Frage zu Kündigung während Kurzarbeit:
Ich habe nach 15 Jahren fristgerecht 6 Wochen vor Quartalsende (30.06) mein Arbeitsverhältnis gekündigt.
Seitdem bin ich pro Woche auf Wunsch meines Arbeitgebers ein bis zwei Arbeitstage in der Firma.
Heute kommen Sie auf mich zu, ich müsste jetzt jeden Tag arbeiten, da ich nach Kündigung in der Kurzarbeit keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld habe. Grundsätzlich ja auch kein Problem aber Hallo? Warum hat man mir das nicht gleich mitgeteilt? Bin jetzt quasi zwei Wochen daheim gewesen obwohl ich hätte arbeiten müssen/können.
Jetzt kommt’s: Jetzt stehen auf meinem Urlaubskonto noch 14 Tage Resturlaub. Jetzt wollen die mir den Urlaub rückwirkend auf die Kurzarbeitstage verrechnen? Dürfen die das?
Das ist doch ein Versäumnis vom AG mir am Tag der Kündigung nicht zu sagen, dass ich jetzt wieder 100% anwesend sein muss?
Noch was: darf mir mein AG meinen Resturlaub verplanen?
Gruß
Balko