Hi
Frage steht ja schon oben: Das KFZ wird abgemeldet, der Käufer nimmt den Wagen an der Zulassungsstelle in Empfang und fährt mit den ungestempelten Kennzeichen in einen ganz anderen Landkreis. Die Versicherung und Steuer für diesen Tag wird ja noch berechnet. Also sollte eine solche Fahrt erlaubt sein. Im Netz finde ich dazu nur folgende flauschige Worte weniger offiziellen Charakters:
Zitatdie Rückfahrt nach der Abmeldung des Fahrzeugs, also mit ungestempelten Kennzeichen, ist innerhalb des gleichen Tages erlaubt.
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Rückfahrten nach der Abmeldung sind ohne Beschränkung des Umkreises bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung zulässig.
Ist das so, jemand Infos?
Gruß&Danke
Martin