Erste Erfahrungen heute:
BMW-Leasingrate: ja , korrekt
Rechnung zu einer Lampe, die ich online bestellt habe: Nein. Mwst-Asusweis = 16%, Rechnungs und Leistungsdatum 1.7., Preis aber der Gleiche wie bei Bestellung am 29.6.
Erste Erfahrungen heute:
BMW-Leasingrate: ja , korrekt
Rechnung zu einer Lampe, die ich online bestellt habe: Nein. Mwst-Asusweis = 16%, Rechnungs und Leistungsdatum 1.7., Preis aber der Gleiche wie bei Bestellung am 29.6.
Irgendwie müssen die Kosten für der Käse ja wieder rein kommen.
Da muss man sich wohl immer beschweren...habe den Fall mit einer Waschmaschine, die heute geliefert wurde.
Irgendwie müssen die Kosten für der Käse ja wieder rein kommen.
Wie ist das gemeint? Wenn der Unternehmer 19% nimmt, dann schuldet er dem Finanzamt 19% nach §14c Ustg. Verlierer ist also der Kunde, Gewinner nur das Finanzamt.
Irgendwie müssen die Kosten für der Käse ja wieder rein kommen.
Die Kosten für einen Online-Shop sollten sich im niedrigen ein-stelligen Bereich bewegen.....
In der Firma meiner Frau gab es vor ein paar Tagen ein Rundschreiben, was denn alles zu beachten ist, insgesamt 7 Seiten. Offensichtliche Sachen, so wie Abonnements oder Handwerksleistungen die im Juni bestellt und jetzt ausgeführt werden. Aber auch Sonderfälle wie z.B. ein Restaurantbesuch, der vor dem 01.07. beginnt und länger als bis Mitternacht dauert. Früher gab es für solche Fälle in den Ausführungsbestimmungen Vereinfachungen, aktuell wohl nicht.
Jedenfalls sehr viel Effekt und Arbeitsbeschaffung für einen zu vernachlässigen Effekt.
Wir haben 15 Seiten bekommen...und da sind nichtmal Spezialfälle drin, praktisch nur übliche Geschäfte wie Abschlagsrechnungen, Milestones, etc...
Die Kosten für einen Online-Shop sollten sich im niedrigen ein-stelligen Bereich bewegen.....
Ja genau.
Kannst du bitte unseren Shop hosten und pflegen? Ich zahl dir das 10.fache
Wie ist das gemeint? Wenn der Unternehmer 19% nimmt, dann schuldet er dem Finanzamt 19% nach §14c Ustg. Verlierer ist also der Kunde, Gewinner nur das Finanzamt.
Ich lese bei Detlev das 16% ausgewiesen worden und somit der Händler mehr netto hat.
Ob es reicht um die 2-maligen Umstellungskosten zu decken... keine Ahnung.
Ich hab schon die ersten Fehler auf Lieferantenseite. Da wir Eingangsrechnungen normal elektronisch (xml) einlesen und nur netto kontrollieren, müssen wir jetzt jede Rechnung händisch prüfen ob der Steuersatz stimmt. Im Zweifel muss ich jede Position des elektronischen Einkaufsbeleg ändern, falls der Steuersatz falsch ist. Der aktuelle Fehler = 0 Steuer weil die Programmierer auch Fehler machen.
Dazu kommt dann Reklamation, Storno, neue Erfassung als zusätzlicher Aufwand.
Auch das Finanzamt schafft es nicht. Sehr wahrscheinlich wird es für die Voranmeldung keinen neuen Steuersatz 5/16 geben.
Ja genau.
Kannst du bitte unseren Shop hosten und pflegen? Ich zahl dir das 10.fache
Es ging ja nicht um das komplette hosten eine Online-Shops, sondern um die Anlage eines neuen Mwst-Kz mit Gültigkeitsdauer 1.7.-31.12.20 und falls der Shop auch neben Lampen mit Lebensmitteln handelt, müsste er tatsächlich noch zweites Mwst.-Kennzeichen anlegen. Das betrifft erstmal den Verkauf.
Das die Sache auf der Rechnungseingangsseite (auch da werden ja 1 oder 2 neue Vst-Kz angelegt) weitaus Fehler anfälliger bzw. Kontrollintensiver ist, ist mir auch klar.
Es ging ja nicht um das komplette hosten eine Online-Shops, sondern um die Anlage eines neuen Mwst-Kz mit Gültigkeitsdauer
Auch diese Funktion muss programmiert und der Programmierer bezahlt werden. Nicht jeder Shop hatte die Möglichkeit inklusive den Steuersatz über Nacht zu wechseln.
