Immobilien - Betongold oder Betonblei

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  • Ich habe in einer 2022 erworbenen Wohnung riesen Probleme mit den Heizkosten.


    Habe gerade die Heizkostenabrechnung für 2023 erhalten. 1.1. bis 30.6. hatten wir Leerstand und die Wohnung wurde in der Zeit renoviert. Keine Heizung in Betrieb.


    Dennoch habe ich jetzt eine Abrechnung bekommen über 403,36 kWh/m2² für sechs Monate = € 2.144,51 für das halbe Jahr für die kleine 53m² Wohnung.


    Es liebt ebenfalls eine Brunata Abrechnung für den Mieter bei - 1-7. bis 31.12. die nur 37,58m² Wohnfläche, 51,03 kWh/m² Verbrauch sowie einen Betrag von € 217,09 ausweist.


    Mir hatte noch im Rahmen der Renovierungsarbeiten ein anderer Eigentümer / Mieter des Hauses im Vorbeigehen gesagt, bei der Wohnung muss man aufpassen, da stimme regelmäßig etwas nicht mit den Heizkosten.


    Die Wohnung hat automatische Thermostate. Man dokumentiert also selbst keine Zählerstände sondern so lange Eigentümer / Mieter immer zu einem Monatsersten wechseln, ist das alles bei Brunata sauber aufgezeichnet.


    Irgendeiner versucht mich hier jetzt aber definitiv über den Leisten zu ziehen. Sowas schonmal jemand erlebt? Kann ich da in irgendeiner Form gegen vorgehen?


    Schon die Voreigentümer hatten die Heizung nach eigenen Angaben nie in Betrieb weil die Wohnung im Hochparterre direkt über Hauptleitungen liegt und dadurch sowieso immer schön warm ist.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Und wie genau wird die Heizung nun aufgezeichnet?

    Wärmemengenzähler an den Heizungen, oder wie ? Oder für die ganze Wohnung

    Kofferraum statt Hubraum !

  • Kannst du dir zum Plausibilitätsvergleich von der Verwaltung die Verbrauchswerte für diese Wohnung der letzten N Jahre zeigen lassen?


    Am Ende wird es ja vermutlich darauf rauslaufen, daß du die Plausibilität der Messung anzweifelst und einen neuen Wärmezähler am Heizkörper brauchst. Wer auch immer den bezahlt (im Zweifelsfall vermutlich du) - aber sonst wird sich ja nie etwas an der Geschichte ändern können.

  • Und wie genau wird die Heizung nun aufgezeichnet?

    Wärmemengenzähler an den Heizungen, oder wie ? Oder für die ganze Wohnung

    Wärmemengenzähler an den Heizkörper. Aber eine Dokumentation dazu auf Heizkörperbasis haben die keine beigelegt.


    Kannst du dir zum Plausibilitätsvergleich von der Verwaltung die Verbrauchswerte für diese Wohnung der letzten N Jahre zeigen lassen?

    Habe ich schon versucht - geben die wegen Datenschutz nicht heraus.



    Am Ende wird es ja vermutlich darauf rauslaufen, daß du die Plausibilität der Messung anzweifelst und einen neuen Wärmezähler am Heizkörper brauchst.

    Das kam alles neu und die Abrechnung des Mieters für das 2. HJ nach Sanierung ist ja auch sauber.....



    Was für eine Sch..... Mafia diese blöde Brunata. In einem meiner Supermärkte habe ich ein ähnliches Problem. Ich bin noch sehr old school und bevorzuge Heizeinrichtungen wo ich täglich Zählerstände ablesen kann und sofort weiß, woran ich bin. Diese Luftnummern mit Brunata und Fernmeldeeinrichtungen sind sowas von bekloppt z. T.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Reden wir von der gleichen Wohnung? Du schreibst einmal von 53 m² (erstes Halbjahr, bei der Renovierung) und einmal von 37m² (beim Mieter, zweites Halbjahr). Schon da würde ja etwas nicht stimmen.


