Du machst 400km-Hausbesuche? Respekt.
Nee, wir wissen doch das da von der Prospektreichweite nur 10% übrigbleiben wenn der Scheibenwischer und das Radio läuft und Licht und Sitzheizung an ist....
Munter bleiben: Jan Henning
Du machst 400km-Hausbesuche? Respekt.
Nee, wir wissen doch das da von der Prospektreichweite nur 10% übrigbleiben wenn der Scheibenwischer und das Radio läuft und Licht und Sitzheizung an ist....
Munter bleiben: Jan Henning
Nee, wir wissen doch das da von der Prospektreichweite nur 10% übrigbleiben wenn der Scheibenwischer und das Radio läuft und Licht und Sitzheizung an ist....
Munter bleiben: Jan Henning
Na ja, die Hälfte bleibt normalerweise auch unter ungünstigen Bedingungen übrig - das dürfte für den eUP doch reichen, oder?
lacht in V8 Diesel
Wenn Du mit dem fährst was möglich ist, werden auch da nur mit Glück 400 km Reichweite rauskommen!
Ähem *räusper* Blick auf den E350 mit seinem 80l-Tank....
Für den gilt das Gleiche - Vollgas was geht wird in weniger als 400 km Reichweite resultieren!
Wenn Du mit dem fährst was möglich ist, werden auch da nur mit Glück 400 km Reichweite rauskommen!
*lacht in 100l Tank* (in der Realität siehts bei EINER 2xx € Tankfüllung eher so aus ->
)
Also 400km sind mitm Turbodiesel und "alles was geht - immer!" eigentlich kein Problem.
Aber so meinte Jan das glaube ich auch gar nicht: er hätte halt einfach gerne einen eUp ohne die Nachteile eines eUps wenn ich das für meinen Teil korrekt verstanden habe und es in kürzestmöglicher Form zusammenfassen sollte.
er hätte halt einfach gerne einen eUp ohne die Nachteile eines eUps
Das geht (bei geweblichem Leasing) in D gar nicht, da das dann steuerrechtlich (afaik) als Ratenkauf gewertet wird, was für die Steuer ganz was anderes ist als Leasing.
naja, wo ein Wille ist, geht doch was, kann ja auf verschiedenen Dokumenten gemacht werden evtl. auch mit übertragbaren Rechten auf den Bruder des Schwagers
naja, wo ein Wille ist, geht doch was, kann ja auf verschiedenen Dokumenten gemacht werden
evtl. auch mit übertragbaren Rechten auf den Bruder des Schwagers
So least ein vernünftiger Unternehmer sein Auto garantiert nicht wegen den paar Euro...
naja, wo ein Wille ist, geht doch was, kann ja auf verschiedenen Dokumenten gemacht werden
evtl. auch mit übertragbaren Rechten auf den Bruder des Schwagers
Mach isch Lising immer auf Shisha-Bar von Kuseng…
Die Tricks kennt das FA alle schon.
wenn man genug lange in dem Bereich tätig ist, sieht man teilweise in Abgründe aber es ist alles verjährt
Aber so meinte Jan das glaube ich auch gar nicht: er hätte halt einfach gerne einen eUp ohne die Nachteile eines eUps wenn ich das für meinen Teil korrekt verstanden habe und es in kürzestmöglicher Form zusammenfassen sollte.
Jetzt weiß ich warum ich noch ledig bin.....
Munter bleiben: Jan Henning
Jetzt weiß ich warum ich noch ledig bin.....
ist doch klar, wer verheiratet ist, kann die Sorgen teilen, die er alleine nicht hätte
Jetzt weiß ich warum ich noch ledig bin.....
Munter bleiben: Jan Henning
Nur weil man gerne Milch trinkt, muß man keine Kuh kaufen.
Das geht (bei geweblichem Leasing) in D gar nicht, da das dann steuerrechtlich (afaik) als Ratenkauf gewertet wird, was für die Steuer ganz was anderes ist als Leasing.
Grundsätzlich richtig, habe ich aber auch schon bei 3 Fahrzeugen gemacht.
Das eine ist ein Leasingvertrag (da darf solche Vereinbarung ganz klar nicht rein), das Andere aber eine Zusatz-Vereinbarung mit dem Händler. Das hat nicht direkt was miteinander zu tun, zumal wenn der Begünstigte (Vorkaufsrechtler) nicht die Firma ist, auf die der LV läuft.
Allerdings und da liegt die Krux: Das geht eben nur bei Restwertverträgen, nicht aber bei KM-Leasing. Beim KM-Leasing wird der Rückgabewert an den Händler ja erst im Nachhinein festgelegt (bzw. kann während der Laufzeit geändert werden).
Funktioniert also i.a.R. nur dann, wenn man von vorn herein weiß, dass man das Auto nachher rauskaufen will.
Für die Bank ist ein Leasing immer ein Restwertvertrag. Die Kilometerdifferenz wird ja erst bei Leasingende ausgeglichen. Das ist dann eine Sache zwischen Kunde und Händler der ja das Fahrzeug zurücknehmen muss, zumindestens in CH.
Grundsätzlich richtig, habe ich aber auch schon bei 3 Fahrzeugen gemacht.
Allerdings und da liegt die Krux: Das geht eben nur bei Restwertverträgen, nicht aber bei KM-Leasing. Beim KM-Leasing wird der Rückgabewert an den Händler ja erst im Nachhinein festgelegt (bzw. kann während der Laufzeit geändert werden).
Bist du da sicher? - Ich hatte bisher nur KM-Leasingverträge mit „risikolosem Andienungsrecht“.
Dabei steht bei Abschluss des Vertrages der Rücknahmewert bereits fest (solange die km im vereinbarten Rahmen liegen).
Hingegen können beim Restwertleasing so unvorhersehbare Dinge wie politische Entscheidungen gegen Diesel o.ä. den Restwert entscheidend verändern.
Ich kenne das auch nur so, vor allem bei BMW.
Bist du da sicher? - Ich hatte bisher nur KM-Leasingverträge mit „risikolosem Andienungsrecht“.
Dabei steht bei Abschluss des Vertrages der Rücknahmewert bereits fest (solange die km im vereinbarten Rahmen liegen).
Hingegen können beim Restwertleasing so unvorhersehbare Dinge wie politische Entscheidungen gegen Diesel o.ä. den Restwert entscheidend verändern.
Privat ist das so, gewerblich meine ich aus genannten Gründen anders.
Ich kenne das auch nur so, vor allem bei BMW.
Mittlerweile ist das anders. Bei meinem F40 steht es nicht drin. War mir aber zu Vertragsabschluss auch nicht wichtig, da er nicht übernommen werden soll.
Kann ich so bestätigen.
Ich fragte dazu kürzlich meinen Verkäufer, weil es früher drin stand und beim aktuellen nicht mehr (Privat direkt von BMW): es wird nur noch auf ausdrücklichen Wunsch aufgenommen, so seine Aussage.
Übernahmen kämen selten vor, meistens bei besonders gefragten Modellen wie M4.
Bei den anderen seien die kalkulierten Restwerte idR. zu hoch gewesen (um niedrige Raten zu erzielen).
Aktuell ist die Marktlage ungewöhnlich, obiges galt bis vor kurzem.
Kann sein, dass ich das damals besprochen habe, bei mir steht es drin. Müsste ich mal beim i3s schauen, da habe ich das nicht explizit erwähnt.