... durch zunehmende Unwetterereignisse wird wohl die Menge der Schäden größer.
Und meist ist ja nicht die ganze Hütte abgebrannt. Aber die Kosten für Reparaturen sind natürlich auch deutlich gestiegen.
... durch zunehmende Unwetterereignisse wird wohl die Menge der Schäden größer.
Und meist ist ja nicht die ganze Hütte abgebrannt. Aber die Kosten für Reparaturen sind natürlich auch deutlich gestiegen.
Wobei (meinem Empfinden nach) diese Regelung
Er sagt, Hausverwaltung als auch Wohnung sind in Düsseldorf und der Mieter hat ausschließlich Anspruch auf Einblicknahme in die Originalbelege.
dem Mißbrauch natürlich Tür und Tor öffnet und völlig aus der Zeit gefallen ist.
Einsichtnahme bei der Hausverwaltung (je nach Größe der Stadt kann man da auch mal 1 h je Weg unterwegs sein) und natürlich nur zu den Öffnungszeiten (ggfls 9 - 16 Uhr mit Mittagspause von 12 bis 14 Uhr, Freitags nur bis 11 Uhr) - wo kämen wir da hin, wenn man die (ja vermutlich sowieso digitalisierten) Belege auch noch per E-Mail verschicken müßte...
dem Mißbrauch natürlich Tür und Tor öffnet und völlig aus der Zeit gefallen ist.
Ich finde das ist zweischneidig:
- Ich stimme nicht zu, weil der Brief des Vereins natürlich völlig generisch ist. Reine Gängelung von Leuten, die sich nicht auskennen. Wenn man da die Arbeit macht und denen den Packen Belege schickt, schaut die zu 99% gar niemand an.
- Ich stimme zu, wenn der Verwalter es gut und modern macht, hat er eh die Belege digital vorliegen und im Abrechnungsprogramm mit der Liegenschaft verknüpft...sollte ein Klick sein die per Email zu versenden.
Je nach Quelle wird davon ausgegangen dass jede zweite NKA falsch oder fehlerhaft ist. Manche Quellen sprechen gar von über 90%. Das sind sicher nicht immer die Riesenbeträge, läppert sich aber auch zusammen. Ich denke, ich würde als Mieter da durchaus auch - vielleicht auch nicht regelmässig - durchaus mal sehen wollen, für was ich da genau eigentlich alles zahle. Wenn man dann noch bedenkt, wieviele das vermutlich aber auch nicht nur nicht kapieren sondern gar nicht anschauen weil das jemand anders zahlt (z.B. das Sozialamt), dann sieht man so eine Anfrage evtl. auch aus einem anderen Blickwinkel.
Je nach Quelle wird davon ausgegangen dass jede zweite NKA falsch oder fehlerhaft ist. Manche Quellen sprechen gar von über 90%.
Naja...wir hatten sicherlich mit die schlechteste Hausverwaltung, die man hier so findet, aber ICH habe noch nie einen Fehler gefunden. Die Nachbarn hatten mal einen offensichtlichen Abrechnungsfehler als der Aufzug auf einen Hausteil ohne Aufzug umgelegt wurde...aber das war es schon. Und da fällt es halt durchaus auf, wenn ein Aufzug umgelegt wird, der nicht existiert. Wo diese Zahl der falschen Abrechnungen herkommen soll kann ich nicht verstehen.
Ich denke, ich würde als Mieter da durchaus auch - vielleicht auch nicht regelmässig - durchaus mal sehen wollen, für was ich da genau eigentlich alles zahle
Klar. Aber in der Regel geht ja der Großteil aus der Abrechnung hervor. Und es gibt in den meisten Konstellationen einen Verwaltungsbeirat, der mal ganz grundsätzlich die Zahlen prüft. Als Eigentümer habe ich in mehreren Wohnungen da eh mehr Einblick was die Zahlen angeht, insofern ist man denke ich in einem Haus mit gemischtem Eigentum schon recht safe.
Zudem...wenn da wirklich bewusst falsch abgerechnet werden würde...wer hat denn was davon? Ist da die Meinung, dass eine (dritte) Hausverwaltung falsch abrechnet um dem Eigentümer ein paar Euro mehr zu verschaffen und sich selber nur nen riesigen Ärger? Eine Hausverwaltung muss ja das Bestreben haben korrekt abzurechnen.
