Wir wissen nicht woher, aber ein Rücklicht am Wohnwagen hat eine Macke. Wird natürlich getauscht. Blöderweise hat es gerade imi Camping-Bereich für Teile aller Art teils lustige Lieferzeiten. Blöderweise zum Zweiten muss die Kiste zur Hauptuntersuchung bevor ich sie wieder wegparke und ich will das Riesenteil nicht drei Wochen vor der Tür stehen haben bis die Leuchte vielleicht mal da ist. Wird man mit sowas noch durchgelassen als geringer Mangel oder ist das ein Ausschlussgrund? In der Kammer ist nicht mal was drin, das ist für die (nicht vorhandene) Nebelschlussleuchte eigentlich.