Keine Ahnung, inwieweit man sein Fahrziel belegen können muss.
Ich kann nichts darüber finden dass man eine Bestätigung oder sonstiges benötigt, daher gilt zuallererst der Grundsatz der Unschuldsvermutung wenn man es glaubhaft darlegt. Was mache ich denn als Selbständiger, wenn ich noch zum Kunden muss oder vom Kunden heimfahre? Soll ich mir den Wisch selbst ausstellen? Wer meine Kunden sind und was ich dort genau tue dürfte wohl eher unter Datenschutz fallen, das geht keinen was an. Sicher kann es im Fall des Falles hilfreich sein, auf dem Smartphone eine EMail vorzuzeigen mit der Terminvereinbarung. Mir persönlich ginge das aber schon zu weit....