Wechsel der Dienstwagen-Besteuerung für Fahrten von und zur regelm. Arbeitsstätte in der Est.-Veranlagung

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  • Ich möchte Euch hier an meinen Erfahrungen im Kampf gegen das Finanzamt teilhaben lassen.


    Es geht dabei um die Besteuerung des Dienstwagens. Allerdings nicht um die 1%-Regelung sondern um die Fahrten von und zur regulären Arbeitsstätte, die im allgemeinen mit 0,03% vom BLP pro Entfernungs-km und Monat als geldwerter Vorteil versteuert wird.


    Alternativ kann dieser Vorteil allerdings auf mit 0,002% vom BLP pro Entfernungs-km und Fahrt versteuert werden.


    Die Wahl der Besteuerungsmethode obliegt grundsätzlich dem Besteuerten und kann immer nur pro Fiskaljahr ausgeübt werden, sprich ein Wechsel (z.B. ein Monat so, den nächsten wieder anders) ist ausgeschlossen.


    Maßgeblich hierfür sind der §8 EstG und die Anwendungserlasse des BMF von 2010 (BMF IV C 5 S 2334/08/10010 BStBl 2011 vom 1.4.2011 (Punkt 3.2. Anwendung der BFH-Rechtsprechung im Veranlagungsverfahren) und von 2018 (IV C 5-S 2334/18/10001 Rz 10).


    Insbesondere geht es in dem Streit um den Punkt, dass der Arbeitgeber den gwV grundsätzlich mit der 0,03%-Regel versteuert und der Steuerpflichtige damit darauf angewiesen ist, den Wechsel von pauschalen Monats-Besteuerung auf die Tages-Besteuerung im Nachhinein in der Veranlagung zu vollziehen, was so seine Tücken birgt, wie man in den folgenden Beiträgen erkennen kann.


    Das Problem: Das für uns zuständige Finanzamt Erding fordert für die nachträgliche Anwendung der Tagesbesteuerung grundsätzlich ein komplettes Fahrtenbuch für das Dienstfahrzeug. Soweit mir bekannt, fordern das auch die Finanzämter FS und EBE, nicht aber das FA RO. Außerdem ist von der Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches in den o.e. BMF-Anwendungserlassen überhaupt keine Rede.


    Da dies alle Dienstwagen-Fahrer betrifft und besonders in den Corona-geprägten Jahren 2020/21 ziemlich relevant werden dürfte, habe ich Martin gebeten dafür einen eigenen Thread erstellen zu dürfen in dem nur meine Sachbeiträge erscheinen.


    Außer der Einleitung, werde ich dann nachfolgend nur die Bescheide und Schriftsätze in chronologischer Reihenfolge einstellen und ggf. einen erklärenden Kommentar dazu.


    Die Diskussion darüber können wir dann in einem anderen Thread durchführen. Das hat den Sinn, dass sich ggf. Interessierte/Betroffene ein Bild vom Ablauf machen können, ohne sich erst durch zig Seiten mehr oder weniger sachbezogener Kommentare wühlen zu müssen.

  • Fangen wir mal mit Endergebnis an:


    Wir haben die Klage zu 100% gewonnen und das Urteil ist mittlerweile auch rechtskräftig geworden.


    Urteil.pdf

  • Kleiner Gag am Rande noch:


    In meinem Leben habe ich schon gezwungermaßen mehrere Prozesse durchgestanden.

    Der Erste und Einzige, den ich zu 100% gewonnen habe, war der, zu dem ich keinen Anwalt genommen habe.

    Das stimmt mich irgendwie bedenklich.....

  • Coole Gestaltungsoption:


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    Viele Grüße
    Oliver