Immobilien - Betongold oder Betonblei

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  • Für knapp 50m² fast € 5.000 Heizkosten wenn man nicht die Fenster aufreißt und man kann sich nicht dagegen wehren? Das ist ja ein Fall für oberste Gerichte!!

    [...]

    Im Privaten muss ich mal überlegen.

    Was hält Dich ab? :sz:

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • die Dinger messen die Differenz zwischen Raumluft und Heizkörperoberfläche, und berechnen die Differenz als Heizleistung
    Wenn man Gamer ist und die Bude mit seiner 600W PC Maschine aufheizt bezahlt man tatsächlich zweimal

    Japp, sagte ich ja. Aber der Gamer bezahlt nicht zweimal, weil die Differenz ja geringer ist.

    Ich zahle für mein Wohnzimmer auch nichts, da steht am Jahresende eine Null auf dem Funkzähler, auch wenn mir der Kaminofen feine 26°C reinzaubert.

    Natürlich heizt sich die Bude auf wenn die Hauptleitungen des zehngeschossigen Hauses unmittelbar drunter her laufen!

    Diese Kosten werden in MFH Verbrauchsunabhängig abgerechnet, hierfür sind max. 30% zulässig.

    Damit mein Gehirn keine Schimpfwörter vergisst, fahre ich regelmäßig Auto :top:

  • Wie würdest du formal vorgehen?

    Das ganze jemandem übergeben, der sich mit so etwas auskennt. Wir orakeln hier nur rum.

    Damit mein Gehirn keine Schimpfwörter vergisst, fahre ich regelmäßig Auto :top:

  • Die einzige wirkliche Lösung für das Problem welches mich in meiner alten Wohnung auch schon terrorisiert hat, ist eine eigene Etagenheizung/Therme. Nicht umsetzbar, ich weiß, wäre aber für mich ein absoluter Ausschußgrund eine Eigentumswohnung zu kaufen oder eine Wohnung zu mieten welche mit Wärmezähler an den Heizkörpern arbeitet. Und genau diese für Eigentümer und Mieter ideale Lösung soll in Zukunft ja auch nicht mehr möglich sein. Möge dem Autor des Heizungsgesetzes jedes mal sein Hämdsärmel beim Händewaschen langsam an's Handgelenk rutschen... :boese:


    Munter bleiben: Jan Henning

    "Was ist das entwertendste was Sie dem Recht, welches wir respektieren sollen, antun können? - Erlassen und vollstrecken Sie ein Gesetz das des Schutzes unwürdig ist." Akane Tsunemori

  • Ok, dann schauen wir mal.

    Meistens zahlt ja der Mieter die Heizkosten. So langen Leerstand werde ich nie wieder haben. Die Frage ist nur, wie lange ein Mieter drin bleiben soll bei solchen Kosten.


    Ich spreche erstmal mit der Hausverwaltung und wenn da nichts Konstruktives bei herum kommt, frage ich einen Anwalt. Muss natürlich schauen, ob das am Ende wirtschaftlich ist. Der Betrag ist ja durch Tätigwerden eines Anwalts schnell erreicht.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Der einzige Ansat den ich sehe sind die Quadratmeter.

    Die Messung durch die damischen Zähler ist, wie schon geschrieben anerkannt.


    Ich hab auch schon versucht, dagegen vorzugehen, weil eben in allen Wohnungen die Zähler am Jahresende nicht auf 0 stehen weil die Überfüllung nicht ausreicht.

    Kommentar war, dass sich das ausgleicht weils überall ist.

    Dass dadurch der bestraft wird der wenig heizt und dass ich das rechnerisch belegt habe hat nicht interessiert und das Telefonat mit der Firma die die Zähler stellt verlief recht pampig weil die sich ihrer Sache wohl recht sicher sind und sich eben wie oben geschrieben darauf berufen, dass eben die Wärme im Raum gemessen wird.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Die Zähler müssen auch geeicht sein und regelmäßig ausgetauscht werden. Womöglich hat man das ja nicht rechtzeitig gemacht. Werde ich prüfen lassen.


    Am Ende weiß ich auch nicht, ob eine Leerstandswohnung dann ebenso betrachtet werden darf wie eine bewohnte Wohnung.

