steuerklasse 5 sehr kleines Netto.


    Ihr ahnt schon, ich darf erstmal brutal viel Trennungsunterhalt blechen. Und zwar so viel, dass ich mir hier in der Region nicht mal mehr eine kleine Bude leisten kann. Zwei Zimmer kosten 1000 EUR warm und ca. 1400 bleiben mir. Kinderbetreuung im 50/50 Wechselmodell.....


    Wie sieht das mit dem nachehelichen Unterhalt aus? Ich weiß nur, dass sie wohl ca. vier Jahre unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf hätte. Unsere Anwältin hab ich so verstanden, dass der Betrag vom Trennungsunterhalt wohl für die vier Folgejahre identisch bleibt, was mein absoluter Ruin wäre. Könnt ihr das so bestätigen oder liege ich seit vier Nächten umsonst schlaflos im Bett? :(


    Meine noch Frau hat wegen der Ehe keine Nachteile erfahren a la Karriereknick, Studium abbrechen etc. Sie war Einzelhandelskauffrau und ist es bis heute. Google spuckt auch nur schwammige Antworten aus.

    Anwältin ist leider gerade im Urlaub.


    Bringt mir doch mal Licht ins dunkel mit hoffentlich positiven Antworten.


    Vielen lieben Dank :)

  • gemeinsame Anwältin

    Ich dachte immer ein Anwalt vertritt eine Partei? So war das bei meiner Scheidung jedenfalls. Gemeinsam gab es damals nicht, das wurde nur suggeriert.


    Warum arbeitet sie nicht Vollzeit?

    Verbrennungsmotoren sind überlebenswichtig :zf: Dinosaurier hatten keine - Zack, ausgestorben :hi:

  • Ich kann mich Martin nur anschließen. Ein gemeinsamer Anwalt = Ja, wenn alles klar ist, keine Kinder, kein Unterhalt. Nix Streitbares. Dann von mir aus. War bei mir so. Beide voll berufstätig, ziemlich identische Gehälter, kurze Ehezeit, Unterhaltsverzicht möglich und von beiden Seiten gewollt. Alle gemeinsamen Güter einvernehmlich außergerichtlich geregelt. Zweiter Anwalt nur für den Gerichtstermin, sofortige Urteilsannahme und Wirksamkeit mit Verkündung des Urteils. Bei euch würde ich mir schleunigst einen eigenen Anwalt nehmen. Nur der kann und darf dich individuell beraten und deine - und nur deine - Interessen vertreten. Aufgrund deiner Schilderung IHMO erforderlich.

  • Ich bin nicht verheiratet oder geschieden.


    Ein guter Freund wurde voriges Jahr geschieden mit gemeinsamer Anwältin - aber das war auch extrem einfach, Kinder groß, keine Immobilie, kein Vermögen, beiderseitiger Unterhaltsverzicht, beide arbeiten Vollzeit weiter.


    Aber hier riecht es nach Ärger.


    Eigenen Anwalt nehmen, auch wenn der die Hand aufhält.


    Und versuchen, sich weiter fair zu verhalten, und zwar beide Seiten, einen Rosenkrieg braucht niemand (außer die Anwälte).

    Grüße Peter

  • Ab Trennung kannst du doch Steuerklasse 1 bzw. 2, je bei wem die Kinder zugeordnet sind, wählen.


    GP

    Das Meer geht bis zum Strande und dann verläufts im Sande

  • Danke schon mal für die ersten Antworten.


    Prinzipiell geb ich euch mit dem eigenen Anwalt Recht, allerdings würde ich den nur als "Ultima Ratio" ziehen, wenn ich wirklich offensichtlich verar...... würde. Ein eigener Anwalt würde unweigerlich zum Rosenkrieg führen, was keiner will.


    Auf den Zugewinn (kein Ehevertrag), sowie die eheliche Wohnung (zur Miete) und auf meine zwei Autos verzichtet sie, wird noch notariell festgehalten. Sorgerecht der Kinder ist wie gesagt 50/50. Sie stockt aktuell die Stunden auf und ist ja auch nach der Scheidung "verpflichtet" wieder in Vollzeit zu gehen.


    Prinzipiell ist alles geregelt, möchte nur wissen, für was ich nach der Scheidung noch verpflichtet bin. Eigentlich doch nichts, da wir die Kinder im Wechselmodell betreuen, sie wieder Vollzeit arbeiten geht bzw. das auch muss und auch sonst hat sie ja durch die Ehe wie oben genannt keine Nachteile erfahren.

