Vermiete Immobilien - Wie macht man aus Betongold Betonblei

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  • Gegenfrage: Und warum soll der Mieter deine Investionen in dein Eigentum über die Miete mitfinanzieren? Sorry, doch nicht wegen der paar Euros Ersparnis am Gas? Der Nutznießer ist und bleibt der Eigentümer. Er erhält damit seine Immobilie und macht sie langfristig vermietbar und attraktiv für einen möglichen Verkauf. Sorry, mir ist ein langfristiger Mieter, der sich selbst um Kleinigkeiten kümmert und mein Eigentum wie seines behandelt lieber, als das er dann wegen Mieterhöhungen auszieht und ich nicht weiß, was danach kommt. Für mich gilt = Eine Hand wäscht die andere! Aber da waren wir immer schon unterschiedlicher Meinung. Kapital verpflichtet....Nein, nicht nur dem eigenen Geldbeutel. Meine Meinung. Und ja ich bin mit der erzielten Miete zufrieden. Meiner Mieter auch. Alles im grünen Bereich. :)



    Ich wollte nur sagen was eine Instandhaltung alles kostet, habe und werde nichts davon umlegen, aber der Punkt, dass die Grundsteuer nicht mehr umgelegt werden soll und man mit dem Gedanken spielt die Mieten zu senken, stört mich.

    Halte meine Immobilien gerne instand, damit sich die Mieter wohlfühlen und habe auch im Moment Mieter, welche gerade selbst den Garten komplett selbst neu anlegen usw. Sozusagen bin ich soweit zufrieden, aber was man nun plant auf die Vermieter alles abzuwälzen gefällt mir nicht, es ist ja noch einiges geplant, was staatlich veranlasst werden soll und Geld kosten wird, ich möchte aber selbst entscheiden zu welchem Zeitpunkt ich investiere und hoffe, dass sich die Regierung da etwas zurückhält, nur darum geht es mir.
    Habe übrigens noch nie Instandhaltungskosten auf meine Mieter umgelegt. :)

  • Provokativ gefragt: Warum? Was besteuert denn die Grundsteuer? Genau, das Eigentum am Grundstück! Warum haut das bei dir den Docht raus? Das hat in den umlegbaren Nebenkosten nichts zu suchen. Da gehören die verbrauchsabhängigen Kosten und so Dinge wie Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr, etc. rein. Die Grundsteuer gehört IHMO in die Grundmiete eingerechnet. ;)



    Die Grundsteuer wird aber zur Finanzierung und Erhaltung öffentlicher Gebäude verwendet und ich zahle ja auch selbst für meine eigene Immobilie Grundsteuer.

    Genau deshalb sollte meiner Meinung auch der einzelne Mieter die Grundsteuer umgelegt bekommen, denn er nutzt ja auch alle zur Verfügung stehenden Sport- und Kulturanlagen Kindergärten, Schulen usw.

    Sollen in Zukunft hierfür nur die Vermieter aufkommen? Es wurde bereits mehrfach beschrieben für was die Kommunen diese Gelder verwenden, für die Allgemeinheit eben und da gehören die Mieter dazu.....

  • Dass ALLE Kosten umgelegt werden dürfte jedem klar sein. Nur finde ich die direkte und volle Umlage der Grundsteuer per NKA einfach irgendwie seltsam. Ist ja nicht mein Grund für den die Steuer da erhoben wird.
    Da wäre eine Einwohnersteuer pro Person ja noch schlüssiger, zumal obiges Argument mit Bau von öffentlichen Dingen für die Bewohner insofern lustig ist, weil es für die Grundsteuer völlig unerheblich ist wieviele Leute in einer Wohnung leben. Wir zahlen jedenfalls mit 4 Bewohnern exakt das gleiche wie als wir noch zu zweit waren, haben aber natürlich einen gestiegenen Bedarf und Verschleiß an öffentlichen Einrichtungen.