... das hängt aber auch von der Rechtsprechung ab.
Mal ein Beispiel bei umlegbaren Nebenkosten.
Die Dachrinnenreinigung gehört "eigentlich" zu den umlegbaren Nebenkosten.
Aber umlegen darf man sie nur, wenn sie zum Einen explizit als umlegbare Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sind und wenn sie regelmäßig erfolgen. https://www.mineko.de/nebenkostenabr…rinnenreinigung.
Ich denke, ich gebe die Wohnungen in die Sondereigentumsverwaltung. Hatte dem Mieterbund und der Mieterin nun gemailt aber die antworten nicht. Ich vermute, die spekulieren jetzt, dass ich bis Monatsende kein Einschreiben als Reaktion schicke und werden dann die Email nicht anerkennen. Also wieder ein Einschreiben schicken.
Habe auf den ganzen Kack keinen Bock und daher werde ich den Zustand jetzt ändern.
Bin auf diesen Anbieter hier gestoßen:
Was ich komisch finde, dass man bei Trustpilot und Trusted Shops die Rezensionen so unterschiedlich ausfallen. Da wo es ganz schlecht ist, sind nur ein paar Bewertungen hinterlegt. Da wo es gut ist bei Trustpilot haben wir 815 Bewertungen.
Was sagt ihr zu dem Anbieter von den im Web zugänglichen Informationen her?
Der WEG Verwalter selbst bietet auch Hausverwaltung an. Der ist sogar gleichzeitig Rechtsanwalt. Allerdings habe ich das Gefühl, dass er Opfer von Alkoholmißbrauch ist und auch die WEG Verwaltung ist nicht besonders toll.....
Mit den Verwaltungen ist das so eine Sache, die meisten taugen nichts. Wir hatten in unserer WEG etwas Glück weil der Hausverwalter dort auch eine Wohnung gekauft hatte und somit auch Eigentümer war. Aber ein Bein hatte er sich auch nicht rausgerissen.
Ich bin froh dass ich den ganzen Schei.. verkauft habe, brauche mich nicht mehr mit den Mietern und Miteigentümern auseinanderzusetzen und lebe seitdem wesentlich besser. Das Geld ist gut angelegt und die jährlichen Erträge sind um einiges höher als es die Mieteinnahmen gewesen sind und das ohne Stress und Sorgen.
... wenn's nur um die eine Wohnung geht, würde ich erst mal mit dem Objektverwalter sprechen. Der kennt das Objekt und die juristischen Gegebenheiten.
Wenn Du Deinen Gesamtbestand verwalten lassen möchtest, kommt es eben darauf an, was die für das "Rundum-Sorglos-Paket" pro Einheit haben wollen.
Ich denke, ich gebe die Wohnungen in die Sondereigentumsverwaltung.
Nach meinen Erfahrungen würde ich dann eher verkaufen. Die Story war immer gleich...lustlos billig vermietet und eher Anwalt des Mieters als der des Eigentümers, damit man da Ruhe hat. Einfach sinnlos Kosten angehäuft.
Das Lustige ist ja, dass die mich jetzt fragen müssen, dem Voreigentümer der Wohnung haben die dann einfach die Rechnungen präsentiert. Zuletzt wollten die nen Rauchmelder wegen leerer Batterie tauschen. Für viel Geld...also mich angerufen, ob ich das freigebe. Die Wohnung hat vernetzte Rauchmelder, die direkt im Notrufsystem vom roten Kreuz eingebunden sind. Auf meine Nachfrage welcher Rauchmelder das denn sein soll kam dann erstmal nichts mehr. Soweit ich das nun weiß hat die Mieterin in einen Rauchmelder aufgehängt wo keiner hin muss/gehört (den in der Küche hatte ich ihr schon wegen Fehlauslösungen entfernt). Die Hausverwaltung hätte den gerne auf meine Kosten in deren Tasche getauscht.
Hatte dem Mieterbund und der Mieterin nun gemailt aber die antworten nicht. Ich vermute, die spekulieren jetzt, dass ich bis Monatsende kein Einschreiben als Reaktion schicke und werden dann die Email nicht anerkennen. Also wieder ein Einschreiben schicken.