    Nächste Frage:

    Wenn die Wohnung de facto "fremdbeheizt" wird durch die darunterliegenden Rohre:

    Könnte es theoretisch sein, daß während der Renovierung lange Zeit das Fenster offen war?


    Denn wenn der Heizkörper standardmäßig aus ist, aber der Wärmemengenzähler trotzdem Wärme zählt (wie realistisch oder unrealistisch auch immer), dann muß die ja irgendwoher kommen. Und wenn es warme Luft ist, die vom erwärmten Fußboden nach oben steigt, dabei am Heizkörper und am Wärmemengenzähler vorbeiströmt und im Fall eines geöffneten Fensters nach draußen strömt.


    Wenn dagegen beim Mieter ein viel niedrigerer Verbrauch gezählt wird, liegt die Frage nahe: wo ist der Unterschied zwischen der Zeit der Renovierung und der Zeit der normal bewohnten Wohnung? Das Öffnen des Fensters?

  • Reden wir von der gleichen Wohnung? Du schreibst einmal von 53 m² (erstes Halbjahr, bei der Renovierung) und einmal von 37m² (beim Mieter, zweites Halbjahr). Schon da würde ja etwas nicht stimmen.

    Ja, die Fläche des Mieters stimmt schon nicht. Genau.



    Nächste Frage:

    Wenn die Wohnung de facto "fremdbeheizt" wird durch die darunterliegenden Rohre:

    Könnte es theoretisch sein, daß während der Renovierung lange Zeit das Fenster offen war?

    Kann ich jetzt weder bejahen noch verneinen. Auf jeden Fall ist es immer angenehm warm dort gewesen. Ich war ja öfter da. Auf jeden Fall waren die Heizkörper die ganzen Monate lang aus. Das hatte ich immer wieder im Auge behalten, da mit der Hausmeister ja wie gesagt schon gewarnt hatte mit den Heizkosten.



    Wenn dagegen beim Mieter ein viel niedrigerer Verbrauch gezählt wird, liegt die Frage nahe: wo ist der Unterschied zwischen der Zeit der Renovierung und der Zeit der normal bewohnten Wohnung? Das Öffnen des Fensters?

    Es wurden auch Heizkörper ausgetauscht bei der Sanierung, tw.- sogar entfernt und ich meine Wärmemengenzähler neu gesetzt.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Wenn bei der Sanierung neue Wärmemengenzähler eingebaut worden sind, dann müssen sie in der Abrechnung auch erkennbar sein.

    Z.B.:

    Alter Zähler (Nr. xy) mit Zählerstand a zum Ablesetag xx.xx.2023 beim Ausbau

    Neuer Zähler (Nr. yz) mit Zählerstand b zum Ablesetag xx.xx.2023 beim Einbau

    Neuer Zähler (Nr. yz) mit Zählerstand c zum Ablesetag yy.yy.2023 bei der Jahresendablesung


    Dann wirst du sicher auch eine Rechnung bekommen haben für neue Wärmemengenzähler sowie ggf auch für neue Heizkörper.


    Und die Brunata kannst du ohnehin mal zu ihrer Abrechnung fragen, wie es eigentlich sein kann, daß die Quadratmeter der Wohnung nicht stimmen.


    Die ganze Sache liest sich doch mehr als dubios.

  • Da kommt es sicher auch auf rechtliche Details an - besprich das am besten mal mit jemandem von "Haus und Grund", sofern du dort Mitglied bist.

    Ne bin ich nicht. Dann halt ein Rechtsanwalt.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Denn wenn der Heizkörper standardmäßig aus ist, aber der Wärmemengenzähler trotzdem Wärme zählt (wie realistisch oder unrealistisch auch immer), dann muß die ja irgendwoher kommen. Und wenn es warme Luft ist, die vom erwärmten Fußboden nach oben steigt, dabei am Heizkörper und am Wärmemengenzähler vorbeiströmt und im Fall eines geöffneten Fensters nach draußen strömt.

    Unwahrscheinlich, die müssen die Umgebungstemperatur und die gemessene Temperatur am Heizkörper verrechnen. Sonst würde ich mit Kaminofen ja dafür bezahlen, dass ich den beheize. Oder im Sommer, wenn bei mir die Sonne reinscheint.

