Frage zur Einkommensteuererklärung

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  • Ich hätte ein Frage bzgl. meiner Einkommensteuererklärung.


    Das Finanzamt hat mich im November dazu aufgefordert die Ekst.-Erklärnug für 2015 abzugeben.
    Zu meiner Person: Arbeitnehmer, 40 Jahre, Steuerklasse I, nicht verheiratet, keine Kinder, nicht in der Kirche. Ich war das komplette Jahr 2015 durchgehend bei meinem Arbeitgeber angestellt. Ich habe keine Nebeneinkünfte oder sonstige Einkünfte aus irgendwas.
    Werbungskosten habe ich außer den Pauschalen nichts.


    Jetzt habe ich am Samstag via Elster Online alle meine überschaubaren Daten eingegeben und bevor man alles an die Steuerbehörde schickt kann man seine Steuer unverbindlich berechnen lassen.


    Das Ergebnis verstehe ich nicht wirklich. Was soll der Betrag von 2.812,68€ bedeuten?
    Kann mir das jemand erklären?


    Als Arbeitnehmer kann ich doch gar nicht zu wenig Steuern bezahlen da der Arbeitgeber diese ja für mich abführt, oder?
    Wenn ich im Brutto Netto Rechner mein Nettogehalt ausrechne kommt exakt das heraus, was mir monatlich von meinem Arbeitgeber netto überwiesen wurde.


    Hier die Berechnung von Elster Online:
    https://drive.google.com/open?…a5KOQLwp7_LTRSVmg5RzBZTDA

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  • Moin,

    das würde bedeuten, dass du die 2.812,68 € noch an das Finanzamt nachzahlen musst.
    Bist du sicher, dass du alles korrekt eingegeben hast?

    Hast du auch keine Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, die die Pauschalen übersteigen?

    Wenn du wirklich keine weiteren Einkünfte hast und auch keinen Steuerklassenwechsel während des Jahres, erscheint mir eine so hohe Nachzahlung allerdings auch merkwürdig. Bin allerdings auch nicht vom Fach.

    Beste Grüße,
    Heino

    Wenn man anne Decke guckt, kann man ganz schlecht schlucken...


  • das würde bedeuten, dass du die 2.812,68 € noch an das Finanzamt nachzahlen musst.


    Wenn du wirklich keine weiteren Einkünfte hast und auch keinen Steuerklassenwechsel während des Jahres, erscheint mir eine so hohe Nachzahlung allerdings auch merkwürdig. Bin allerdings auch nicht vom Fach.

    Sehe ich genauso. Eine Beratung dazu wirds hier oder sonstwo wohl kaum geben, aber evtl. nen Hinweis was falsch sein könnte: Schreib mal mueckenburg an, der ist glaub vom Fach.
    Gruß
    Martin

    Teil VI der Episode "Das Land muss doch irgendwie kaputtzukriegen sein... "

  • Du solltest mal deine Lohnzettel auf Steuerklasse und Freibeträge prüfen. Vielleicht hat sich der AG da vertan oder dir was eingetragen weil du mehr netto haben wolltest.

  • In der Steuerberechnungen fehlen die Sonderausgaben, insbesondere die Vorsorgeaufwendungen. Das taucht in der Berechnung als "beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben" auf. Die 36 Euro sind nur eine Pauschale für die unbeschränkt abzugsfähigen.
    Bei einem Bruttogehalt von knapp 49000 Euro müssten das knapp 10000 Euro Arbeitnehmeranteil sein; der Arbeitgeberzuschuss wird auch angesetzt, aber im Saldo müsste da noch was zu Deinen Gunsten abgehen.
    Ich denke mal, dass Du bei der Erfassung Deiner Lohnsteuerbescheinigung in Elster die Felder 22 bis 27 vergessen hast: entweder nicht eingegeben oder die Eingabe nicht bestätigt.