    Mit den Quadratmetern das ist sicher nur eine Kleinigkeit. Aber muss man alles klären. Werde mal berichten, wenn ich weiter bin.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Das mit den Quadratmetern ist KEINE Kleinigkeit weil der nicht verbrauchsabhängige Teil der Abrechnung über den Anteil an den Gesamtquadratmetern berechnet wird.

    die Summe wird durch die m² des Hauses geteilt und mit Deinen m² multipliziert.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Das mit den Quadratmetern ist KEINE Kleinigkeit weil der nicht verbrauchsabhängige Teil der Abrechnung über den Anteil an den Gesamtquadratmetern berechnet wird.

    die Summe wird durch die m² des Hauses geteilt und mit Deinen m² multipliziert.


    Ja, der Mieter wird jetzt mehr bezahlen als vorher. Aber für mein 1. HJ wird sich das wohl nicht viel ändern. Da stimmen ja die hohen Quadratmeter.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Japp, sagte ich ja. Aber der Gamer bezahlt nicht zweimal, weil die Differenz ja geringer ist.

    Ich zahle für mein Wohnzimmer auch nichts, da steht am Jahresende eine Null auf dem Funkzähler, auch wenn mir der Kaminofen feine 26°C reinzaubert.

    Diese Kosten werden in MFH Verbrauchsunabhängig abgerechnet, hierfür sind max. 30% zulässig.

    ... bei älteren Häusern mit Einrohrsystem bei der Heizung werden häufig auch 50% nach Fläche abgerechnet und 50% nach Verbrauch.


    Dies ist auch zulässig.


    Zitat

    Heizkosten sind umlagefähig

    Die Heizkosten stellen den größten Posten unter den Betriebskosten dar. Sie umfassen nicht nur die Kosten der verbrauchten Brennstoffe (z. B. Öl oder Gas), sondern auch:

    • die Lieferungskosten
    • den Betriebsstrom
    • die Kosten für Bedienung, Pflege und Überwachung der Heizung
    • die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit
    • Kosten für die Verbrauchserfassung, Einstellarbeiten, Reinigung, Immissionsschutz-Messungen, den Schornsteinfeger
    • die Mietkosten für Verbrauchserfassungsgeräte

    Wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, die Heizkosten gemäß Heizkostenverordnung umzulegen. Sie gibt vor, dass mindestens 50 Prozent und maximal 70 Prozent der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden müssen. Die übrigen 30 bis 50 Prozent werden nach der Wohnfläche umgelegt.

    Quelle: https://www.techem.com/de/de/a…ohnfl%C3%A4che%20umgelegt.


    Oliver: mit der Fläche stimmt was nicht, da bin ich vollkommen bei Georg.


    Wenn Du möchtest kann ich gerne mal drüberschauen, ob mir was auffällt. Bei Bedarf schicke ich Dir meine email per PN. Allerdings schaffe ich das erst nächste Woche, weil ich morgen zu Eigentümerversammlungen fahre und mich heute noch vorbereiten muß.

  • Hallo Heinz,


    ja in Ordnung. Sollte ich es vorher nicht geklärt haben, ist das ein Ansatz. Habe jetzt mal die Hausverwaltung und Brunata konfrontiert und auch sämtliche Protokolle angefordert.


    Die Fläche kann natürlich nicht stimmen. Sehe aber auf Anhieb nur, dass sie dann die Fläche bei der Mieterabrechnung erhöhen und am Ende der Mieter mehr zahlt als jetzt. Sollte aber für mein Empfinden erstmal nichts an den gemessenen Wärmemengen für das 1. HJ ändern wo die ausgewiesene Fläche korrekt ist.


    Problem ist habe ich gelesen - für die Eichung der Dinger ist der Eigentümer verantwortlich - nicht die Verwaltung. Ich hatte mich mit diesem Thema noch nie befasst......

    Viele Grüße
    Oliver

  • In der Regel sind die Wärmemengenzähler vom Abrechnungsunternehmen gemietet (weil die Miete auch umlagefähig ist, der Kauf aber nicht) und dann ist auch das Abrechnungsunternehmen - in Deinem Fall die Brunata - für die Eichung zuständig.


    Schau mal, ob bei der Ermittlung der Gesamtkosten der Heizungsanlage eine Position "Miete Zähler" oder "Kosten Geräte" aufgeführt ist. Ich hab leider keine Brunata-Abrechnung greifbar, um nachzusehen, wie es dort benannt wird. In der "Abrechnungsgebühr" ist es nicht enthalten, das muß eine extra Position sein.