    All das sollte uns aber nicht davon abhalten, daran zu denken, dass Australien 48 Millionen Kängurus hat und Uruguay nur 3.457.380 Einwohner. Das bedeutet, wenn die Kängurus irgendwann entscheiden würden, Uruguay anzugreifen, dass jeder Uruguayer im Schnitt 14 Kängurus bekämpfen müsste. Und sollten die Kängurus siegen, heißt das Land Känguruguay.

  • Dass ALLE Kosten umgelegt werden dürfte jedem klar sein. Nur finde ich die direkte und volle Umlage der Grundsteuer per NKA einfach irgendwie seltsam.


    Die Implikation der aktuellen Regelung ist mir verständlich:
    Es handelt sich um grundsätzlich variable Kosten auf die der Vermieter auch gar keine Einflußmöglichkeit hat. Die 1:1 Umlage finde ich sogar durchaus gerecht, denn niemand muß mehr zahlen als auf ihn anfällt.

    Kofferraum statt Hubraum !

  • Ich bin ja eh der Meinung, die Grundsteuer gehört abgeschafft, eigentlich ein Bürokratischer Irrsinn und durch niemanden nachzuvollziehen, oder wer hat hier seinen Grundlagenbescheid verstanden und kann ihn inhaltlich nachvollziehen? Zur Not durch eine kommunalen Hebesatz auf Einkommen- oder Umsatzsteuer ersetzen.


    Sie in die Miete einzubeziehen hat eigentlich nur Nachteile: Senkungen würden nicht an die Mieter weitergereicht, Erhöhungen könnte der Vermieter nicht einfach weitergeben, die Transparenz der Abrechnung würde für den Mieter schlechter und die Städte könnten Steuererhöhungen leichter verschleiern, da von den Mietern nicht direkt wahrgenommenen.


    Inhaltlich bin ich auch bei herby, sie dient zur Finanzierung kommunaler Aufgaben und die kommen auch dem Mieter zugute.

  • Europcar belastet mir auch nicht die Kfz-Steuer. ;)

    Das mit der Grundsteuer hab ich nie verstanden, für mich ist wie der Name schon sagt klare Sache dessen, dem der Grund gehört. Ich bin da bei Detlef mit Eff. Als Kurzmieter für 18 Monate in meinem Leben musste ich das echt googlen damals weil ich dachte der Vermieter will mich bescheissen.



    Die Grundsteuer ist dessen Sache, der auf dem Grund und Boden wohnt, ein Vermieter wohnt ja auf seinem Grund und Boden und zahlt deshalb ja auch schon seine eigene Grundsteuer, ein Mieter wohnt aber auf gemietetem Grund und Boden und zahlt deshalb hierfür seine Grundsteuer.

    Nur weil dem Vermieter als Eigentümer die Kosten von der Kommune in Rechnung gestellt wird, ist er ja nicht der Nutzer des Grund und Bodens.

    Verhält sich dann eben so wie mit den Wasserkosten für die vermietete Immobilie, da bekomme ich die Rechnung ja auch und lege diese über das Jahr auf die Mieter um.

    Es ist deshalb deren Sache, die den Grund bewohnen bzw. nutzen.....

  • Wie bei der Kfz-Steuer? :D


    Die aktuelle Regelung der direkten Weitergabe macht es halt für den Vermieter einfach insbesondere Erhöhungen sofort und ohne Diskussionen durchzureichen. Reduzierungen sind ja bei solchen Abgaben eher selten bis nie.


    Wasserkosten sind Verbräuche und nicht dubiose Abgaben für irgendwas ohne konkrete Benennung und entstehen natürlich durch den Mieter direkt. Die Grundsteuer entsteht dagegen durch den Grundbesitz, darum zahlst Du die ja auch für leerstehenden Besitz und sogar unbebaute Grundstücke.

    All das sollte uns aber nicht davon abhalten, daran zu denken, dass Australien 48 Millionen Kängurus hat und Uruguay nur 3.457.380 Einwohner. Das bedeutet, wenn die Kängurus irgendwann entscheiden würden, Uruguay anzugreifen, dass jeder Uruguayer im Schnitt 14 Kängurus bekämpfen müsste. Und sollten die Kängurus siegen, heißt das Land Känguruguay.