  • Ich sehe da Ungemach auf dich zukommen, bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf :m:

    Eines Tages wird dein Leben vor deinen Augen vorüberziehen.
    Sorge dafür, dass es sehenswert ist.

  • Prinzipiell ist alles geregelt, möchte nur wissen, für was ich nach der Scheidung noch verpflichtet bin. Eigentlich doch nichts, da wir die Kinder im Wechselmodell betreuen, sie wieder Vollzeit arbeiten geht bzw. das auch muss und auch sonst hat sie ja durch die Ehe wie oben genannt keine Nachteile erfahren.

    Habe gerade mal meine Frau gefragt.

    Trennungsunterhalt musst du bis zur rechtskräftigen Scheidung bezahlen, danach nicht mehr.

    Dann halt nur noch den Kinderunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

    Eines Tages wird dein Leben vor deinen Augen vorüberziehen.
    Sorge dafür, dass es sehenswert ist.

  • Habe gerade mal meine Frau gefragt.

    Trennungsunterhalt musst du bis zur rechtskräftigen Scheidung bezahlen, danach nicht mehr.

    Dann halt nur noch den Kinderunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

    Der Kinderunterhalt entfällt, da beide zu gleichen Teilen das Sorgerecht haben und die Kinder zu gleichen Anteilen betreut werden.


    Wäre ja eine gute Nachricht, wenn ich nach der rechtskräftigen Scheidung nichts mehr an Unterhalt an sie zahlen muss.

  • Der Kinderunterhalt entfällt, da beide zu gleichen Teilen das Sorgerecht haben und die Kinder zu gleichen Anteilen betreut werden.


    Wäre ja eine gute Nachricht, wenn ich nach der rechtskräftigen Scheidung nichts mehr an Unterhalt an sie zahlen muss.

    Ich frage sie morgen noch mal dazu.

    Sie macht die Löhne für ca. 600 Beschäftigte in einer großen Firma, da werden schon öfters mal solche Fragen von den Mitarbeitern an sie gerichtet.

    Eines Tages wird dein Leben vor deinen Augen vorüberziehen.
    Sorge dafür, dass es sehenswert ist.

  • Auf den Zugewinn (kein Ehevertrag), sowie die eheliche Wohnung (zur Miete) und auf meine zwei Autos verzichtet sie, wird noch notariell festgehalten.

    Wenn das so ist würde ich auch auf getrennte Anwälte tunlichst verzichten :hehe:


    Also scheidet ihr euch vor dem Notar, nicht vor Gericht.

    M&M Kreditkarte + Online Zahlung bei der Zentralen Bußgeldstelle = Vielfliegermeilen für Tiefflug auf der Autobahn :D:top:

  • Der Kinderunterhalt entfällt, da beide zu gleichen Teilen das Sorgerecht haben und die Kinder zu gleichen Anteilen betreut werden.

    Meines Wissens nach kann bei grob unterschiedlichen Einkommen durchaus ein Kindesunterhalt berechnet werden <-- ohne Gewähr. https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php

    Verbrennungsmotoren sind überlebenswichtig :zf: Dinosaurier hatten keine - Zack, ausgestorben :hi:

  • Genau. Und den kann man nicht mal mit einem Ehevertrag wirksam ausschließen.

    Da geht's ja auch um Geld der Kinder und nicht um Geld für den geschiedenen Partner! ;)

    Grüße
    shneapfla
    B12 - Caddy 59 - Caddy 58 -B6 statt V12
    [X] <- Nail here for a new monitor
    Ich lebe zwar über meine Verhältnisse aber immer noch nicht standesgemäß!!

  • Derzeit belaufen sich die Berechnungen für den Trennungsunterhalt folgendermaßen.


    Zahlen sind verändert, aber im Verhältnis zueinander gleich


    Ehefrau erhält 425 EUR für sich

    Ehefrau erhält für Kind 1 (10 Jahre) 75 EUR Versorgungsausgleich

    Ehefrau erhält für Kind 2 (8 Jahre) 295 EUR

    Versorgungsausgleich


    Summe 795 EUR pro Monat.


    Somit dürfte sie Stand jetzt im Monat mit Lohn, Kindergeldanteil und Unterhalt ca. 2000 EUR netto zur Verfügung haben.