    VG
    Klaus

  • Hallo Eudeen!
    Ich bin zwar noch in der Kirche, habe ansonsten aber ähnliche Voraussetzungen wie Du. Daher möchte ich folgende Tipps geben:
    Hast Du denn auch die Anlagen mit ausgefüllt? Also mindestens die Anlage N? Denn ich vermisse in der Berechnung die Beiträge zu den Sozialversicherungen (Renten, Kranken, Pflege). Die Daten bekommst Du ja von Deinem Arbeitgeben mit dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Einfach Daten komplett übertragen.
    Und auch die schon angesprochenen Fahrtkosten (Entfernungspauschale) solltest Du mit angeben (auch auf Anlage N). Außer du wohnst vielleicht direkt neben Deinem Arbeitgeber und brauchst nur dreimal umfallen.
    Hast Du evtl. 'nen Riester-Vertrag - dann Anlage AV.
    Du schreibst, Du hast keine weiteren Einkünfte. Auch keine Zinseinkünfte aus Geldanlagen (Sparbrief, Tagesgeld, etc.) - falls doch, dann noch Anlage KAP (inkl. Günstigerprüfung = Kreuz in Zeile 4). Kapitalerträge werden zwar pauschal besteuert. Aber wenn Dein persönlicher Steuersatz niedriger ist, kannst Du auch hier die Steuerpflicht senken.
    Und dann hab' ich bei mir noch die Anlage Vorsorgeaufwand dabei. Auch wenn dort eigentlich nur ein paar Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung automatisch übernommen sind.


    Ich denke daher auch, dass Du Dein steuerpflichtiges Einkommen noch etwas gedrückt bekommst. Und dann zumindest (deutlich) weniger nachzahlen musst, oder vielleicht sogar noch etwas heraus bekommst.


    Ist das eigentlich das erste Mal, dass Du eine Ekst.-Erklärung abgibst?
    Ansonsten kannst Du Dich doch auch an der Erklärung vom letzten Jahr orientieren, was Du da so alles angeben kannst.

    Ja, ich habe auch Gefühle! - Ich habe das Gefühl, ich möchte jetzt ein Bier! :trink:

  • Und nicht vergessen, den Hausmeister, den Schneeräumdienst, den Schornsteinfeger, die Putzfrau und Heizungswartung anzugeben.
    Und eine Pensionskasse bzw. betriebliche Altersvorsorge hast Du doch sicher auch, oder?

  • Ich würde immer empfehlen, einmal zu einem Steuerberater o.ä. zu gehen - das berechnet sich (meist) Prozentual und ist übersichtlich - dann hast Du ein Musterjahr und kannst dann selbst die nächsten Jahre machen (meine Steuerb. sagt immer: es lebe das Vorjahr)


    Die prüfen alle Eventualitäten & Co, können Dir auch sagen wieso, weshalb, warum und - noch wichtiger :D - wenn ein Steuerberater den Fall übernimmt, bekommt er meist länger Zeit für die Abgabe als Du.



    Ich habe grad mal die Daten auf der https://www.bmf-steuerrechner.de eingegeben.


    Nimmt man die Abteilung Lohnsteuer, kommt das heraus, was Dir monatlich abgezogen wurde, nimmt man die Einkommensteuer, das was Dir Elster ausgerechnet hat (samt Nachzahlung).


    Vielleicht kennen Sie die Anderen damit aus ? Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer ?

  • Ich würde immer empfehlen, einmal zu einem Steuerberater o.ä. zu gehen - das berechnet sich (meist) Prozentual und ist übersichtlich - dann hast Du ein Musterjahr und kannst dann selbst die nächsten Jahre machen (meine Steuerb. sagt immer: es lebe das Vorjahr)


    Wenn man nicht selbstständig ist und keine Vermietung und Verpachtung hat ist ein SB nicht nötig und viel zu teuer.
    Vermutlich nimmt er den Auftrag noch nicht einmal an.
    Ich als Steuerlaie habe online mit WWW.smartsteuer.de gute Erfahrungen gemacht.
    Für 15€ wird alles recht gut erklärt und Fehleingaben wie bei Elster sind nicht möglich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Cephalopod ()

  • Man kann sich auch einmal hinsetzen und mit einem Programm wie Quicksteuer oder WiSo Steuer o.ä. eine Erklärung machen und die dann sowohl per Elster wegschicken wie auch einmal ausdrucken fürs nächste Jahr.

