Arbeitszeitregelung Teilzeit/Feiertage

Registrierte und angemeldete Benutzer sehen den BMW-Treff ohne Werbung Hier registrieren oder anmelden!
  • Man hat dann systemtechnisch eine 5 Tage-Woche.

    Entweder hat man das System 2,4h Tag und entsprechende Verrechnung der Stunden, oder man hat 2-Tage-Woche.

    Das bezieht auch den Urlaub mit ein. Alles andere gibt schon wieder Diskussionsmöglichkeiten.

    Nein, bei uns in der Personalbuchhaltung haben die Teilzeitkollegen bei ihrem monatlichen Ausdruck des Zeitguthabens dann an zwei Tagen 6 Sollstunden drin stehen und als Urlaubsanspruch dann aber auch nur 12 Urlaubstage.

    Für einen ganzen Gleittag werden dann aber auch nur 6 Stunden benötigt.

    Ist in SAP so vorgesehen.

  • Sie könnte bei dem Beispiel ja auch Dienstag 6h und Mittwoch 3,6h arbeiten, dann würd's auch passen.

    Der Vorteil ist, dass anteilsmäßig dafür aber auchFeiertage gerechnet werden, an denen sie eh nicht arbeiten würde.

  • Nein, bei uns in der Personalbuchhaltung haben die Teilzeitkollegen bei ihrem monatlichen Ausdruck des Zeitguthabens dann an zwei Tagen 6 Sollstunden drin stehen und als Urlaubsanspruch dann aber auch nur 12 Urlaubstage.

    Für einen ganzen Gleittag werden dann aber auch nur 6 Stunden benötigt.

    Ist in SAP so vorgesehen.

    Und bei uns ist das eben anders.

  • Sie könnte bei dem Beispiel ja auch Dienstag 6h und Mittwoch 3,6h arbeiten, dann würd's auch passen.

    Der Vorteil ist, dass anteilsmäßig dafür aber auchFeiertage gerechnet werden, an denen sie eh nicht arbeiten würde.

    Achso ok verstehe

    Alle sagen man solle ein E-Auto kaufen! OK, ich finde sicherlich noch ein paar nette E46, E39, E60... :cool:

  • Irgendwie komme ich hier nicht mit. Als normaler 40h Arbeitnehmer muss ich doch auch nix rein/nacharbeiten nur weil ein Feiertag war. Bleiben wir beim Beispiel Feiertag = Donnerstag. Die 9,6 Stunden sind 3,5 Stunden mehr als sie an dem Dienstag normalerweise arbeitet (6h). So lange hat der Kindergarten gar nicht offen und theoretisch ist das Kind an anderen Tagen vielleicht gar nicht betreut. Der 40h Mensch hätte damit ja kein Problem. Der arbeitet 32 Stunden an 4 Tagen und muss nirgends länger machen.

    Ein vollzeit Abeitnehmer arbeitet in einer Woche mit Feiertag 20% weniger Stunden.

    Deine Frau will in einer Woche mit Feiertag 50% weniger Stunden arbeiten.

    Ist das gerecht?

  • Ein vollzeit Abeitnehmer arbeitet in einer Woche mit Feiertag 20% weniger Stunden.

    Deine Frau will in einer Woche mit Feiertag 50% weniger Stunden arbeiten.

    Ist das gerecht?

    Das ist sicher nicht gerecht, allerdings gibt's dann aber auch mal denn Fall, dass sie 100% arbeitet obwohl ein Feiertag ist.

    Und das ungerechte ist eben, dass dies sich wohl nie die Waage halten wird. Einer hat einen Nachteil - AG oder AN.

    Deshalb ist die Prozentregelung einfach sauberer und gerechter.

  • Hi,


    ich kenne auch Regelungen wie:


    Die Arbeitstage sind grundsätzlich Dienstags und Freitags. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen notwendig

    ist und beide Parteien zustimmen.


    Das ist dann flexibel, aber mit Grundsatz bei Feiertagen!


    Gruß


    Thorsten

    Deshalb wird man ja auch nirgends aus der Kneipe geschmissen. Wer dort andere Gäste aber dauerhaft und ständig nervt muss irl. mit paar aufs Maul rechnen. Hier geht das ja leider kaum aufgrund der Entfernung

  • Die Arbeitstage sind grundsätzlich Dienstags und Freitags. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen notwendig

    ist und beide Parteien zustimmen.

    Und wenn nicht, wie in diesem Fall?

    Greift dann das Direktionsrecht?

    Dann hätte man diesen Passus auch gleich weglassen können.

    Tolle Wurst :thumbdown:


    Grundsätzlich herrscht - auch bei Arbeitsverträgen - sofern es keine Tarifvorgaben oder Betriebsvereinbarungen gibt, Vertragsfreiheit.

    Wenn sich AG und AN einig sind, kann man alles in einen Vertrag schreiben, solange es nicht verboten oder sittenwidrig ist.