    3 Mal editiert, zuletzt von Stefan ()

  • Wie bei der Kfz-Steuer? :D

    Die aktuelle Regelung der direkten Weitergabe macht es halt für den Vermieter einfach insbesondere Erhöhungen sofort und ohne Diskussionen durchzureichen. Reduzierungen sind ja bei solchen Abgaben eher selten bis nie.

    Wasserkosten sind Verbräuche und nicht dubiose Abgaben für irgendwas ohne konkrete Benennung und entstehen natürlich durch den Mieter direkt. Die Grundsteuer entsteht dagegen durch den Grundbesitz, darum zahlst Du die ja auch für leerstehenden Besitz und sogar unbebaute Grundstücke.



    Das ist klar, wenn ich nicht vermietet habe, ist die Immobilie ja auch wieder in meinem Gebrauch und da muss ich nicht nur Grundsteuer, sondern auch alle anderen Betriebskosten selbst zahlen, bis die Wohnung wieder vermietet ist.

    Nur habe ich eben meine Immobilien an den richtigen Standorten wo Wohnungen Mangelware sind und deshalb bisher noch keinen einzigen Tag Leerstand gehabt.

    Es war schon so, dass ich bei Besichtigungen Geldsummen geboten bekam, damit ich die Immo an die betreffende Person vermiete, worauf ich mich aber nicht einlasse..... Ich zwinge ja auch niemanden meine Immo anzumieten.....

    Die konkrete Benennung ist doch klar, das Geld wird für öffentliche Ausgaben wie Veranstaltungen, Sportanlagen, Schulen, Kindergärten, Theater, Parkanlagen usw. ausgegeben und diese werden doch ganz sicher auch von Mietern genutzt.....

    Länderfinanzminister sind gegen Grundsteuer-Befreiung für Mieter

    Bitte lesen: https://www.welt.de/politik/ar…efreiung-fuer-Mieter.html

  • Wenn man ein Auto least zahlt man ja auch die KFZ Stuer selbst, obwohl einem das Auto nicht gehört. Gleichzeitig habe ich bei einer Ferienwohnung/ Hotel noch nie eine Grundsteuer Umlage gezahlt:p



    Das ist eben schon mit eingerechnet, dafür zahlt man aber oft noch Kurtaxe für jeden Tag und die kassiert auch wieder die Kommune und legt Marmorplatten vors Kurhaus, somit ist eine Kurtaxe auch eine Steuer wovon die Allgemeinheit profitiert und welche sogar diejenigen bezahlen, welche nur einmal in 50 Jahren dort geurlaubt oder übernachtet haben. ;)

  • Ich finde die Diskussion seltsam. Um die Grundsteuerumlage entfernen zu können müsste erstmal der Wahnsinn bei den Mieten siegen, sprich der Mittelstand mit Mietbremsen oder gar fixen Mieten gegeißelt werden. Ansonsten geht das Verbot der Umlage doch nur zu Lasten der Mieter, denn die inflationsbedingte Steigerung des Hebesatzes liegt deutlich hinter der Entwicklung der Mieten zurück.

    M&M Kreditkarte + Online Zahlung bei der Zentralen Bußgeldstelle = Vielfliegermeilen für Tiefflug auf der Autobahn :D:top:

  • Zum Glück betrifft das mich schon mal nicht, ich habe bei meinen Mietern noch nie die Grundsteuer kassiert, bin immer der Meinung gewesen dass die Mieter schon genug bezahlen müssen, da muss man nicht auch noch die Grundsteuer umlegen.


    Habe lieber über Jahrzehnte gute und zufriedene Mieter in der Wohnung als ständig Wechsel mit den ganzen Nachteilen bis hin zum Mietnomaden nur weil ich den Hals nicht voll genug bekommen kann. Leben und leben lassen, das letzte Hemd hat keine Taschen ;)

    Eines Tages wird dein Leben vor deinen Augen vorüberziehen.
    Sorge dafür, dass es sehenswert ist.

