Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden + HU

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  • Hallo zusammen,


    ein Fahrzeug (konkret Kraftrad) wurde 2005 abgemeldet und war seitdem stillgelegt. Was ist aktuell erforderlich, um dieses Fahrzeug wieder anzumelden und eine HU abzulegen? Muss hier aufgrund des Alters eine Vollabnahme erfolgen?

  • Hi!


    Aufgrund der langen Standzeit musst du das Kraftrad (Krad) nach §21 StVO Vorführen.
    Ist im Prinzip, wie ein normaler Tüv, nur teuerer.


    Achtung!! Seit 1. März 2017 sind die Gebühren wieder angestiegen.


    gruß


    fuchzger

  • Vollabnahmen gibts (nach Aussage meiner Zulassung und TÜV Süd) nicht mehr, solange du noch Papiere zum Fahrzeug besitzt.
    Letztlich wird, wie schon geschrieben, eine (etwas genauere) HU gemacht.
    §21 Abnahme stimmt demnach nicht (mehr), das war mal - ist aber nicht mehr so.
    Das gilt aber ausdrücklich nur, solange noch Papiere zum Fahrzeug vorhanden sind.
    Ohne Papiere wirds eine §21 (das ist dann die Vollabnahme bzw. eigentlich Einzelabnahme) und die darf in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur die Dekra.


    Mit der HU + den alten Papieren + Ausweis + Versicherungsnachweis (EVB Nummer) + evtl. Vollmacht zur Anmeldung (notwendig wenn Fahrzeug auf jemand anderen läuft -> Achtung: Steuerformular darf nur vom Kontoinhaber unterschrieben werden!) zur Zulassung und anmelden.


    Alternativ könntest du auch mit einer EVB Nummer dir schon (ungestempelte) Kennzeichen bei deiner Zulassung holen, mit denen du in deinem Zulassungsbezirk und den angrenzenden Bezirken Fahrten zu Werkstätten, zum TÜV und zur Zulassung unternehmen darfst.
    Nach erfolgreicher HU lässt du die Kennzeichen dann nachstempeln und erhältst deine Zulassung samt Unterlagen.
    Kurzzeitkennzeichen gibts ja schwachsinnigerweise nur noch mit gültiger HU...



    PS: ich rede aus Erfahrung, ich habe letztes Jahr einen Autotrailer von 1977 wieder angemeldet, der seit 1998 abgemeldet war (entsempelte Papiere vorhanden, Anhänger wurde von einer Werkstatt nur mit roten Nummern bewegt seit 98).
    Bin einfach zum KÜS, normale HU und dann ab zur Zulassung - überhaupt kein Problem :top:

    Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
    die immer so dicht vor einem herfahren.

  • Es gab früher eine Regelung mit der Vollabnahme, wenn länger als 7 Jahre abgemeldet war - die gilt seit einigen Jahren nicht mehr, wie Amtrack schreibt, sofern KFZ-Brief vorhanden.


    Gibt manchmal auch Dinge, die einfacher werden.

    Grüße Peter

  • Die Frist war früher deutlich kürzer - 7 Jahre gilt IMHO heute.

    Wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt wurde, erlischt die Betriebserlaubnis. Infolgedessen muss für die Wiederzulassung eine Vollabnahme durch den TÜV bzw. die Dekra erfolgen.

    Das ist mein letzter Wissensstand.

    Letztendlich ist das ganze egal.
    Für eine Wiederzulassung wird eine gültige HU benötigt und wenn man das Mopped da hin bringt und sagt wann es abgemeldet wurde, dann bekommt man schon das passende.
    Schmu kann sich da keine Prüfstelle leisten weil wenn die Vollabnahme nicht benötigt wird und man das bei der Zulassungsstelle dann erfährt (die lesen da ja das Formular) dann kommt Kunde mit nem Knüppel zurück und will die Zusatzkosten erstattet haben.

    Nebenbei gesagt: Ein Fahrzeug das 2005 abgemeldet wurde hat mit Sicherheit noch nicht die neuen EU Papiere die auch erst erstellt werden müssen.

    Achtung: Darauf achten dass die Zulassungsstelle den alten entwerteten Brief nicht einzieht!

    Georg
    Georg

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.


  • Letztendlich ist das ganze egal.


    Das würde ich nicht sagen - Vollabnahme muß der TÜV machen, HU kann auch Dekra, GÜS, etc. machen.
    TÜV wäre bei mir mega Aufwand, GÜS ist da wesentlich komfortabler!:)

    Grüße
    shneapfla
    B12 - Caddy 59 - Caddy 58 -B6 statt V12
    [X] <- Nail here for a new monitor
    Ich lebe zwar über meine Verhältnisse aber immer noch nicht standesgemäß!!

  • Georg hat tatsächlich Recht, zumindest nach dem, was ich hier: http://www.strassenverkehrsamt…zulassung-eines-fahrzeugs
    so lese.


    ABER: es handelt sich nicht um eine offizielle Seite sondern um eine private Seite.
    Im Zweifelsfall also bei der eigenen Zulassungsstelle kurz anrufen, die sind zumeist sehr umgänglich und schnell bei der Beantwortung solcher Fragen (§21 ja oder reicht normale HU).


    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: beim Anhänger war tatsächlich nur eine normale HU notwendig, keine §21 für die ich (wie erwähnt) zum TÜV Süd gemusst hätte (und die Instititution TÜV meide ich, wenn ich es kann obwohl die Station hier wirklich extrem kompetent ist).

    Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
    die immer so dicht vor einem herfahren.

  • Hiess eigentlich die EVB Nummer nicht früher Doppelkarte?

    Einmal editiert, zuletzt von Martin () aus folgendem Grund: Für die Frage bedarf es keinem Link, Link entfernt