    Auf jeden Fall waren die Heizkörper die ganzen Monate lang aus

    Auf Null gedreht heisst nicht unbedingt, dass das Ventil geschlossen ist. Die Frage ist, ob der Heizkörper so warm ist, dass etwas gezählt wird.

    Manchmal wünschte ich mich in die 80er zurück. Man konnte Scherze machen, ohne dass sich irgendwer beleidigt fühlte, einem zwanghaft die Welt erklären wollte, die Rechtschreibung korrigierte oder „DATENSCHUTZ“ schrie. Gut, Dieter Bohlen sang, aber sonst...

  • Auf Null gedreht heisst nicht unbedingt, dass das Ventil geschlossen ist. Die Frage ist, ob der Heizkörper so warm ist, dass etwas gezählt wird.

    Was ist das für eine Kacktechnik wenn man bewusst alle Heizkörper abdreht weil man gewarnt wurde und jetzt soll ich trotzdem über 2000 zahlen.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Was ist das für eine Kacktechnik

    Diese Drehregler drücken nichts anderes als einen Plastikbolzen auf einen Metallstift im Ventil, der linear gegen einen Kolben drückt, der Kolben arbeitet gegen eine Feder (zur Rückstellung). Hier wirkt Kraft gegen Kraft. Dies öffnet den Durchfluss des Heizkörpers nach Einstellung des Drehreglers. Der Drehregler macht das Raumtemperaturabhängig.

    und jetzt soll ich trotzdem über 2000 zahlen

    Bei 2k€ und 50qm Wohnung würde ich die Plausibilität in Frage stellen.

    Manchmal wünschte ich mich in die 80er zurück. Man konnte Scherze machen, ohne dass sich irgendwer beleidigt fühlte, einem zwanghaft die Welt erklären wollte, die Rechtschreibung korrigierte oder „DATENSCHUTZ“ schrie. Gut, Dieter Bohlen sang, aber sonst...

  • Unwahrscheinlich, die müssen die Umgebungstemperatur und die gemessene Temperatur am Heizkörper verrechnen. Sonst würde ich mit Kaminofen ja dafür bezahlen, dass ich den beheize. Oder im Sommer, wenn bei mir die Sonne reinscheint.

    die Dinger messen die Differenz zwischen Raumluft und Heizkörperoberfläche, und berechnen die Differenz als Heizleistung
    Wenn man Gamer ist und die Bude mit seiner 600W PC Maschine aufheizt bezahlt man tatsächlich zweimal

    Kofferraum statt Hubraum !

  • die Dinger messen die Differenz zwischen Raumluft und Heizkörperoberfläche, und berechnen die Differenz als Heizleistung
    Wenn man Gamer ist und die Bude mit seiner 600W PC Maschine aufheizt bezahlt man tatsächlich zweimal

    Das ist doch ein Witz!

    Natürlich heizt sich die Bude auf wenn die Hauptleitungen des zehngeschossigen Hauses unmittelbar drunter her laufen!

    Das wäre ja die Erklärung schlechthin! Die Bude ist so warm, dass die Voreigentümer sogar einige Heizkörper sogar ausgebaut hatten. Sie hatten sogar im Winter meist die Fenster offen weil es einfach zu warm war. Aber eben nicht wegen wohnungseigenen Heizkörpern.


    Wie kann man sich denn dagegen wehren?

    Und natürlich war es brutwarm wo die Handwerker da tw. mit Geräten gearbeitet haben. Wieso soll ich jetzt dafür latzen?


    Immerhin wenn das wirklich so ist wie beschrieben, habe ich einen greifbaren Ansatz, um es rechtlich zu klären.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Das Problem bei den ganzen Wärmemengenzählern ist, dass die einfach die Wärme zählen, egal ob vom Heizkörper komnend oder von der Umgebung.

    Ich hab das Prob auch in meiner Wohnung dass selbst an nem abgedrehten Heizkörper bzw. einem im Abgang zum Souterrain de Zähler am Ende des Jahres nicht auf 0 steht.