  • Zum Glück betrifft das mich schon mal nicht, ich habe bei meinen Mietern noch nie die Grundsteuer kassiert, bin immer der Meinung gewesen dass die Mieter schon genug bezahlen müssen, da muss man nicht auch noch die Grundsteuer umlegen.


    Habe lieber über Jahrzehnte gute und zufriedene Mieter in der Wohnung als ständig Wechsel mit den ganzen Nachteilen bis hin zum Mietnomaden nur weil ich den Hals nicht voll genug bekommen kann. Leben und leben lassen, das letzte Hemd hat keine Taschen ;)


    So habe ich das auch immer gehandhabt. Aber manche sind auf die letzte 2€ scharf.

    Dein Weg beginnt dort, wo du aufhörst anderen zu folgen :hi:

  • Wenn man ein Auto least zahlt man ja auch die KFZ Stuer selbst, obwohl einem das Auto nicht gehört. Gleichzeitig habe ich bei einer Ferienwohnung/ Hotel noch nie eine Grundsteuer Umlage gezahlt:p



    Sorry, aber das ist genau so "betriebsblind" wie weiter vorne dass man keine Kfz-Steuer für Leihwaren zahlt.

    Egal ob Leihwagen, Hotel, Geschäft oder andere Unternehmen.

    Ein Unternehmen will und muss Gewinn machen.
    Eine Grund- / Kfz- / Sonstewas Steuer gehört mit zu den Ausgaben, genau wie der Kaufpreis des Autos, der Ware oder die Baukosten des Hotels.

    Ergo wird, damit Gewinn gemacht werden kann, alles was es an Ausgaben gibt, zusammengerechnet und eine wahrscheinliche Auslastung des Wagens/Hotels etc. kalkuliert, bzw. im Geschäft der Warenumschlag und damit der Einsatz.

    Damit kann man errechnen, für wie viel man seine Ware mindestens anbieten muss um keinen Verlust zu machen und darauf dann der Gewinn aufgeschlagen
    (Einfachst erklärt)

    Also ist sowohl die Grundsteuer, wie auch die Kfz-Steuer oder die Kfz-Versicherung im Kauf-/Mietpreis vollständig enthalten.

    Wer also glaubt, dass er die nicht mitzahlt.....

    Georg

    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Zum Glück betrifft das mich schon mal nicht, ich habe bei meinen Mietern noch nie die Grundsteuer kassiert, bin immer der Meinung gewesen dass die Mieter schon genug bezahlen müssen, da muss man nicht auch noch die Grundsteuer umlegen.


    Habe lieber über Jahrzehnte gute und zufriedene Mieter in der Wohnung als ständig Wechsel mit den ganzen Nachteilen bis hin zum Mietnomaden nur weil ich den Hals nicht voll genug bekommen kann. Leben und leben lassen, das letzte Hemd hat keine Taschen ;)


    Wenn du zufrieden bist ist das ja zu 100% ok. Wobei ich mich frage was dann im Mietvertrag steht. Es gibt aber halt auch Leute die vom Einkommen her auf die Miete angewiesen sind und das geht in der öffentlichen Meinung und Diskussion der "reichen" Vermiter massiv unter.


    Das meinte ich mit der Belastung des Mittelstands: Wenn jemand wirklich "reich" ist (kann man ewig diskutieren, ich nehme die Reichensteuer mal als Maßstab), dann spielt es überhaupt keine Rolle ob er die Grundsteuer umlegen darf oder ob ihn das Land Berlin seine Miete pro qm auf 9Euro beschränkt. Im Endeffekt macht das für einen Besitzer eines Mietshauses oder eine Immofirma keinen Unterschied, man kann ja die Investitionen an den Ertrag anpassen.


    Ganz anders sieht es in der häufigen Methode der Altersabsicherung über Immobilien aus. Wir haben den Fall gerade im Freundeskreis, da muss halt leider oft der letzte Euro aus einer Mietswohnung gepresst werden, denn sonst reicht halt das Geld fürs günstige Pflegeheim einfach nicht.
    Oder wenn dann die Eigentümerversammlung plötzlich ne Modernisierung plant...da trifft es dann richtig wenn nichts mehr umgelegt werden darf.