Also die Mär von der verlorenen Email gilt schon lange nicht mehr.
Mich wundert nur, warum du mit dem Mieterbund schreibst? Hast du den Kontakt des Mieters? Hast du eine Vollmacht gesehen?
Aber geschickt schreiben. "Sehr geehrter XY. Auf meine Nachricht an den Mieterbund bekomme ich leider keine Antwort. Können Sie mir dort einen Kontakt nennen? Im Anhang ist die Nachricht, bitte auch lesen, die Dokumente können eingesehen werden."
Der WEG Verwalter selbst bietet auch Hausverwaltung an. Der ist sogar gleichzeitig Rechtsanwalt. Allerdings habe ich das Gefühl, dass er Opfer von Alkoholmißbrauch ist und auch die WEG Verwaltung ist nicht besonders toll.....
Ist doch egal. Wie Otti sagt sind die alle nicht gut, aber das ist dann zum Großteil deren Problem. Dich kostet das nur Geld, weniger Nerven.
Also die Mär von der verlorenen Email gilt schon lange nicht mehr.
Wie belege ich denn, dass der Empfänger eine Email erhalten hat. Selbst das Verschicken kann ich ja nicht belegen, da so einen Email Header jeder von Hand tippen kann.
Würde mich brennend interessieren.
Lesebestätigung?
Kenne ich nicht. Müsste ich mich einlesen und nochmal senden. Wenn die aber nur halbwegs Grips hat, warum sollte sie das bestätigen?
Dann schicke ich den Brief lieber nochmal als Einwurfeinschreiben nach.
Drückt der Empfänger weg und dann hast Du keine
Drückt der Empfänger weg und dann hast Du keine
Dann weißt Du aber, wie er tickt und was er macht. Und Dein Einwurfeinschreiben ist das nicht umsonst.
Mein Vermieter (Firma) schickt alle Mails mit Lesebestätigung...
Dann weißt Du aber, wie er tickt und was er macht.
Na wenn man ein Schreiben über den Mieterverein schickt weil man nicht willig oder zu doof ist, die Belege beim Verwalter einzunehmen, dann weiß ich auch so, was für ein Pflegefall das ist.
Und Dein Einwurfeinschreiben ist das nicht umsonst.
Wie meinst du das?
Wie belege ich denn, dass der Empfänger eine Email erhalten hat.
Indem du die Email so schreibst, dass er sich genötigt/eingeladen fühlt zu antworten. Beispiel oben, einfach den Mieter nach dem Ansprechpartner beim Mieterverein fragen. Zu 95% machen die bei sowas Fehler und wenn sich nur der Mieterverein nochmal meldet und auf eine Email stellung nimmt.
An den Mierverein musst du eh nichts belegen. Das ist B2B, da reicht es wenn die Email auf deren Server landet, sprich du keinen Deamon bekommst. BGH Urteil von vor 3 Jahren.
Selbst das Verschicken kann ich ja nicht belegen, da so einen Email Header jeder von Hand tippen kann.
Das wäre ein klarer Fall von Betrug/Dokumentenfäschung. So weit geht es auch nicht, du würdest deinen Email Postausgang dem Richter zeigen.
Da muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen: Was ist hier der Streitwert? Der Anwalt würde fiktiv irgendwie 1/3 der Nebenkosten ansetzen, aber der Betrag um den es doch letztendlich geht ist irgend eine 20,51Euro Position in den Nebenkosten?
Daher in die Richtung Betrug überlegen? Das wird auch jeder Richter realistisch sehen.
Dann schicke ich den Brief lieber nochmal als Einwurfeinschreiben nach.
Einwurf hat weniger Wert als Email. Da ist ja gar nichts klar im privaten Bereich. Kostentechnisch mit 30Cent Unterschied zum normalen Einschreiben...
Rückschein halte ich inzwischen für Unsinn, da man ja in der Sendungsverfolgung das gleiche sieht wie auf dem Rückschein, oder?
Wie meinst du das?
Das Einschreiben kostet grob 10% eines mögliche strittigen Postens in der Abrechnung...
Der Anwalt würde fiktiv irgendwie 1/3 der Nebenkosten ansetzen, aber der Betrag um den es doch letztendlich geht ist irgend eine 20,51Euro Position in den Nebenkosten?
