Das deutsche Recht sieht ein Recht auf Notwehr vor.
Bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, darf sich das Opfer grundsätzlich mit allen Mitteln wehren.
Allerdings muss zum relativ mildesten Mittel gegriffen werden.
Das heißt, dass bei zwei gleicheffektiven Mitteln, das Mittel genommen werden muss, das den Angreifer am wenigsten schädigt.
Lag objektiv gar keine Notwehrlage vor, etwa weil der Horrorclown nur aus Spaß mit einem Plastikmesser rumhantiert hat, dann ist eine Verurteilung nur möglich, wenn die Angegriffene Person dies auch erkennen konnte.
Häufig kommt in diesem Fall eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit in Betracht.
Wie soll man sich aber schützen? Passanten, die von einem Horrorclown bedroht werden, dürfen sich wehren!
Aber mit was, soll man in Zukunft einen Baseballschläger mitführen, oder besser eine Spielzeugpistole?
Man kann ja nie schon vorher wissen, was solche Typen wirklich vor haben.
Helloween reicht schon und könnte jetzt noch größere Ausschreitungen bekommmen!