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  • Hat ein Vermieter von euch an Leute vermietet, die Hartz IV beziehen und Mietzuschüsse vom Jobcenter erhalten?


    Ich habe eine Wohnung geerbt und festgestellt, dass die Miete weit unter der ortsüblichen Miete lt. Mietspiegel liegt. Daher möchte ich diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhöhen.


    Wird das Jobcenter hier eine Mieterhöhung en detail auf Wirksamkeit prüfen oder wie verhalten die sich hier? Mir geht´s darum, ob man ein juristisch astrein formuliertes Schreiben dafür aufsetzen muss mit offiziellem behördlichen Mietspiegel beigefügt oder ob man hier weniger formal vorgehen kann (ohne Bezug auf Paragrafen, offizielle Statistiken sondern einfach Mietspiegel aus Immoscout und unten drunter Einverständniserklärung...... das wird die Mieterin ohne Probleme unterschreiben).


    Die Miete wird so oder so 10% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, da die Erhöhung sonst zu massiv wird.



    Hatte mir das etwa so gedacht:


    Auf Grund der allgemeinen Entwicklung muss ich eine Mieterhöhung vornehmen.
    Sie zahlen seit 1.9.2016 für 60 qm an Kaltmiete 495 Euro,dieses entspricht einem
    Qm Preis von 8,25 Euro.
    Der Mietspiegel für .... liegt derzeit bei 10,48 Euro.
    Ich möchte die Miete anheben auf 545 Euro,dieses entspricht einem qm Preis von 9,08 Euro,also deutlich unter dem Mietspiegel
    des Ortes.
    Diese Mietanpassung soll gelten ab 1.2.2020

    Viele Grüße
    Oliver



  • Hatte ich mal....


    Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Alles im Rahmen der Gesetze, soweit ich das von hier aus beurteilen kann.


    Vom Mieter ist vermutlich eh kein Einwand zu erwarten, da der ja eh nicht dafür aufkommt. :rolleyes:


    Ist die Frage, was das Sozialamt macht. Könnte zu Widersprüchen führen, denen Du nur gerichtlich beikommen kannst.


    Wenn Du Dir das antun willst... Versuch macht kluch...

  • Das Amt interessiert nur, ob die Miete im festgelegten angemessenem Rahmen liegt.
    Übersteigt die neue Miete diesen Rahmen, wird der Mieter aufgefordert innerhalb von
    6 Monaten sich eine günstigere Wohnung zu suchen.
    Versuche einfach den für die betreffende Stadt/Gemeinde angemessenen Rahmen herauszufinden.


    GP

    Das Meer geht bis zum Strande und dann verläufts im Sande

  • Das ist kein Problem. Angemessener Rahmen dürfte ja dem Mietspiegel entsprechen und da liegen wir deutlich drunter trotz angestrebter Erhöhung.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Ich hab auch eine Frage zur Mieterhöhung.
    Wir haben eine Wohnung gekauft wo die Miete momentan deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Jetztige Miete ca. 5 EUR pro qm, Vergleichsmieter 7,50 EUR pro qm.

    Jetzt hab ich gelesen, das eine Steigerung nicht über 20% (oder tlw. sogr nur 15%) innerhablb von 3 Jahren liegen darf. Quelle: https://www.finanztip.de/mieterhoehung/

    Bei einer Staffelmiete sieht das aber anders aus?

    Zitat

    Manchmal ist im Mietvertrag auch eine Staffelmiete vereinbart. Das bedeutet, dass sich die Miete automatisch jedes Jahr um einen bestimmten Betrag erhöht. Der Anstieg darf auch mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren ausmachen. Das hat für den Vermieter den Vorteil, dass der Mieter nicht bei jeder Erhöhung erneut zustimmen muss: Es reicht, dass er dies einmal bei Vertragsabschluss getan hat.



    Kennz sich hier jemand damit aus? Wir möchten die Miete immer noch unter der Vergleichsmiete belassen aber defintiv im Rahmen des möglichen erhöhen.

    VG
    Jörg