  • Wenn wir mal ein Zwischenfazit ziehen:


    Für die Zeit, als der Mieter in der Wohnung gewohnt hat (also Juli bis Dezember) sehe ich aus Sicht des Mieters erst mal kein gravierendes Problem mit den Heizkosten. Etwas über 200 EUR/Halbjahr bei 50m² liegt jetzt zumindest nicht völlig daneben.


    Immer abhängig von seinem Heizverhalten und der Aufteilung der Kosten auf eine Grundgebühr pro Fläche und eine verbrauchsabhängige Gebühr sowie der Frage, ob das Warmwasser auch mit dabei war.


    Das eigentliche Problem liegt bei den Verbrauchsdaten im ersten Halbjahr, als die Wohnung renoviert wurde und keiner drin gewohnt hat.

  • Für die Zeit, als der Mieter in der Wohnung gewohnt hat (also Juli bis Dezember) sehe ich aus Sicht des Mieters erst mal kein gravierendes Problem mit den Heizkosten. Etwas über 200 EUR/Halbjahr bei 50m² liegt jetzt zumindest nicht völlig daneben.

    Der Mieter zahlt möglicherweise zu wenig weil eine zu niedrige Wohnfläche zugrunde gelegt wird. Aber ansonsten natürlich kein Problem. Könnte natürlich sein, dass über Umwege irgendwo Teile des von ihm zu wenig bezahlten bei mir oben drauf sind. Ich sehe aber auf der Abrechnung des gesamten Hauses, dass einige wenige Leute mit so eklatanten Heizkosten sind. Bestimmt alles EG Bewohner. Meine Sachbearbeiterin in der Hausverwaltung ist im Urlaub. Das Thema ist aber bei der Verwaltung platziert und in ca. zwei Wochen wird sie sich melden. Mal schauen, ob was von der Brunata zurück kommt.


    Ich habe mal meinen Hausverwalter gefragt, der für mich ein Mehrfamilienhaus mit 11 Parteien verwaltet. Er sagt, da kann man nichts mehr machen und das sei alles lückenlos. Ich hätte zu jeder Übergabe die Zähler ablesen müssen (ehrlich gesagt habe ich gar nichts gesehen, was man ablesen könnte).

    Viele Grüße
    Oliver

  • Heinz

    Hast Post. :)


    Brunata hat fix geantwortet - leider sieht es nicht gut aus.


    Ein einzelner Zähler scheint diesen riesen Kostenapparat verursacht zu haben und offenbar ist auch klar dokumentiert, dass das im ersten HJ stattgefunden hat.



    Wobei hier auch Heizkörper gewechselt / stillgelegt (?) wurden. Muss ich mir das LV nochmal zu Gemüte führen. Der betroffene Heizkörper kann lt. Tabelle aber nicht der still gelegte sein da er weiter Energie verbraucht. Habe die Mieter mal gebeten zu schauen, welcher es ist.



    Hier die ellenlage Antwort von Brunata....... ich hatte auch Dinge hier falsch wiedergegeben wie Wärmemengenzähler - dabei sind es Heizkostenverteiler:



    Die uns vorliegenden Unterlagen haben wir geprüft und nehmen zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:



    Zu 1):



    Die Aufteilung der Grundeinheiten im Bereich Heizung erfolgt beim Nutzerwechsel nach der Gradtagstabelle, die auf der VDI 2067 beruht.



    Gemäß der Gradtagstabelle, die auf der 4. Seite Ihrer Abrechnung aufgedruckt ist, wird nach heizstarken und heizschwachen Monaten unterschieden.


    Eine Aufteilung nach Monaten oder nach den Zeitanteilen wäre daher nicht zielführend. Die Erläuterung zur Aufteilung der Grundkosten ist der 2. Seite zu entnehmen.



    Aufgrund dessen, dass bei einem Nutzerwechsel die Kosten nur für den entsprechenden Nutzungszeitraum zu berücksichtigen sind, werden die Grundkosten zwischen dem aus- und dem einziehenden Nutzer aufgeteilt.



    Würde man bei beiden Nutzern die vollen Quadrtmeter beiheizte Wohnfläche heranziehen, so würde dies zum einen die Gesamteinheiten der Liegenschaft verfälschen und zum anderen würde der jeweilige Nutzer mit zu hohen Grundkosten belastet.



    Wenn Sie von beiden Nutzern die Quadrtmeter addieren (52,616 m² + 37,584 m²) ergibt dies die Größe von 90,20 m². Demnach ist die Aufteilung der Quadratmeter korrekt.



