Muss nicht, Versorger dürfen auch eine Vereinfachungsregel anwenden, mit dem Steuersatz bei Ende des LeistungsZeitraums.
Es schadet aber auch nicht, mal eine Zwischenablesung durchzuführen ...
Mein Stromversorger (Maingau Energie) schreibt:
ZitatSofern das Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen wird, werden wir die Reduzierung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben. Wir sind diesbezüglich bereits in der Umsetzung.