Auch unser Support von Shop und Warenwirtschaft war seit dem Beschluss permanent am testen und programmieren damit es funktioniert. Die werden nicht vom lieben Gott bezahlt sondern von den Nutzern zu den ich auch gehöre.
Erste Erfahrungen heute:
BMW-Leasingrate: ja , korrekt
Rechnung zu einer Lampe, die ich online bestellt habe: Nein. Mwst-Asusweis = 16%, Rechnungs und Leistungsdatum 1.7., Preis aber der Gleiche wie bei Bestellung am 29.6.
Erscheint mir alles korrekt zu sein. Mit BMW lautet der Leasingvertrag auf Nettorate + USt, bei dem Webshop kaufst Du für den ausgewiesenen Bruttopreis. Es sei denn, das war ein B2B-Shop.
Ist aber schon genial, was man so mit der Umstellung erlebt. Großer Lieferant schreibt bei vereinbarten Nettopreisen sinngemäß "ja gut, Steuersatz ist zwar umgestellt, aber um es Ihnen zu erleichtern, lassen wir die Bruttopreise einfach unverändert, neh?". Ja, klar...
Erscheint mir alles korrekt zu sein. Mit BMW lautet der Leasingvertrag auf Nettorate + USt, bei dem Webshop kaufst Du für den ausgewiesenen Bruttopreis. Es sei denn, das war ein B2B-Shop.
Ist schon klar. Deshalb ja auch die Überschrift....
Wobei der gesamte Einzelhandel ja auch grundsätzlich Brutto auspreist für die Endkunden. Und da sollte ja nach Meinung unserer Regierung die große Entlastung stattfinden.
Ist aber schon genial, was man so mit der Umstellung erlebt. Großer Lieferant schreibt bei vereinbarten Nettopreisen sinngemäß "ja gut, Steuersatz ist zwar umgestellt, aber um es Ihnen zu erleichtern, lassen wir die Bruttopreise einfach unverändert, neh?". Ja, klar...
DAS wiederum ist wohl eher nicht nicht korrekt.
DAS wiederum ist wohl eher nicht nicht korrekt.
Och, da war sogar ein "Fragebogen" dabei, wo wir ankreuzen konnten, dass wir den Vorschlag akzeptieren. Ob einen manche Leute für blöd halten, frage ich...
Im B2B würde ich sowas eher als Scherzfrage auffassen
bei dem Webshop kaufst Du für den ausgewiesenen Bruttopreis. Es sei denn, das war ein B2B-Shop.
Also bei jedem mir bekannten Shop außer Amazon bekomme ich die MwSt ausgewiesen...ist das ein Fehlgedanke?
Im B2B würde ich sowas eher als Scherzfrage auffassen
Ich kenne (leider) Purchaser, die das nicht als Scherz ansehen und einfach der Einfachheit halber zustimmen...
Da muss man sich wohl immer beschweren...habe den Fall mit einer Waschmaschine, die heute geliefert wurde.
es kommt auf den Leistungszeitpunkt an
steuerlich gilt der Zeitpunkt des Versandbeginns als Leistungszeitpunkt.
Wenn der Kühlschrank gestern verladen wurde gelten noch die 19%
es kommt auf den Leistungszeitpunkt an
steuerlich gilt der Zeitpunkt des Versandbeginns als Leistungszeitpunkt.
Wenn der Kühlschrank gestern verladen wurde gelten noch die 19%
Doch nicht bei DAP???
Doch nicht bei DAP???
Doch. Immer. Bin selber kein Steuerfuzzi, aber die arme Sau die das alles umsetzen und einstellen muß.
Für uns (Baustoffhandel) gilt: Zeitpunkt der Verladung auf den LKW.
Das ist sogar eigentlich Verbraucherfreundlich; ich mein wann ist jemals die MWSt gesunken ?
habe eine Quelle gefunden
ZitatVielmehr verfügt das BMF nun auch konsequent, dass die zwingende Bestimmung des Leistungszeitpunkts bei Transportbeginn nicht nur für Zwecke der Rechnungslegung, sondern auch für die Steuerentstehung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG maßgebend sei.
es kommt auf den Leistungszeitpunkt an
steuerlich gilt der Zeitpunkt des Versandbeginns als Leistungszeitpunkt.
Wenn der Kühlschrank gestern verladen wurde gelten noch die 19%
Das würde ich so nicht stehen lassen wollen.
Der Leistungszeitpunkt ist nach meiner Erfahrung der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Im B2B ist dieser Zeitpunkt teil der Lieferbebindungen (so im Auslandsgeschäft nicht irgendwelchen gesetzlichen Regularien greifen (bspw. Lieferungen nach Russland)). Im B2C im Onlinehandel müsste der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs m.M.n. immer mit der Lieferung beim Kunden zusammen fallen.