    Zu 2):



    Zunächst informieren wir Sie darüber, dass in der Liegenschaft keine Wärmemengenzähler, sondern Heizkostenverteiler, installiert sind.



    Des Weiteren informieren wir Sie darüber, dass es sich bei den „Ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)“, auf der 5. Seite der Einzelabrechnung, laut § 6a der Heizkostenverordnung um gesetzlich verpflichtende Informationen handelt, welche wir parallel mit der Abrechnungserstellung zur Verfügung stellen.



    Um Ihre tatsächlichen Verbrauchswerte von 3.625,440 Einheiten, welche auf der 3. Seite der Einzelabrechnungen aufgeführt sind, in den Wert von 21.223 kWh lt. den Angaben in der IDA umzurechnen, erfolgt die Berechnung unter Berücksichtigung des Gesamtverbrauches und der Gesamtkosten der Liegenschaft.



    Die Werte aus der “Ergänzende Informationen in der Abrechnung“ dienen lediglich als Anhaltspunkte für den Verbrauch und um diesen im Sinne der neuen Gesetzgebung kontrollieren/vergleichen zu können. In diesem Zusammenhang informieren wir Sie darüber, dass die Werte in der IDA keine Auswirkung auf die Berechnung der Heizkosten haben und die Berechnungsgrundlage im Grunde eine abstrakte Berechnung ist.



    Bei der Berechnungsgrundlage wird zum einen die gesamte Wärmemenge, so wie die Gesamtsumme der Heiz- u. Warmwasserkosten der Liegenschaft berücksichtig.



    Der Rechenweg, um die Verbrauchseinheiten in den Wert in der IDA umzurechnen lautet wie folgt: Wärmemenge gesamt 451.500 kWh / Gesamtkosten 45.077,22 € x Heizkosten des Nutzers 2.118,92 € (Grund- u. Verbrauchskosten, ohne direkte Kosten i. H. v. 25,59) = 21.223,41 kWh



    Zur Verteilung der Heizkosten werden Ihre tatsächlichen Verbrauchswerte, die auf der 3. Seite der Abrechnung aufgeführt sind, herangezogen.



    Wir haben die uns vorliegenden Unterlagen geprüft und teilen Ihnen mit, dass die Verbrauchswerte bei der Endablesung am 03.02.2024 abgelesen und korrekt in die Abrechnungen übernommen wurden.



    Anhand der uns vorliegenden Monatswerte haben wir die Verbrauchswerte für Ihren Nutzungszeitraum, bis zum 30.06.2023, sowie für den Nutzungszeitraum Ihres Mieters Küppers, ab dem 01.07.2023, in den Abrechnungen berücksichtigt.



    Als Nachweis der Verbrauchswerte fügen wir Ihnen in der Anlage die Monatswerte ein. Anhand der Monatswerte lässt sich der starke Verbrauchsanstieg, des Heizkostenverteiler Nr. 62494, welcher Ihrer Abrechnung der Nutzer-Nr. 30/1 zur Ermittlung der Verbrauchskosten herangezogen ist, gut nachvollziehen.



    Bitte berücksichtigen Sie, dass bei den Heizkostenverteiler TELMETRICstar, zur Ablesung der Verbrauchswerte, ein Korrektur-Faktor angewendet wird, welcher in der Einzelabrechnung auf der 3. Seite aufgeführt ist, sodass mittels des Faktors die Anpassung des Verteilers auf die Heizleistung des Heizkörpers erfolgt.



    In Bezug auf einen möglichen Defekt der Geräte informieren wir Sie darüber, dass sich die Mess- und Auswertelektronik des TELMETRICstar durch komplexe Rechenoperationen ständig selbst prüft. Sollten die zulässigen Toleranzwerte durch etwaige Störungen überschritten werden, wird dies in der Anzeige durch eine Fehlermeldung dokumentiert; gleichzeitig stellt das Gerät den Messbetrieb ein. Dies trifft jedoch im vorliegenden Fall nicht zu.



    Sollten Sie dennoch eine Geräteüberprüfung wünschen, steht Ihnen gerne unsere



    BRUNATA-METRONA


    Service-Niederlassung Düsseldorf


    Siegburger Str. 96


    40591 Düsseldorf


    Telefon: 0211 598811-20 (Tonwahl 1)


    Fax: 0211 598811-40


    E-Mail: service@brunata-duesseldorf.de



    zur Terminabsprache zur Verfügung.



    Wir informieren Sie darüber, dass wir die Kosten der Überprüfung nicht übernehmen, sofern sich an den Geräten keinen Defekt nachweisen lässt.



