18,5A sollten 37kW induktiv sein bzw 27,75kW
ohmsche Last.
Bei AC3? Einmal eingeschaltet können die evtl auch mehr an Dauerlast?!
Sind die Schütze fest auf der Platine oder kann man die tauschen
18,5A sollten 37kW induktiv sein bzw 27,75kW
ohmsche Last.
Bei AC3? Einmal eingeschaltet können die evtl auch mehr an Dauerlast?!
Sind die Schütze fest auf der Platine oder kann man die tauschen
Ich werde nicht den Wechselrichter öffnen - 10 Jahre Garantie.
Wie kommst du auf 27,75kW?
3x18,5A = 55,5A gesamt bei 230v = 12,765kW
Ich bin da Elektro-Laie, aber u =r * i ist noch hängengeblieben aus der 7. oder 8. Klasse ![]()
Ich bin da Elektro-Laie, aber u =r * i ist noch hängengeblieben
Gilt nur bei ohmscher Last.
Frage in die Runde: wie warm werden denn eure Wechselrichter so?
Die Aufstellvorgaben bezüglich Abständen wurden natürlich beachtet.
Raumtemperatur liegt allerdings schon bei 25 Grad.
56 bis 59 Grad Innenlufttemperatur sind beim "normalen" 10kW WR wohl reguläre Temperatur in meinem Fall ![]()
Der Hybrid WR, ebenfalls 10kW, liegt aber 15° darunter - hat jedoch ein rund 15% größeres Gehäuse und somit mehr Platz innen und mehr Kühlfläche auf der Rückseite.
Die Verstringung ist, abgesehen von einem Modul, identisch (also je 1 Strin Ost und 1 String West pro Wechselrichter).
Gesamtleistung Module knapp unter 25kWp.
Die Kühlung erfolgt passiv über Konvenktion.
Es gibt zwar Lüfter, jedoch sind die im Geräteinneren und pusten nur die heiße Luft auf die Kühlflächen der Innenseite.
Hier habe ich noch nicht gemessen, aber bei meiner vorigen Anlage hatte der Kühlkörper bei voller Leistung auch Ende 50°.
Allerdings war der Aufstellort deutlich kühler als 25° Raumtemperatur, da der in Elsenbach im Stall aufgestellt war.
Kenne auch „Ende 50er“ Temperaturen wie Detlev schreibt. Bei Konvektionskühlung wohl normal.
Im PV-Forum gibt’s einige die sich aus 2-3 PC-Lüftern eine aktive Kühlung basteln und somit eine signifikante Reduzierung erreichen.
Also bei meinem E3DC wird der Kühlkörper aktiv gekühlt. Und der Lüfter bläst ganz gut.
Die Kühlung erfolgt passiv über Konvenktion.
Es gibt zwar Lüfter, jedoch sind die im Geräteinneren und pusten nur die heiße Luft auf die Kühlflächen der Innenseite.
Wenn das Teil die Kühlrippen oben hat, leg ein oder zwei 120mm-Lüfter drauf und fertig. Hat es die Rippen auf der Rückseite, könnte man einen sog. Heizkörperbooster ggf. unten ranmagneten. Meine WR sind damit immer kühl. Ein Fritz-Dect sorgt für Einschaltung 1h nach Sonnenaufgang und entsprechendes Ausschalten. Braucht für zwei WR 4,91 Watt.
Ein Fritz-Dect sorgt für Einschaltung
Klar, Kleinvieh macht auch Mist, aber bis sich die rechnet dauert es seeeeehr lange.
Klar, Kleinvieh macht auch Mist, aber bis sich die rechnet dauert es seeeeehr lange.
Bei 5W? Sicher... ![]()
Aber das Ding muss ja nicht durchlaufen und der Fritz ist eher Spielerei eigentlich. Man kann das auch mit einer 2,95€-Zeitschalte machen. Oder man schaltet es gar manuell ein.
Vorteil Fritzi dabei: Kann auch astronomisch schalten. Sprich nach Sonnenauf- und Untergang passend. Drum ist sowas auch am Aussenlicht bei uns. Weil nicht Bock hab jede Woche da nachzustellen wann das ausgeht. Zwischen SA und SU sind ja im Jahresverlauf bis zu 7h47m Unterschied an meinen Koordinaten.
Da ich damit gerade einem Bekannten geholfen habe, kennt ihr eigentlich mit PV-Anlage von vor 2023 die Möglichkeit den Eigenverbrauch umsatzsteuerfrei zu bekommen?
