BMW740i Danke für die Erläuterung. Hat von den drei Bedankern aber glaub nur einer tatsächlich verstanden.
Vielleicht kannst Du noch zum Umfang des Urteils was schreiben. § 72 V OWiG? Evtl. auch eine kurze Erklärung, warum das Gericht bei einem Tattag im April 2020 mit irgendwelchen Berichten, Lagen und Daten von Juli und später argumentiert. § 4 OWiG? Vielleicht auch was zur üblichen Länge von freisprechenden Urteilen in Owi-Verfahren und vielleicht auch noch warum hier nicht die viel einfachere Variante des § 47 II OWiG gewählt wurde vom Gericht.
Mich interessiert ob diese Art der Ausführung der Begründung nötig ist, oder ob der Richter sich hier den „Frust“ von der Seele geschrieben hat.
Nach dem zweiten Halbsatz klingt es für mich jedenfalls. Und auch der Umstand, dass sich der Richter da untypischerweise eine Heidenarbeit gemacht hat.