Radfahrer und Autofahrer - Mit- oder Gegeneinander?

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  • Hallo zusammen,


    ich hänge mich mal hier ran.

    Hatte heute zum 2. Mal an der gleichen Stelle eine Diskussion mit einem Radfahrer bezüglich Vorfahrt an einer gleichberechtigten Kreuzung.

    Hier mal die Situation, ich bin das Auto. :)

    Cool, in Streetview gibt´s die Kreuzung auch:


    Der Herr wäre mir mit seinem Fahrrad fast in die Tür gefahren und war am wettern, dass er ja Vorfahrt hätte. Jetzt ist meine Führerscheinprüfung schon 40 Jahre her, ich bin aber der Meinung, dass der Fahrradfahrer wartepflichtig ist.

    Zu Hause das meiner Frau erzählt, und sie meint, dass ich nicht im Recht sei.


    Jetzt brauche ich mal Eure Meinung.


    Danke und Gruß

    Volker

  • Meine Meinung (!) dazu (als Vielradler ;) ) : Ich würde als Radfahrer auch bremsen und dem von rechts kommenden Verkehr (also Dir) die Vorfahrt einräumen

  • Da steht ein Schild......Vorfahrt von rechts. Der Fahrradfahrer hat dir Vorfahrt zu gewähren. Da gibt es keine Diskussionen. Das Schild ist ihm vielleicht nicht bekannt....sein Problem.


    Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts Nr. 102 nach STVO | Gefahrzeichen | Schilder | 1A-Absperrtechnik | Ihr Spezialist für Betrieb, Industrie und Kommune

  • Da gibt es wirklich keine Diskussionen. StVO §8 und das Zeichen 102 "Kreuzung oder Einmündung" ist eindeutig. Der Radfahrer ist wartepflichtig.

    Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.
    - Paul Sethe

  • Ok danke! Ich hatte schon an mir gezweifelt ...

    Wäre ja mal interessant zu wissen, auf welcher Basis der Radfahrer Vorfahrt bekommen soll.:rolleyes:


    Bekanntes und Alltagsproblem bei Radfahrern ist ... gerade aus hat Vorfahrt, immer wenn kein Schild da steht und immer nur für ihn selber.:kpatsch:

    So ein Trottel hat mich auch schon vom Rad geholt.

  • Ich fahre genau aus dem Grund jeden Tag in die Arbeit einen kleinen Umweg.

    Wenn ich normal fahren würde komme ich in meinem Wohngebiet nach 100m an eine Kreuzung mit rechts vor links und muss nach rechts abbiegen.

    Da dieser Straßenabschnitt recht schmal ist und dort Autos in Gegenrichtung parken kann man nicht abbiegen und fahren wenn einer entgegen kommt.

    Da es sich dabei um die befahrenere Straße handelt muss man also gerade am Morgen sehr aufpassen.

    Leider hat diese Strasse auch einen Radweg und auch wenn der Radler von links keine Vorfahrt hat, müsste man statt nach rechts auf Entgegenkommer zu achten eigentlich mit Augen im Hinterkopf die Radler von links erfassen die einem ohne jegliche Scheu oder Benutzung der Bremse vorm Auto vorbei fahren.

    Nachdem ich da schon einige beinahe vom Rad geholt hätte weil ich losfahren wollte wenn der Gegenverkehr durch war, vermeide ich das Eck jetzt.

    Selbst wenn die Schuldfrage eindeutig wäre - ich muss mit meinem Gewissen danach leben.


    Georg

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Bevor ich das Streetview-Bild gesehen hatte war ich voll bei euch. Rechts vor links.

    Auf dem Streetview-Bild ist aber ein Grünstreifen zwischen Strasse und Radweg zu erkennen. Und das Schild steht rechts von der Fahrbahn (nicht rechts vom Radweg).

    Rein gefühlsmässig könnte der Radfahrer wirklich denken, er fährt geradeaus auf einer "Vorfahrtsstrasse".

  • Darf der Landy da überhaupt rauskommen? 6t-Schild... :hehe:


    Ich glaube der Grünstreifen tut an der rechtlichen Lage nichts. Der Radler denkt wohl wirklich "geradeaus = Vorfahrt" was genau der Grünstreifen IMHO optisch auch noch verstärkt weil das um so mehr wie eine untergeordnete Einfahrt aussieht. Evtl. denkt er auch auch, das X weist auf eine Gefahrenstelle hin. Was so gesehen für ihn auch gilt. :hehe:

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Der Radler denkt wohl wirklich "geradeaus = Vorfahrt" was genau der Grünstreifen IMHO optisch auch noch verstärkt weil das um so mehr wie eine untergeordnete Einfahrt aussieht. Evtl. denkt er auch auch, das X weist auf eine Gefahrenstelle hin. Was so gesehen für ihn auch gilt. :hehe:

    Einfahrt gilt nur wenn der Gehsteig an der Stelle nur abgesenkt aber durchgehend ist.