Es geht um über 600 € Nachzahlung die einfach pauschal angezweifelt wird.
Einwurf hat weniger Wert als Email. Da ist ja gar nichts klar im privaten Bereich. Kostentechnisch mit 30Cent Unterschied zum normalen Einschreiben...
Wer nimmt denn Einschreiben per Unterschrift an? Wie oft hatte ich es schon früher, dass Einschreiben nicht bei der Post abgeholt wurden und dann stehst du da? Ich kenne es nur so, dass Einwurfeinschreiben empfohlen werden. Auch bei Kündigungen absoluter Standard bei uns.
Das Einschreiben kostet grob 10% eines mögliche strittigen Postens in der Abrechnung...
Kosten sind hier nicht das Thema.
Es geht um über 600 € Nachzahlung die einfach pauschal angezweifelt wird.
Das geht nicht. Es müssen in einem wirksamen Widerspruch konkrete Fehler aufgezeigt werden. Das kann nicht pauschal sein. Aktuell geht es also nichtmal um die 600Euro, sondern nur um die Belegeinsicht.
Haben die überhaupt geschrieben, dass sie der Nebenkostenabrechnung widersprechen?
Wer nimmt denn Einschreiben per Unterschrift an? Wie oft hatte ich es schon früher, dass Einschreiben nicht bei der Post abgeholt wurden und dann stehst du da? Ich kenne es nur so, dass Einwurfeinschreiben empfohlen werden. Auch bei Kündigungen absoluter Standard bei uns.
Du kannst das halten wie du willst. Ich sehe nur nicht, warum die rechtlich ein Einwurfeinschreiben, dass der Postbote irgendwo hin geworfen haben könnte, von dem der Inhalt nicht dokumentiert ist als rechtlich gut ansiehst?
Kosten sind hier nicht das Thema.
Was dann? Wäre gut wenn du sowas etwas vollständiger formulierst, sonst ist es schwer darüber zu reden, was sinnvoll sein könnte.
Haben die überhaupt geschrieben, dass sie der Nebenkostenabrechnung widersprechen?
Ja. Ich gebe es etwas verkürzt wieder.
Wir zeigen an, dass wir unser Mitglied XXX außergerichtlich vertreten.
Mitglied legte Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung über € 626,24 vor, die bisher nicht beglichen wurden (was nicht stimmt, sie hat die unter Vorbehalt bezahlt).
Im Namen unseres Mitglieds widersprechen wir der Abrechnung. Mangels Vorlage entsprechender Belege, die die Posten aus der Abrechnung belegen können, ist es unserem Mitglied unmöglich, die RIchtigkeit zu prüfen.
Aufforderung bis zum 30.5. Belegeinsicht zu gewähren (ohne das näher zu beschreiben).
Sollte die Belegeinsicht zu einem Ergebnis kommen dass die Abrechnung in der Höhe richtig ist, wird das Mitglied den Betrag begleichen. Sie regen einen Mahnstopp an bis zur Sachverhaltsklärung.
Ich sehe nur nicht, warum die rechtlich ein Einwurfeinschreiben, dass der Postbote irgendwo hin geworfen haben könnte, von dem der Inhalt nicht dokumentiert ist als rechtlich gut ansiehst?
Ich kenne das nur so bei formalen Dingen. Diverse Juristen verfahren auch so und unser Arbeitsrechtler sagt, alles andere macht keinen Sinn - Ausnahme Boten- oder Selbstzustellung in den Briefkasten im Vier-Augen-Prinzip.
Hier auch mal ein Link, wo konstatiert wird, dass Emails ohne Beweiswert gesehen werden.
Was dann? Wäre gut wenn du sowas etwas vollständiger formulierst, sonst ist es schwer darüber zu reden, was sinnvoll sein könnte.
Meine Intention ist, formal alles richtig zu machen und nicht direkt nur für die Beantwortung eines Briefs einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Möchte formal korrekt agieren, wenn das Thema dann weiter eskaliert, dass dann im Zweifel auch ein Rechtsanwalt später übernehmen kann ohne zu sagen "Pech, da haben Sie eine Frist durch Formfehler versäumt."
EDIT:
Am 11.12.24 hat sie "unter Vorbehalt" im VW-Zweck den die Nebenkostenabrechnung bezahlt.