Hallo zusammen,
ich bräuchte mal wieder einen Rat... und zwar habe ich dieser Tage beim Ausparken ein anderes Auto übersehen und dessen Rücklicht beschädigt. Da das andere Auto geparkt war, ist die Schuldfrage wohl eindeutig
Wir haben die Fahrerin vor Ort ausfindig gemacht, und ich habe mittlerweile einen Kostenvoranschlag von ihr: Schaden ist ca. 330 EUR. Den würde ich am liebsten selbst regulieren um die Rückstufung zu vermeiden. Die wäre von SF19 nach SF9 -- hab jetzt nicht nachgerechnet aber denke mal das lohnt sich auf keinen Fall, es über die Versicherung zu machen...
Nun meine Frage: die Versicherung sagte mir, ich sollte vom KV den Netto-Betrag überweisen, und wenn (falls...) eine Rechnung kommt dann den Rest. Soweit ich weiß ist das bei Versicherungen die übliche Vorgehensweise...
Aber, wie würdet Ihr als Geschädigter reagieren, wenn ihr schon auf Anwalt usw. verzichtet habt, wenn der Verursacher dann mit sowas ankommt?
Bin gerade etwas unschlüssig, zum einen hätte ich es gerne schnell erledigt und hatte daher vor den KV einfach zu überweisen. Der Hinweis von der Versicherung hat mir jetzt etwas zu denken gegeben...