    Und selbst dann kann man es reinschreiben, es gilt halt nur nicht ... :p

    2 Mal editiert, zuletzt von Cephalopod ()

  • Was für ein alberner Vertrag. "Nach Absprache...." das heißt, was tut man denn, wenn es keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zu dem Thema gibt?

    Ich schreibe immer flexibel im Rahmen der Öffnungszeiten.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Und wenn nicht, wie in diesem Fall?

    Greift dann das Direktionsrecht?

    Dann hätte man diesen Passus auch gleich weglassen können.

    Tolle Wurst :thumbdown:

    Du kannst ja nicht alles haben und am Ende auch noch den Arbeitstag immer da hinlegen wo der Feiertag ist.

    Und nein, man kann den Passus nicht weglassen, sonst gibt es beim nächsten Chef die Möglichkeit erst gar nicht.

    Der von mir formulierte Satz kommt halt dem gelebten der Frau des Threaderstellers am nächsten und hätte

    keine Probleme verursacht in Bezug auf den Feiertag.

    Machen was man will kann man damit aber nicht, aber das ist auch selten der Sinn eines Vertrages zwischen 2 Parteien


    Gruß


    Thorsten

    Deshalb wird man ja auch nirgends aus der Kneipe geschmissen. Wer dort andere Gäste aber dauerhaft und ständig nervt muss irl. mit paar aufs Maul rechnen. Hier geht das ja leider kaum aufgrund der Entfernung

  • Der von mir formulierte Satz kommt halt dem gelebten der Frau des Threaderstellers am nächsten und hätte

    keine Probleme verursacht in Bezug auf den Feiertag.

    Echt?

    Der Chef sagt: es gibt betriebliche Gründe, dass der MA nicht am (eigentlich freien) Feiertag, sondern einen Tag danach arbeiten muss.

    Der MA sagt: dann arbeite aber nicht, mein Arbeitstag wäre eigentlich der Feiertag.


    Und dann?

  • ...und dann ist der Mitarbeiter im Recht! Es gibt keine Einigung zwischen den Parteien.

    Ich hab ja nicht gesagt, dass das der Garant für Harmonie ist, aber es ist klarer formuliert,

    als in dem Vertrag "nach Absprache" zu schreiben.

    Deshalb wird man ja auch nirgends aus der Kneipe geschmissen. Wer dort andere Gäste aber dauerhaft und ständig nervt muss irl. mit paar aufs Maul rechnen. Hier geht das ja leider kaum aufgrund der Entfernung

  • Was spricht dagegen zwei feste Tage zu vereinbaren? Sollte Bedarf an einem anderen Tag sein, dann lässt sich das so einfacher regeln.


    Tausch ohne Feiertag: Kein Problem (Sollstunden mit plus oder minus wie tatsächlich erbracht)

    Tausch mit Feiertag auf Wunsch des AG: Plusstunden für den AN (tats. Stunden normaler Tag + Sollstunden Feiertag + tats. Stunden Tauschtag)

    Tausch mit Feiertag auf Wunsch des AN: Stunden wie sie anfallen (tats. erbrachte Stunden +/- von der Sollzeit)

    Arbeitstag fällt auf Feiertag: Sollstunden = Habenstunden = Null auf null und fertig.


    Hat der AG den Bedarf am AN, dann "zahlt" er dafür mit den Stunden. Hat der AN einen Grund einen Feiertag herzugeben, dann kostet es den AG zumindest nichts bzw. er macht sogar so gesehen einen Tag "Gewinn" am AN. So "zahlt" der, der Tausch wünscht.

    All das sollte uns aber nicht davon abhalten, daran zu denken, dass Australien 48 Millionen Kängurus hat und Uruguay nur 3.457.380 Einwohner. Das bedeutet, wenn die Kängurus irgendwann entscheiden würden, Uruguay anzugreifen, dass jeder Uruguayer im Schnitt 14 Kängurus bekämpfen müsste. Und sollten die Kängurus siegen, heißt das Land Känguruguay.

  • ...und dann ist der Mitarbeiter im Recht! Es gibt keine Einigung zwischen den Parteien.

    Ich hab ja nicht gesagt, dass das der Garant für Harmonie ist, aber es ist klarer formuliert,

    als in dem Vertrag "nach Absprache" zu schreiben.

    ????

    Du hast oben geschrieben (#47) es müssen beide Parteien zustimmen!


    Warum sollte dann der MA im Recht sein?

    Der Chef hat Weisungsrecht.

  • Da haben sich ja wirklich zwei gesucht und gefunden. Wird bestimmt viel Spaß machen, in dem Klima weiter zusammen zu arbeiten.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Ja, ein gewisses Verständnis für die Wünsche und Befindlichkeiten des anderen würde ich von beiden Seiten eigentlich auch erwarten. Sonst wird’s schwierig und unangenehm, Vertrag hin oder her.

  • Es gibt aber auch in der Tat Mitarbeiter, denen sowas egal ist und die dir dann wie eine Zecke im Pelz sitzen. Zum Glück die rühmliche Ausnahme.

    Viele Grüße
    Oliver