Frage zu Kündigung während Kurzarbeit

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  • Frage zu Kündigung während Kurzarbeit:


    Ich habe nach 15 Jahren fristgerecht 6 Wochen vor Quartalsende (30.06) mein Arbeitsverhältnis gekündigt.


    Seitdem bin ich pro Woche auf Wunsch meines Arbeitgebers ein bis zwei Arbeitstage in der Firma.


    Heute kommen Sie auf mich zu, ich müsste jetzt jeden Tag arbeiten, da ich nach Kündigung in der Kurzarbeit keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld habe. Grundsätzlich ja auch kein Problem aber Hallo? Warum hat man mir das nicht gleich mitgeteilt? Bin jetzt quasi zwei Wochen daheim gewesen obwohl ich hätte arbeiten müssen/können.


    Jetzt kommt’s: Jetzt stehen auf meinem Urlaubskonto noch 14 Tage Resturlaub. Jetzt wollen die mir den Urlaub rückwirkend auf die Kurzarbeitstage verrechnen? Dürfen die das?


    Das ist doch ein Versäumnis vom AG mir am Tag der Kündigung nicht zu sagen, dass ich jetzt wieder 100% anwesend sein muss?


    Noch was: darf mir mein AG meinen Resturlaub verplanen?


    Gruß

    Balko

  • Das war mir klar. Hab mich evtl ein bisschen falsch ausgedrückt. Ich wollte wissen ob die mir rückwirkend meinen Urlaub auf diese nicht gearbeiteten Kurzarbeitstage buchen dürfen. Und wenn nicht, ob die mir vorschreiben können wann ich meinen Resturlaub in der verbleibenden Zeit nehme.

  • Das mit dem Urlaub geht m.E. nur dann, wenn er auch in der Vorausplanung in dieser Zeit war.

    Das Schweigen wäre ein Eingeständnis, die Rechtfertigung eine Antwort auf den Verdacht. So verfahren alle Diktaturen mit ihren Gegnern.


    Jörg Baberowski

    Einmal editiert, zuletzt von tom01 ()

  • Das mit dem Urlaub geht m.E. nur dann, wenn er auch in der Vorauspalnung in dieser Zeit war.

    Nein, bei einer Kündigung muss üblicherweise der anteilige Resturlaub genommen werden.

    Wenn es betrieblich nicht möglich ist, darf er auch ausbezahlt werden.


    Es ist dem neuen AG ja nicht zuzumuten z.B. 6 Wochen Jahresurlaub zu gewähren, wenn der AN erst zum 1.12 anfängt und er noch den vollen Anspruch hätte.


    Resturlaub bei Kündigung - Was sind meine Ansprüche?


    Aufpassen:

    Bei Kurzarbeit "Null" dürfen auch Urlaubsansprüche gestrichen werden:


    Kurzarbeit "Null": Kein Urlaubsanspruch nach EU-Recht | Personal | Haufe