    Dazu kommt bei Dir auch noch, dass letztes Jahr die Gaskostenerhöhung ohne die Preisbremse noch mal voll durchschlägt.

    Da hier aber allein schon zwei m²-Angaben existieren is da was oberfaul.

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Wie kann man sich denn dagegen wehren?


    Die Energie ist der Wohnung doch zugute gekommen, letztlich spielt es keine Rolle auf welchem Weg. Wenn es ständig zu warm ist hilft nur das Isolieren der Leitungen.


    Zu der Fläche: Könnte das eine ggf. die Grund- und das andere die Wohnfläche sein, z.B. aufgrund von Dachschrägen?

  • Wie kann man sich denn dagegen wehren?

    gar nicht


    die Methode wurde irgendwann einmal anerkannt und seitdem gilt das so


    wenn man dem entkommen will hilft nur eine Wärmemengenmessung im Zulauf der Wohnung

    das funktioniert aber oft nicht, wenn es historisch bedingt mehrere Steigleitungen gibt


    wenn man das technisch richtig machen wollte bräuchte jeder Heizkörper eine aufwändige Messung (Zulauf, Durchfluß, Ablauf)

    das ist nicht unbedingt wirtschaftlich

    Darum hat man vereinfachte Verfahren einfach mal als zulässig erklärt
    Außerhalb der klassischen Nutzung ist man damit tatsächlich mitunter ein wenig gekniffen

    Kofferraum statt Hubraum !

  • Die Energie ist der Wohnung doch zugute gekommen, letztlich spielt es keine Rolle auf welchem Weg. Wenn es ständig zu warm ist hilft nur das Isolieren der Leitungen.

    Ich muss doch als Eigentümer / Mieter die Kontrolle darüber haben, welche Wärmeenergie in meine Einheit kommt. Dafür gibt es normalerweise Heizkörper die ich gemäß persönlichem Gusto einstelle......


    Es kann doch nicht sein dass ich in einer unbewohnten und in Sanierung befindlichen Wohnnungen wegen der doofen Rohre direkt unter dem Boden jetzt 24/7 die Fenster alle offen stehen lassen muss, um die Temperatur zu drücken. Das kann man machen wenn die Leute die ganze Zeit vor Ort zuhause sind aber doch nicht so.

    Was ist das denn für ein beknacktes System.


    Leitungen isolieren im Gemeinschaftseigentum? Wird dann sicher eine ewige Arie mit der Eigentümergemeinschaft.



    Zu der Fläche: Könnte das eine ggf. die Grund- und das andere die Wohnfläche sein, z.B. aufgrund von Dachschrägen?

    Nein. Die haben an der selben Stelle des Formulars bei der Nutzerzurdnung von mir im 1. HJ eine andere Fläche geschrieben als im 2. HJ wo der Mieter vor Ort war.




    Für knapp 50m² fast € 5.000 Heizkosten wenn man nicht die Fenster aufreißt und man kann sich nicht dagegen wehren? Das ist ja ein Fall für oberste Gerichte!!



    Also wenn das so ist wie hier geschrieben dass einfach die Wärmemenge gemessen wird, dann werden die Werte stimmen denn in der Bude konnte man stets im T Shirt auch im tiefsten Winter umher laufen obwohl die Heizkörper alle kalt waren. Das ist dann mit Sicherheit ein juristisches und kein technisches Problem - außer dass die Lösung technisch absolute Kacke ist.

    Dann habe ich ja auch die Erklärung für meinen Supermarkt. Da laufen ja auch die ganzen Rechner, Kälteenlage etc. und es wird dadurch richtig warm. Das heißt, ich nutze dadurch sehr sparsam Heizenergie aber zahle am Ende wie ein Doof Energie, die ich selbst bereitstelle.

    Ich komme gar nicht drüber hinweg, dass ein solches System rechtlich haltbar ist. Im Markt gebe ich das auf jeden Fall an die Rechtsabteilung. Im Privaten muss ich mal überlegen.

    Viele Grüße
    Oliver