    Und wer das X so interpretiert, der interpretiert das Zeichen 301 sicher auch als Warnung vor einem Flughafen an dem auch Raketen starten. :D


    Und noch mal zur Klärung: Ein Radweg hat keine Vorfahrt wenn die Vorfahrt anders geregelt ist.

    Hier ist wenn ich mich nicht verlesen habe ein Link zu nem Urteil bei einer ähnlich gelagerten Situation mit rechts vor links, nur andersrum dass der Radler von rechts kam: Klick

    Aber der Grundtenor ist wichtig:

    Zitat

    Da keine Verkehrszeichen die Vorfahrt an der streitgegenständlichen Kreuzung regeln, gilt der allgemeine Grundsatz "rechts vor links". An dieser Vorfahrtsberechtigung nimmt auch der parallel der L allee verlaufende Radweg teil.

    Georg

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


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  • Selbstverständlich Georg. Nur kannst das mit so einem ;) eher nicht diskutieren. Der glaubt das auch nach dem 28. verlorenen Gerichtsprozeß nicht. ;)

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Jetzt mal bitte nicht das alte "Radfahrer gegen Autofahrer" herauskramen.

    Ich bin mir nach wie vor nicht sicher, ob das "X" links neben dem Radweg für den Radfahrer gilt.

  • Stefan Weiß ich auch - is genau wie die Wohnwagenkutscher ned einsehen warum se nicht mittig auf zwei Fahrspuren fahren sollen. ;) :p


    Hab schließlich auch schon die Erfahrung gemacht, dass mir einer der mir auf dem Radweg in falscher Richtung fahrend die Vorfahrt genommen hat, weil er 30cm ausweichen musste, mir beim vorbeifahren ans Auto getreten hat.


    Genau wie einer der hinter mir vorbeigefahren ist und einen Schlenker (ohne Schwelle) Richtung Gehwegteil machen musste, da ich aus der Einmündung nicht raus konnte (was schon von weitem zu sehen war) mich als Dreckschwein und Ars*loch beschimpft hat.


    Didi Tut es - glaub mir. Ob ein Schild links angebracht ist ist unwichtig. Rechts ist nur die bevorzugte Seite. Sonst würden sich auf der BAB X Leute rausreden können, dass das Schild links nicht gilt und das rechts nicht sichtbar war weil da ein LKW grade daneben war. Die Debatte hatte ich schon vor Jahren mal. Alles andere wäre eine so unsichere Rechtslage dass man gerade in 30er Zonen wo durchgehend rechts vor links gilt, diese Regelung einstampfen könnte.


    Georg

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


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  • Vielleicht sollte der TE mal beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen. Die sollten es wissen.

    Und dabei könnte man auch gleichzeitig auf die nicht ganz eindeutige Beschilderung hinweisen.

  • Und dabei könnte man auch gleichzeitig auf die nicht ganz eindeutige Beschilderung hinweisen.

    Ich denke nicht, dass die uneindeutig ist - sonst wäre ganz München uneindeutig. Die Schilder sind immer am Straßenrand und der Radweg meist rechts davon. Vor allem bei breiteren Straßen ist da auch wie im Bild ein Grünstreifen mit Bäumen dazwischen.

    Ich kenne es nicht anders, selbst bei explizitem "Vorfahrt achten"

    Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:


    Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

  • Wenn man hier folgt, dann kommt man an die Kreuzung: https://goo.gl/maps/inxguyN5mKggJqp77


    Ich denke, das ist schon als Radweg gedacht, wenn auch nicht so optimal ausgeschildert. Dafür spricht auch die rote Bodenfarbe. Der Landy hat übrigens Vorfahrt die er sich dann auch genommen hat. :hehe:


    Wieso man an so einer bescheuerte Stelle überhaupt RvL macht wäre mal interessant. Ist das ein Schleichweg evtl.? Da will man gerne mal ausbremsen.

    Wenn Du das nächste Mal lachst, weil Deine Eltern Dich fragen wie sie einen Screenshot machen können, dann denke daran, dass sie Dir gezeigt haben wie man einen Löffel und das Klo benutzt... :zf:

  • Ich bin mir nach wie vor nicht sicher, ob das "X" links neben dem Radweg für den Radfahrer gilt.

    Der Radweg ist straßenbegleitend, weil er nicht mehr als 5 Meter von der Fahrbahn abgesetzt ist. Damit gelten für den Radweg die gleichen Regeln wie für die Fahrbahn.

    Aber selbst wenn da kein Zeichen 102 stehen würde, gilt ohne weitere Beschilderung rechts vor links. StVO §8.

    Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.
    - Paul Sethe

  • Dafür spricht auch die rote Bodenfarbe.


    Nein die Bodenfarbe bedeutet nicht Radweg.

    Radweg hat immer einen weißes Rad auf blauen runden Grund. Mal mit oder ohne Fußgänger. Umgangssprachlich Lolly

    Der schwarze Rad auf weißem Grund bedeutet: Spielstraße für Radfahrer = Schrittgeschwindigkeit und Fußverkehr hat immer Vorrang.

    Ergo da lieber Straße benutzen


    pasted-from-clipboard.png


    Aber nicht wundern, das wissen nicht einmal alle Polizisten