    Wenn man sich aber einmal für ein Programm entschieden hat, ist es das einfachste wieder die 15,- auszugeben die so ein Programm oft kostet (in der Normalversion) weil dann alles aus dem Vorjahr übernommen wird und man nur die Daten die sich geändert haben anpassen muss.

    Wenn man an die 50k oder mehr verdient, sollte man auf jeden Fall ne Steuererklärung machen.
    Irgendwas hat jeder - angefangen von den haushaltsnahen Arbeitsleistungen über Vorsorgeaufwendungen und Arbeitsweg bis hin zu diversen Pauschalen oder auch Dingen von denen man gar nicht denkt, dass man sie absetzen kann.

    Georg

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Will das hier noch kurz auflösen.


    Was auch immer da berechnet wurde oder wo auch immer ich was falsch eingetragen habe.
    Ich habe gesern die Est Erklärung erhalten vom FA und was soll ich sagen? Ich bekomme ne fette Erstattung!


















































    1,01 € werden auf mein Konto überwiesen :D:D:D

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  • Noch ein Tipp von mir für alle die Vater eines nichtehelichen Kindes sind und die Kindesmutter mit Kind im eigenen Haushalt lebt:
    Ihr könnt eure Freundin als "aussergewöhnliche Belastung " steuerlich geltend machen.
    Habs 8 Jahre lang gemacht. Lohnt sich 👍🏻


    Vorausgesetzt sie arbeitet nicht....



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

    Wenn's nicht rußt, hat's keine Leistung.

    Ich fahr Benziner. Ist halt günstiger und riecht besser...

    Einmal editiert, zuletzt von d7h2e ()

  • Mhh... also Scheidung, Kind bekommen und nicht mehr arbeiten möchte sie nicht ? ;)


    Das genauso wenig wie die Idee, dass ich mir eine Freundin zulege, diese schwängere und wir dann fröhlich als Kommune zusammen leben. :D

    Wenn man anne Decke guckt, kann man ganz schlecht schlucken...

  • Hallo zusammen
    Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.


    Es geht um das Jahr in dem Die Trennung mit anschließender Scheidung
    Trennung im Oktober in 2014
    Für das Jahr 2014 haben wir vom Steuerberater die Erklärung machen lassen als zusammen Veranlagung.
    Kamm nicht groß bei raus. Ich die 3 Sie die 5


    Jetz flattert mir ein schreiben vom Finanzamt ins Haus das meine EXFRAU für 2014 ein Einzelveranlagung beantragt hat und ich 3100€ nachzahlen muss.
    Davon sind sogar 127€ Zinsen


    Ich bin grad ratlos und fassungslos nach einer nervenzerreisender Scheidung und unterhält Zahlungen ohne Kinder.


    Hat jemand vielleicht eine Idee.
    Bin grad total geschockt.


    War auch beim Finanzamt die sagen alles ist rechtsmässig und ich muss zahlen.
    Widerspruchsfreiste beträgt einen Monat.


    Schöne Grüße Reini

  • Gefunden habe dazu das hier:

    Zitat

    Die Wahl der Einzelveranlagung kann auch gegen den Willen des anderen Partners erfolgen (BFH-Urteil vom 21.9.2006, VI R 80/04, BStBl. 2007 II S. 11). Der einseitige Antrag eines Partners auf Einzelveranlagung ist jedoch rechtsunwirksam, wenn er keine Einkünfte erzielt hat oder seine Einkünfte so gering sind, dass keine Einkommensteuer festzusetzen ist und auch kein Steuerabzug bzw. keine Steuervorauszahlung vorgenommen wurde.


    Quelle


    Gruss
    Andreas