    Zu Ihrer Aussage, dass Sie den Heizkörper nicht in Betrieb hatten, teilen wir Ihnen mit, dass ein Anzeigenfortschritt an „unbenutzten“ Heizkörpern u. a. folgende Gründe haben kann:



    a) Das Heizkörperventil ist undicht (Schmutzablagerungen im Ventilsitz etc.) und lässt eine mit der bloßen Hand nicht erfassbare Wärmemenge in den Heizkörper einströmen.


    b) Es sind Thermostatventile eingebaut. In diesen Ventilen ist eine sogenannte Frostschutzsicherung integriert, die dann in Funktion tritt, wenn die Raumtemperatur bzw. die Temperatur am Thermostatventil (z. B. durch geöffnete Fenster) unter einen fest eingestellten Wert (in der Regel 5 bis 10 Grad Celsius) fällt.


    c) Die Schließung der Ventile an einer überwiegenden Anzahl von Heizkörpern bei einer weiterlaufenden Heizungspumpe (in der Regel spät abends) hat einen ansteigenden Pumpendruck zur Folge. Dadurch kann der Federdruck des Heizkörperventils überbrückt werden und somit Warmwasser in den Heizkörper gelangen, ohne dass es vom Nutzer bemerkt wird.



    Es spielen also einige Faktoren eine Rolle, wobei auch eine zumindest kurzfristige Öffnung der Ventile durch den Betreiber oder andere Personen angesprochen werden sollte.



    Erlauben Sie uns bitte zu a) den Hinweis, dass wir eine mögliche Undichtigkeit des Ventils in Ihrem vorliegenden Fall ausschließen, aufgrund der Vergleichsweise geringen Verbrauchseinheiten des Gerätes Nr. 62494, ab dem Zeitpunkt des Nutzerwechsel zum 01.07.2023.



    Zu 3):



    Aufgrund des Zwei-Fühler-Messverfahren, über das die Heizkostenverteiler verfügen, ist es ausgeschlossen, dass die Geräte Verbrauchseinheiten aufgrund der Raumtemperatur messen. Es wird ausschließlich die Wärme, die der Heizkörper abgibt, registriert.



    Somit ist es ausgeschlossen, dass die Verbrauchseinheiten aufgrund der Umgebungstemperatur entstanden sind. Zudem zeigen die Monatswerte, ab dem Zeitpunkt des Nutzerwechsel zum 01.07.2023, deutlich geringere Werte an als die Werte zu den Leerstandszeiten.



    Zu 4):



    Wie wir Sie unter Punkt 2 informieren, steht Ihnen unsere oben genannten Service-Niederlassung Düsseldorf zur Überprüfung der Geräte zur Verfügung.



    Alle Fragen rund um die Geräte beantwortet Ihnen gerne unser aus der Fachabteilung Technik, Herr Christoph Dederichs, der Ihnen telefonisch unter 02233 50-3476 oder per E-Mail christoph.dederichs@brunata-huerth.de gerne zur Verfügung steht.



    Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit unserer Stellungnahme weiterhelfen können und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.





    Im Moment sieht es also aus als heißt es, in den sauren Apfel beißen. Bin ich natürlich auch bereit zu (bleibt ja auch nichts anderes übrig). Würde am Ende nur gerne verstehen, was passiert ist damit das in Zukunft vermieden werden kann. Immerhin legen die bis heute fortgeschriebenen Zählerstände nahe, dass die Problematik zumindest für die Zukunft und in bis dato erledigt sind.

    Viele Grüße
    Oliver

  • So sieht die ganze Chose aus.


    Whats-App-Bild-2024-09-06-um-11-38-53-0b9f2f47.jpg

    Whats-App-Bild-2024-09-06-um-11-38-54-f03ea152.jpg


    Es wäre mal interessant, ob rein physikalisch betrachtet so viel Energie überhaupt über den einen Heizkörper verbraucht werden kann ohne sich zu verbrühen wenn man ihn anfasst.

    Viele Grüße
    Oliver

    Einmal editiert, zuletzt von Oliver ()

  • Mit Brunata hatte ich auch mal Scherereien.

    Das Problem ist, dass die so groß sind, dass sie für alles schon vorgefertigte Ausreden haben.


    Was ich in dem Schreiben nichtt kapiere ist der Satz, wo er beide Raumgrößen zusammenrechnet. Ist die Wohnung denn 90m² groß oder was soll das?

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.