Die ESt hat sich ja ab 1.1.23 für jeden erledigt, egal wann die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Aber wenn man die Anlage vor 1.1.23 angeschafft hatte, dann musste man in die Regelbesteuerung, um die 19% USt zurück zu bekommen. Dafür wurde der selbst verbrauchte Strom als Entnahme aus dem Unternehmen (unentgeltliche Wertabgabe) betrachtet und man musste die darauf entfallenden 19% USt abführen. Und zwar basierend auf den eigenen Strompreis (Grundpreis+Arbeitspreis), was dann locker über 5Ct/kWh an USt-Anteil ausgemacht hat. Nach 6 Jahren konnte man dann in die Kleinunternehmer-Regelung flüchten und war die USt los.
Nun hat man auch für diese Altanlagenbesitzer ein Hintertürchen offiziell konstruiert: Wenn man einen Speicher, eine Wärmepumpe, ein E-Auto hat, dann wird automatisch angenommen, dass man mindestens 90% des PV-Stroms selbst nutzt (auch wenn es in der Praxis meist natürlich nicht so sein kann). Dann kann man die PV-Anlage aus dem Unternehmensvermögen ins Private entnehmen und für die o.g. unentgetliche Wertabgabe gilt der Nullsteuersatz, d.h. der Eigenverbrauch ist USt-frei und man spart einiges! Geht einach, man muss nur seinem Finanzamt entsprechend kurz mitteilen, dass man o.g. Voraussetzungen hat und die Anlage entnimmt.
Hier die aktuellsten Infos bzw. FAQs dazu direkt vom BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ…aikanlagen.html
man muss nur seinem Finanzamt entsprechend kurz mitteilen, dass man o.g. Voraussetzungen hat und die Anlage entnimmt.
Dass man am 1.1.2023 entnommen hat!
Dass man am 1.1.2023 entnommen hat!
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Dann sollte das Gewerbe allerdings mindestens schon 5 Kalenderjahre bestanden haben. Sonst werden die Umsatzsteuererklärungen rüückwirkend wieder aufgerollt.
Nein, das wird rückwirkend anerkannt. TePee hat ja richtiger Weise auf die Neuregelung hingewiesen,
Der 5-Jahres-Zeitraum besteht daneben weiterhin, man muss währenddessen weiterhin die Einspeisevergütung versteuern. Nach 5 vollen Kalenderjahren kann man dann zum Kleinunternehmer werden und ist ganz raus.
Danke. Da war was an mir vorbei gegangen.
Genau so ist wie von mueckenburg erklärt.
Nur entnehmen kann man normalerweise nicht rückwirkend. Aber aufgrund des Durcheinanders wurde es im 1.HJ bis 30.6. erlaubt, so stand es irgendwo auch im Schreiben. D.h. nicht, dass manche Finanzämter es nicht evtl. auch später noch akzeptieren.
Aber da es hier kaum Reaktionen darauf gibt. Ist es für Euch nichts Neues und habt ihr diese Möglichkeit schon alle genutzt? Es haben doch einige hier PV-Anlagen von vor 2023. Mittlerweile wird das nicht nur mit einem Speicher, sondern auch nur mit einer Wärmepumpe oder E-Auto anerkannt...
Die "alte" Anlage von 2019 haben wir ja zusammen mit dem Hof verkauft. Da kann ich also nichts zu sagen.
Die Anlage auf dem neuen Haus ist von 2022: Da habe ich noch nicht mal einen Einspeisevertrag
und auch noch nicht die Mwst zurück. Da kann ich also noch gar nichts machen.
Da wir aber sowohl Speicher als auch Wärmepumpe haben werde ich es zumindest versuchen.
Damit komme ich zu folgenden Fragen:
....Mittlerweile wird das nicht nur mit einem Speicher, sondern auch nur mit einer Wärmepumpe oder E-Auto anerkannt...
1) heißt es wirklich WP oder E-Auto oder WP und E-Auto?
2) Muss es ein E-Auto sein oder reicht eine installierte Wallbox (was ja darauf hin deutet, dass man sich ein E-Auto zulegen will demnächst)
Also ich habe es natürlich gemacht, und spare dadurch über 200 EUR pro Jahr. Und bis einschließlich nächstes Jahr muss ich noch Vollunternehmer bleiben. Über 400 EUR für einen Brief ans FA ist schon eine gute Rendite. ![]()
Die Stromnetze im ländlichen Raum ächzen unter der wachsenden Stromlast durch vermehrte Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Leitungen kommen an ihre Grenzen.
Siehe Beitrag #1951 von mir, einfach meinen Link zu den FAQs des BMF anklicken. Da v.a. der vorletzte Punkt. Oder im PV-Forum gibt es reichlich Infos dazu.
Zuerst ging es offiziell nur mit Speicher. Mittlerweile wurde nachgebessert und es steht explizit drin Speicher, Wärmepumpe, E-Auto.
Da du aber sowieso einen Speicher hast, ist es sowieso ganz einfach bei dir.
Wenn du da noch nicht tätig geworden bist, würde ich es sofort nachholen. Einfacher kann man nicht sparen...