    Da in mein Jahresgehalt die Sonderzahlungen einfließen, welche sich aber nur auf drei Monate im Jahr belaufen, ist mein berechnetes Netto über 1000 EUR höher, als es tatsächlich in den anderen neun Monaten ist. Mir bleiben somit nach Abzug des Unterhalts noch ca. 1400 netto im Monat bei ab Januar Steuerklasse 1. Davon muss ich Miete, Strom, Telefon/Internet, Lebensmittel, Benzin bezahlen ( nördl. Münchener Umland) :D:D:D . Kurzum, ein Jahr Trennungsunterhalt kann ich überbrücken, sollten die Beträge aber auch für die nachfolgenden vier Jahre "nachehelichen Unterhalt" gelten, bin ich abgebrannt. Das heißt ich müsste umziehen und zwar nicht innerhalb der Region, da derzeit eine zwei Zimmer Wohnung mit 50qm das gleiche kostet wie unsere aktuelle 4 Zimmer mit 90qm, sondern müsste entweder Richtung bayr. Wald umziehen oder in die neuen Bundesländer.

    Da kann ich dann mit meinem mindestbehalt von 1200 EUR bestehen, hätte aber meine Kinder quasi "verloren", was ich nicht möchte.


    Nebenjob bin ich gerade auf der Suche, nur beisst sich da der Hund selbst in den Schwanz bisher, da es entweder Arbeitszeiten sind, wo ich meinem Hauptberuf nachgehe oder es ist unflexibel Montag bis Freitag, wo ich aber je zwei oder drei Tage die Kinder betreuen soll.


    Wenn jemand im nördlichen Münchner Umland etwas flexibles kennt, wo ich wechselnd jedes zweite Wochenende und unter der Woche wechselnd je Montag, Dienstag und je Mittwoch, Donnerstag, Freitag anpacken kann, gerne PM.


    Eins muss man mir aber noch erklären, auch wenn es rechtlich wohl korrekt ist.


    Wieso muss ich meiner Frau so viel bezahlen, dass sie netto viel mehr zur Verfügung hat als ich, obwohl wir beide die gleichen Lebenshaltungskosten haben. Würde ja nichts sagen, wenn das so berechnet würde, dass nach Abzug des Unterhalts beide meinetwegen gleich 1700 Netto haben, aber 1400 zu 2000 zu ungunsten des "Zahlungspflichtigen" will mir nicht in den Kopf. :(

  • Würde auch erwarten dass am Ende beide gleich viel haben müssten in dem Fall, jedenfalls nicht dass einer so viel zahlen muss dass er am Ende weniger hat... (bin aber kein Anwalt, nur aus dem was ich so von anderen mitbekommen habe)

    Da in mein Jahresgehalt die Sonderzahlungen einfließen, welche sich aber nur auf drei Monate im Jahr belaufen, ist mein berechnetes Netto über 1000 EUR höher, als es tatsächlich in den anderen neun Monaten ist.

    Ist das berechnete Netto das was du in den drei Monaten mit Sonderzahlungen hattest?


    Oder ist es quasi der Durchschnitt aus dem gesamten Jahr? Und bekommst du die Sonderzahlungen jedes Jahr in der Höhe oder war das einmalig?


    In letzterem Fall könnte es so doch stimmen, übers Jahr betrachtet hättest du ja mit den Sonderzahlungen dann wieder deutlich mehr zur Verfügung...

    Gruß Mathias (formerly known as Mathias386)


    Für einen Fahrzeugtyp, wie ihn der BMW 7er und seine nationalen wie internationalen Wettbewerber darstellen, sind rund 135 kW (gut 185 PS) angemessen und selbst bei sportlichsten Ansprüchen mehr als ca. 185 kW (rund 250 PS) nicht erforderlich.

    (aus einem BMW-Prospekt von 1980, gefunden bei www.7-forum.com)

  • Für die Sonderzahlungen wurden die letzten drei Jahre als Durchschnitt genommen und dann sozusagen auf die zwölf Monate Jahresdurchschnitt addiert. Zwei der drei Sonderzahlungen sollten immer ident bleiben, da Tarifvertrag, Erfolgsbeteiligung schwankt oder kann auch ganz entfallen.

  • Wenn du dann mehr raus holst hast du doch auch mehr....ich würde eher schauen Gas zu geben und den Bonus zu maximieren als mir mit nem Nebenjob ins Bein zu schießen. Oder gleich den Job komplett wechseln ist aktuell sehr lukrativ.

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